Bozen (lpa) - Das am 06.12. auch in seinen Details bekannt gewordene Sparpaket der römischen Regierung
sieht nicht nur einen finanziellen Beitrag des Landes zur Sanierung des Staatshaushaltes vor. Vielmehr enthalte
es Regelungen (etwa zum IRPEF-Zuschlag), mit denen in die autonomen Zuständigkeiten eingegriffen werde. Für
Landeshauptmann-Stellvertreter Hans Berger "ein Angriff auf unsere Autonomie".
Drunter und drüber ging's heute in Rom, wo schon in der Früh die Vertreter der autonomen Regionen und
Provinzen zusammengekommen waren, um eine gemeinsame Strategie in Sachen Sparpaket auszuhandeln. "Das Problem
war allerdings, dass wir anfangs mit einem veralteten Dokument gearbeitet haben, weil die Regierung erst am Vormittag
eine neue und dann definitive Version vorgelegt hat", so Berger, der heute die Landesregierung in Rom vertreten
hat. Diese Version habe die Situation für die autonomen Länder grundlegend verändert, und zwar nicht
zum Besseren: "Im Sparpaket sind Maßnahmen enthalten, die eindeutig in unsere Zuständigkeiten eingreifen
und eine Beschneidung unserer Autonomie darstellen", so der Landeshauptmann-Stellvertreter.
Berger nennt etwa die Neuregelung des IRPEF-Zuschlags als Beispiel. Dieser soll - angewandt bereits auf das laufende
Steuerjahr - von 0,9 auf 1,23 Prozent gebracht werden, "und zwar verpflichtend für alle Regionen",
erklärt Berger. Noch wisse man zwar nicht definitiv, wohin die so erwirtschafteten Gelder fließen, man
gehe aber davon aus, dass sie der Staat für die Deckung der Schuldenlast des staatlichen Mobilitäts-
und Gesundheitssystems brauche. "Wir würden also doppelt bestraft, weil wir diese beiden Bereiche ja
selbst finanzieren", so der Landeshauptmann-Stellvertreter.
Im neuen Sparpaket festgeschrieben wird auch die neue Immobiliensteuer IMU, die von den Gemeinden eingehoben werden
soll. "Sie ist sehr breit angelegt, betrifft also Erst- wie Zweitwohnungen und auch die landwirtschaftlichen
Gebäude", so Berger. Beunruhigend sei, dass der Staat bereits Hand an die IMU-Einnahmen gelegt habe,
allerdings nur in jenen Regionen, die ihre Lokalkörperschaften selbst verwalten. "So ist vorgesehen,
dass die Länder Aosta, Friaul-Julisch Venetien, Trentino und Südtirol jährlich insgesamt 60 Millionen
Euro aus den Steuereinnahmen der Gemeinden an den Staat abtreten müssen", so der Landeshauptmann-Stellvertreter.
Diese 60 Millionen sollen zu den 860 Millionen Euro kommen, mit denen die autonomen Länder zur Sanierung des
Staatshaushalts beitragen sollen. "Allerdings fehlen immer noch die Tabellen, aus denen hervorgeht, mit wieviel
Südtirol konkret zur Kasse gebeten werden soll", erklärt Berger. In jedem Fall wolle der Staat auf
diesen finanziellen Beitrag nicht warten: "Bis zum Inkrafttreten der Durchführungsbestimmungen will der
Staat 920 Millionen Euro einfach einbehalten", so der Landeshauptmann-Stellvertreter.
Die autonomen Regionen und Provinzen haben heute indes bereits eine kollektive Verfassungsklage gegen das Sparpaket
erwogen. "Hier wird in unsere verbrieften Rechte eingegriffen, was wir nicht einfach hinnehmen können",
so Berger. |