Bern (bj) - Ab dem 19. Dezember 2011 gehört das Fürstentum Liechtenstein
zum Schengen- und Dublin-Verbund. Die vorübergehenden Kontrollmassnahmen an der schweizerisch-liechtensteinischen
Grenze werden damit aufgehoben. Eine bilaterale Vereinbarung stellt zudem sicher, dass im grenzüberschreitenden
Verkehr mit Feuerwaffen wie bisher keine Bewilligungen notwendig sind.
Die Assoziierungs-Abkommen von Schengen und Dublin erleichtern den freien Personenverkehr und ermöglichen
gleichzeitig eine enge Zusammenarbeit im Kampf gegen Kriminalität und bei der Behandlung von Asylgesuchen.
Zentrales Element von Schengen ist die Abschaffung der fremdenpolizeilichen Personenkontrollen an den Binnengrenzen
innerhalb des Schengen-Raums. Da die Schengen-Assoziierung von Liechtenstein nicht gleichzeitig mit jener der Schweiz
erfolgte, wurde die Schweizer Grenze zu Liechtenstein mit dem Schengen-Beitritt der Schweiz im Dezember 2008 für
eine Übergangszeit nominell zu einer Schengen-Aussengrenze.
Grenzkontrollen einstellen
In enger Abstimmung mit der EU und den betroffnen Nachbarstaaten konnte eine pragmatische, aber dennoch Schengen-konforme
Übergangsregelung getroffen werden. Entsprechend den Verhältnissen vor Ort wurden weder fixe Grenzkontrollinfrastrukturen
noch permanente stationäre Kontrollen durchgeführt. Stattdessen wurden die mobilen Grenzkontrollen an
der schweizerisch-liechtensteinischen Grenze ausgebaut und eine Videoüberwachung der Grenzübergänge
eingerichtet. Mit dem Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu Schengen und dem Beginn der operationellen
Zusammenarbeit wird die Grenze zu Liechtenstein ab dem 19. Dezember 2011 nun zu einer Schengen-Binnengrenze. Die
Übergangsmassnahmen konnten damit wieder abgebaut werden.
Waffenexport und -import bleibt unkompliziert
Trotz des Beitritts Liechtensteins zu Schengen bleibt der grenzüberschreitende Verkehr mit Feuerwaffen
zwischen der Schweiz und Liechtenstein unkompliziert. Während im Verhältnis zu den anderen Schengen-Staaten
spezielle Bewilligungserfordernisse gelten, wird zwischen der Schweiz und Liechtenstein weiterhin darauf verzichtet.
Eine bilaterale Vereinbarung legt fest, dass sich die zuständigen Behörden der beiden Staaten gegenseitig
informieren, wenn Personen im anderen Staat Feuerwaffen erwerben oder Personen mit Feuerwaffen in den anderen Staat
umziehen. Diese Regelung gleicht jener zwischen den Kantonen und ermöglicht es, auf eine Kontrolle des Waffenexports
und -imports zwischen Liechtenstein und der Schweiz zu verzichten. |