Wissenschafts- und Forschungsminister legt Ministerrat Zwischenbericht der Arbeiten zum Hochschulplan
vor
Wien (bmwf) - Stärken bündeln und Profile schärfen – das sind zwei wesentliche Ziele
des österreichischen Hochschulplans, der derzeit vom Wissenschaftsministerium in Zusammenarbeit mit Hochschulpartnern
erarbeitet und nun auch mit dem Koalitionspartner abgestimmt wird. Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz
Töchterle hat nun in Form eines Ministerratsvortrags einen Zwischenbericht zu den laufenden Arbeiten vorgelegt.
„Der Hochschulplan bringt ein Mehr an Kooperation und Koordination, um die Qualität im heimischen Hochschulsystem
zu erhöhen und damit Verbesserungen für Studierende, Lehrende und Forschende sicherzustellen“, so der
Minister. Ein Erstentwurf des Hochschulplans soll wie geplant Ende Dezember vorliegen, dann folgt die laufende
Weiterentwicklung.
„Ziel ist es, strukturelle Änderungen, eine koordinierte Gestaltung des österreichischen Hochschulraumes
und die Bündelung von Ressourcen voranzutreiben, um so eine quantitative und qualitative Steigerung zu bewirken
und auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken“, so Töchterle. Die Weiterentwicklung
des durch die Autonomie der Hochschulen charakterisierten österreichischen Hochschulraumes bedeutet vor allem:
- mehr Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und zwischen Hochschulsektoren
- bessere Nutzung der Ressourcen in Forschung und Lehre
- abgestimmte Profil- und Schwerpunktsetzungen
- bewusste Profilschärfung
Die Arbeiten am Hochschulplan erfolgen in vier Teilprojekten, in die die Hochschulpartner eingebunden sind:
- Koordinationsmaßnahmen: Ziel ist insbesondere eine strategische Koordinierung von Lehre und Forschung.
Dies soll in einem gemeinsamen Prozess mit den Hochschulen erarbeitet werden. Hierzu wird mit Vorliegen des ersten
Hochschulplans die „Hochschulkonferenz“ als beratendes und koordinierendes Gremium eingerichtet. Sie wird zunächst
aus einer kleinen Kerngruppe bestehen und regelmäßig beratende Mitglieder und beratende Institutionen,
insbesondere nach den jeweiligen Themenschwerpunkten, einbeziehen.
- Bauleitplan: Ziel ist eine klare und mit den Universitäten vor Ort abgestimmte Reihung künftiger
Bauvorhaben und -notwendigkeiten, die dem vereinbarten Zeitplan gemäß abgearbeitet wird. Die drei Regionen
sind Region Süd (Kärnten, Steiermark), Region Ost (Wien, Niederösterreich, Burgenland), Region West
(Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg).
- Forschungsinfrastruktur/Internationales: Der Forschungsinfrastrukturplan liefert die Basis für die Entscheidung,
wo künftig Großanlagen für die Grundlagenforschung errichtet werden. Universitäten, Fachhochschulen
sowie außeruniversitäre Partner richten eine entsprechende Datenbank ein, die künftig eine transparente
koordinierte Beschaffung von Großforschungsinfrastruktur ermöglicht. Ziel ist es, die internationale
Wettbewerbsfähigkeit durch nationale Koordination und eine stärkere Profilierung durch Prioritätensetzung
zu erreichen und gleichzeitig eine möglichst effiziente Nutzung von Infrastrukturen sicherzustellen.
- Kapazitätsorientierte studierendenbezogene Universitätsfinanzierung (Studienplatzfinanzierung): Die
Universitätsfinanzierung soll künftig auf den drei Säulen Lehre, Forschung bzw. Entwicklung und
Erschließung der Künste sowie Infrastruktur basieren. Die „Studienplatzfinanzierung“ ist als neue Universitätsfinanzierung
zu sehen, die künftig insbesondere die Grundfinanzierung der Lehre der Universitäten sicher stellen soll.
Dies bedingt u. a. eine Kapazitätenregelung unter Berücksichtigung einer Studierendenplatzzahlorientierung
und ggf. einer Steigerung.
Um bei der Weiterentwicklung des Hochschulraumes aktuelle Grundlagen zu haben, wird der Österreichische Hochschulplan
alle drei Jahre im Vorfeld und im Zusammenhang mit den Leistungsvereinbarungen evaluiert und adaptiert.
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