BMVIT legt Bericht zu einer Entschließung des Nationalrats vor
Wien (pk) - Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hat einen Bericht betreffend
Prüfung einer Verkürzung des Entzuges einer Lenkberechtigung auf Grund der freiwilligen Ableistung von
sozialen Diensten oder anderer Maßnahmen vorgelegt. Sie kommt damit der Entschließung des Nationalrats
vom 30.11.2010 nach. Was die darin geforderten eventuelle Verkürzung des Entzuges einer Lenkerberechtigung
aufgrund der genannten Tätigkeiten angehe, sei ihr Ressort nach eingehender Prüfung zum Ergebnis gekommen,
dass eine solche Regelung als nicht zweckmäßig angesehen werden könne. Sie würde vielmehr
beträchtliche rechtliche Problem aufwerfen und wäre damit im Detail nur schwer umsetzbar.
In dem kurzen Bericht werden die Hauptargumente aufgelistet, die gegen eine solche Regelung sprechen. Es fehle
an einer gesetzlichen Grundlage, diese müsste erst geschaffen werden. Eine Umgestaltung des Systems der Entziehung
von Lenkerberechtigungen von einem Administrativverfahren zu einem strafrechtlichen System wäre laut einem
Rechtsgutachten der Universität Wien sehr problematisch. Weitere Probleme liegen im unverhältnismäßigen
Verwaltungsaufwand und darin, dass es dem Sachlichkeitsgebot widersprechen würde, wenn die Absolvierung eines
sozialen Dienstes, nicht aber eine Nachschulung zu einer Verkürzung der Entzugszeit führen könnte.
Es wäre auch erst zu definieren, was als "sozialer Dienst" gelten kann. |