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VKI: Vermögensberater haftet bei mangelhafter Risikoaufklärung |
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Gewagte Fremdwährungskredit-Konzepte führen zu Schadenersatz Wien (vki) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – einen Musterprozess gegen einen Salzburger Vermögensberater, der Konsumentinnen ein riskantes Fremdwährungskreditgeschäft vorschlug, ohne sie im Detail über die Risken der Tilgungsträger aufzuklären. Er haftet nun für den Schaden, der sich im Vergleich mit einem Euro-Abstattungskredit ergibt. Das Urteil des Oberlandesgerichts Linz ist nicht rechtskräftig. Zwei Konsumentinnen wollten im Jahr 2002 eine Eigentumswohnung finanzieren. Sie verfügten über Eigenmittel von 62.000 Euro. Ihr Vermögensberater empfahl ihnen die Aufnahme eines Fremdwährungskredites in Höhe von 150.000 Euro und den Abschluss von zwei Tilgungsträgern. Die Eigenmittel sollten als Einmalerlag in den Wealthmaster Noble von Clerical Medical gesteckt werden. Weiters sollte laufend eine weitere fondsgebundene Lebensversicherung bespart werden. Die Konsumentinnen waren wenig risikobereit. Das Risiko von Kursschwankungen im Fremdwährungskredit war ihnen bewusst. Eine Aufklärung hinsichtlich der Risken einer negativen Entwicklung der risikoreichen Tilgungsträger erfolgte allerdings nicht. Der Kredit sollte nach Angabe des Vermögensberaters nach 20 Jahren zurückbezahlt werden können, bei guter Performance auch früher. Darüber hinaus sollten aus den Tilgungsträgern Mittel für die Altersvorsorge übrig bleiben. Die Konsumentinnen nahmen an, dass die Tilgungsträger eine Mindestrendite von 4,5 Prozent hätten. 2007 erfolgte auf Grund der negativen Entwicklung der Tilgungsträger eine Konvertierung in Euro und eine Umstellung auf einen Abstattungskredit. Das OLG Linz folgt dem Erstgericht und lastet dem Berater an, dass er den grundsätzlich konservativ und risikofrei orientierten Konsumentinnen ein riskantes Gesamtfinanzierungskonzept vorschlug, ohne sie im Detail über die Risken der Tilgungsträger aufzuklären. Er hätte dieses Risiko durch Vorlage einer Modellrechnung zu reinen Verlustszenarien und nachteiligen Entwicklungen erklären müssen. „Die Finanzkrise hat die Performance von vielen Tilgungsträgern verschlechtert und damit die seinerzeitigen Beratungsfehler bei der Vermittlung von Fremdwährungskreditfinanzierungen an risikoscheue Konsumenten offenbar werden lassen“, sagt Dr. Thomas Hirmke, Jurist im Bereich Recht des VKI, aus der Erfahrung vieler Verbraucheranfragen beim VKI heraus. „Es ist erfreulich, dass die Gerichte nunmehr die Berater und zum Teil auch die Banken zur Verantwortung ziehen und zum Schadenersatz verurteilen.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es ist auf http://www.verbraucherrecht.at abrufbar. Gewagte Fremdwährungskredit-Konzepte führen zu Schadenersatz Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt – im Auftrag des Konsumenten- schutzministeriums – einen Musterprozess gegen einen Salzburger Vermögensberater, der Konsumentinnen ein riskantes Fremdwährungskreditgeschäft vorschlug, ohne sie im Detail über die Risken der Tilgungsträger aufzuklären. Er haftet nun für den Schaden, der sich im Vergleich mit einem Euro-Abstattungskredit ergibt. Das Urteil des Oberlandesgerichts Linz ist nicht rechtskräftig. Zwei Konsumentinnen wollten im Jahr 2002 eine Eigentumswohnung finanzieren. Sie verfügten über Eigenmittel von 62.000 Euro. Ihr Vermögensberater empfahl ihnen die Aufnahme eines Fremdwährungskredites in Höhe von 150.000 Euro und den Abschluss von zwei Tilgungsträgern. Die Eigenmittel sollten als Einmalerlag in den Wealthmaster Noble von Clerical Medical gesteckt werden. Weiters sollte laufend eine weitere fondsgebundene Lebensversicherung bespart werden. Die Konsumentinnen waren wenig risikobereit. Das Risiko von Kursschwankungen im Fremdwährungskredit war ihnen bewusst. Eine Aufklärung hinsichtlich der Risken einer negativen Entwicklung der risikoreichen Tilgungsträger erfolgte allerdings nicht. Der Kredit sollte nach Angabe des Vermögensberaters nach 20 Jahren zurückbezahlt werden können, bei guter Performance auch früher. Darüber hinaus sollten aus den Tilgungsträgern Mittel für die Altersvorsorge übrig bleiben. Die Konsumentinnen nahmen an, dass die Tilgungsträger eine Mindestrendite von 4,5 Prozent hätten. 2007 erfolgte auf Grund der negativen Entwicklung der Tilgungsträger eine Konvertierung in Euro und eine Umstellung auf einen Abstattungskredit. Das OLG Linz folgt dem Erstgericht und lastet dem Berater an, dass er den grundsätzlich konservativ und risikofrei orientierten Konsumentinnen ein riskantes Gesamtfinanzierungskonzept vorschlug, ohne sie im Detail über die Risken der Tilgungsträger aufzuklären. Er hätte dieses Risiko durch Vorlage einer Modellrechnung zu reinen Verlustszenarien und nachteiligen Entwicklungen erklären müssen. „Die Finanzkrise hat die Performance von vielen Tilgungsträgern verschlechtert und damit die seinerzeitigen Beratungsfehler bei der Vermittlung von Fremdwährungskreditfinanzierungen an risikoscheue Konsumenten offenbar werden lassen“, sagt Dr. Thomas Hirmke, Jurist im Bereich Recht des VKI, aus der Erfahrung vieler Verbraucheranfragen beim VKI heraus. „Es ist erfreulich, dass die Gerichte nunmehr die Berater und zum Teil auch die Banken zur Verantwortung ziehen und zum Schadenersatz verurteilen.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es ist auf http://www.verbraucherrecht.at abrufbar. |
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