Sozialdienstleistung kann Führerscheinentzug nicht verkürzen   

erstellt am
13. 12. 11

BMVIT legt Bericht zu einer Entschließung des Nationalrats vor
Wien (pk) - Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hat einen Bericht betreffend Prüfung einer Verkürzung des Entzuges einer Lenkberechtigung auf Grund der freiwilligen Ableistung von sozialen Diensten oder anderer Maßnahmen vorgelegt. Sie kommt damit der Entschließung des Nationalrats vom 30.11.2010 nach. Was die darin geforderten eventuelle Verkürzung des Entzuges einer Lenkerberechtigung aufgrund der genannten Tätigkeiten angehe, sei ihr Ressort nach eingehender Prüfung zum Ergebnis gekommen, dass eine solche Regelung als nicht zweckmäßig angesehen werden könne. Sie würde vielmehr beträchtliche rechtliche Problem aufwerfen und wäre damit im Detail nur schwer umsetzbar.

In dem kurzen Bericht werden die Hauptargumente aufgelistet, die gegen eine solche Regelung sprechen. Es fehle an einer gesetzlichen Grundlage, diese müsste erst geschaffen werden. Eine Umgestaltung des Systems der Entziehung von Lenkerberechtigungen von einem Administrativverfahren zu einem strafrechtlichen System wäre laut einem Rechtsgutachten der Universität Wien sehr problematisch. Weitere Probleme liegen im unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand und darin, dass es dem Sachlichkeitsgebot widersprechen würde, wenn die Absolvierung eines sozialen Dienstes, nicht aber eine Nachschulung zu einer Verkürzung der Entzugszeit führen könnte. Es wäre auch erst zu definieren, was als "sozialer Dienst" gelten kann.
     
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