Freier Personenverkehr    

erstellt am
16. 12. 11

EU-Parlament fordert erneut, den EU-Arbeitsmarkt für Bulgaren und Rumänen zu öffnen
Straßburg (europarl) - Alle EU-Mitgliedstaaten sollen Arbeitsmarkthindernisse abschaffen, da es keine wirkliche wirtschaftliche Begründung gibt, das Recht der Rumänen und Bulgaren, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten und zu wohnen, zu beschränken. Das geht aus einer am Donnerstag verabschiedeten Resolution hervor.

In der Resolution, die von den Fraktionen EVP, S&D, ALDE und den Grünen/EFA vorgelegt wurde, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, alle "geltenden Übergangsmaßnahmen" abzuschaffen, um Bulgaren und Rumänen ab Ende 2011 auf ihren Arbeitsmärkten zuzulassen. Diese Forderung bekräftigt die der Resolution vom 25. Oktober 2011 über die Förderung der Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union.

Die EU-Staaten können das vorübergehende Verbot für bulgarische und rumänische Arbeiter nur um zwei zusätzliche Jahre, das heißt bis Dezember 2013, verlängern, wenn sie die Kommission bis 31. Dezember 2011 über eine "ernsthafte Bedrohung" ihrer Arbeitsmärkte unterrichten.

Keine wirkliche ökonomische Begründung
Die Abgeordneten sagen, dass Mitgliedstaaten ohne Übergangsmaßnahmen für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus Mitgliedstaaten, die der Union 2004 und 2007 beigetreten sind, von keinen negativen Folgen berichtet haben.

Jedoch haben einige Mitgliedstaaten beschlossen, auf ihren Arbeitsmärkten weiterhin Beschränkungen für rumänische und bulgarische Staatsangehörige anzuwenden, was eher auf politischen Druck als auf berechtigte Sorge vor negativen Auswirkungen auf ihre Wirtschaft und Arbeitsmärkte zurückzuführen war.

Vielmehr hatten, nach der Mitteilung der Kommission vom 11. November 2011, mobile Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien einen positiven Einfluss auf die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten, die mobile Arbeitnehmer aufnehmen.

Die jüngsten Daten von Eurostat zeigen auch, dass mobile Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien keine wesentlichen Auswirkungen auf Löhne und Arbeitslosenraten in den Aufnahmeländern haben. Mobile Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien, die im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässig waren, machten Ende 2010 0,6 % der Gesamtbevölkerung der EU aus.

Einschränkungen klar begründen
Das Parlament fordert die Kommission auf, eine klare Definition der Formulierung „schwerwiegende Störungen des Arbeitsmarktes" vorzuschlagen, die notwendig sind, um die Einschränkungen zu rechtfertigen. Mitgliedstaaten, die Beschränkungen ohne eine "klare und transparente sozioökonomische Begründung im Zusammenhang mit schwerwiegenden Störungen ihres Arbeitsmarktes", im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs, aufrechterhalten, verstoßen gegen die Verträge, sagen die Abgeordneten. Sie fordern daher die Kommission auf, für die Einhaltung des Prinzips der Freizügigkeit zu sorgen.

Hintergrund
Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande und das Vereinigte Königreich beschränken den Zutritt von bulgarischen und rumänischen Arbeitern auf ihre Arbeitsmärkte. Spanien beschränkt auch den Zutritt rumänischer Arbeiter mit Zustimmung der Kommission, bis 31. Dezember 2012, wegen schwerwiegender Störungen seines Arbeitsmarktes
     
zurück