Europäische Kommission konsultiert Öffentlichkeit zu den geplanten Maßnahmen
Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat am 13.12. mit der Konsultation der
Öffentlichkeit zu ihren Plänen eines barrierefreien Europas für Menschen mit Behinderungen begonnen.
Die Ergebnisse der Konsultation werden in die Kommissionsvorschläge für ein europäisches Barrierefreiheitsgesetz,
das im Herbst 2012 auf den Weg gebracht werden soll, einfließen. Mit der Initiative soll sichergestellt werden,
dass Menschen mit Behinderungen beim Zugang zur physischen Umwelt, zu Verkehrsmitteln sowie zu Informations- und
Kommunikationstechnologien und -systemen nicht benachteiligt sind. Zugute kommen wird die Initiative auch Menschen
mit eingeschränkter Mobilität, z.B. älteren Menschen. Die Konsultation, an der bis zum 29. Februar
2012 jeder teilnehmen kann, zielt darauf, die Meinungen von Unternehmensvertretern, Menschen mit Behinderungen
und der breiten Öffentlichkeit einzuholen.
„Barrierefreiheit bedeutet unter anderem, den freien Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Gebäuden, Verkehrsmitteln
und elektronischen Diensten zu gewährleisten. Barrierefreiheit erleichtert das Leben auch für alte Menschen,
Eltern kleiner Kinder und viele andere Personengruppen", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding und fügte
hinzu: „Die Erleichterung des Zugangs zu Waren und Dienstleistungen kann auch neue Marktchancen eröffnen und
sich innovations- und wachstumsfördernd auswirken. Deshalb sind wir an der Einschätzung von Unternehmern
ebenso interessiert wie an der Meinung von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und der breiten Öffentlichkeit."
Im vergangenen Jahr hatte die Kommission eine umfassende Strategie für die Schaffung eines barrierefreien
Europas für Menschen mit Behinderungen bis 2020 angenommen. Die Strategie zeigt auf, was von Seiten der EU
und ihrer Mitgliedstaaten zu tun ist, damit Menschen mit Behinderungen ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen
können.
Eine der Schlüsselmaßnahmen der Strategie betrifft die Förderung der Zugänglichkeit. Ziel
ist es, die Normung oder die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe für die Durchsetzung
barrierefreier Produkte und Dienste zu nutzen und gleichzeitig die Ausweitung des EU-Marktes für Hilfsmittel
zu fördern. Dieser Markt dürfte, wie die Erfahrung in den Vereinigten Staaten zeigt, in den nächsten
Jahren erheblich anwachsen.
Eine Studie des Royal National Institute of the Blind, das die Interessen von sehbehinderten Menschen im Vereinigten
Königreich vertritt, zeigte beispielsweise, dass eine Supermarktkette, die 35 000 GBP in eine barrierefreie
Website investierte, jährlich zusätzliche Einnahmen in Höhe von über 13 Mio. GBP erwirtschaftet.
Einer deutschen Studie zufolge würden behindertengerechte Einrichtungen den Reiseverkehr von Menschen mit
Behinderungen wesentlich ankurbeln und den Jahresumsatz des deutschen Fremdenverkehrssektors um 620 bis 1 900 Mio.
EUR steigern.
Hintergrund
In der Europäischen Union hat jede sechste Person (etwa 80 Millionen Menschen) eine leichte bis schwere Behinderung.
Mehr als ein Drittel der über 75-Jährigen haben Behinderungen, die sie beeinträchtigen. Diese Prozentsätze
dürften weiter ansteigen, da die Bevölkerung in der EU immer älter wird. Zu häufig bleibt der
großen Mehrheit dieser Menschen eine volle Teilhabe an der Gesellschaft und Wirtschaft wegen physischer oder
sonstiger Barrieren, aber auch aufgrund von Diskriminierungen, verwehrt.
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union heißt es: „Die Union anerkennt und achtet den Anspruch
von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen
und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft”. Darüber hinaus haben sich die
Europäische Union und sämtliche 27 Mitgliedstaaten durch die Unterzeichnung des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bereits dazu verpflichtet, ein barrierefreies
Europa zu schaffen.
„Barrierefreiheit“ bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen beim Zugang zur physischen Umwelt, zu Verkehrsmitteln,
zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten nicht
benachteiligt sein dürfen.
Am 1./2. Dezember 2011 organisierte die Kommission im Zusammenhang mit dem Europäischen Tag der Menschen mit
Behinderungen eine große Konferenz, die sich auch mit den Rechten für Menschen mit Behinderungen in
Verbindung mit der Wirtschaftskrise befasste. Im Verlauf der Konferenz verkündete Vizepräsidentin Reding,
dass die Stadt Salzburg mit dem „Access City Award“ 2012, dem europäischen Preis für behindertenfreundliche
Städte, ausgezeichnet werde.
Am 6. Dezember 2011 kamen die Präsidenten der Organe der Europäischen Union erstmals mit Vertretern des
Europäischen Behindertenforums zusammen, um Themen zu erörtern, mit denen Europäer mit Behinderungen
konfrontiert sind. |