Brenner und Gasteiger: Diversifizierung bei Nutzung alternativer Energieformen
/ Alle Ressorts müssen an einem Strang ziehen
Salzburg (lk) - Das Land Salzburg verstärkt weiter seine Anstrengungen zur Nutzung alternativer
Energieformen. Das berichtete Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. David Brenner am 13.12. in seiner Eigenschaft
als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Salzburg AG bei einem Informationsgespräch in Salzburg.
"Konkret geht es hier um das Projekt Windsfeld der Salzburg AG. Vorgesehen ist die Errichtung von drei bis
fünf Windanlagen mit einer Gesamtleistung von 15,65 Gigawattstunden pro Jahr. Das entspricht dem durchschnittlichen
jährlichen Strombedarf von knapp 4.400 Haushalten. Das Investitionsvolumen beträgt inklusive der Herstellung
der Zufahrtswege elf bis 15 Millionen Euro", betonte Brenner. Die Windanlagen sollen zwischen Taferlnock und
Kesselkopf auf dem Gebiet der Unterpleißlingalpe in der Nähe des Nordportals des Tauerntunnels errichtet
werden.
"Das Projekt Windsfeld ist ein wichtiger Schritt für unser Bundesland", so Brenner weiter. "Salzburg
ist seit langem Vorreiter bei der Nutzung alternativer Energien. 91 Prozent der Stromerzeugung der Salzburg AG
stammt aus erneuerbaren Quellen, die restlichen neun Prozent aus umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Koppelung.
Das ist ein Wert, um den wir in Europa beneidet werden. Jetzt gilt es, diese Vorreiterrolle zu erhalten und auszubauen.
Das bedeutet aber auch, dass neben der hauptsächlichen Nutzung der Wasserkraft weitere Potenziale erschlossen
werden müssen. Nach Fukushima ist es notwendiger denn je, hier Nägel mit Köpfen zu machen. Die Tatsache,
dass sich bis heute kein einziges großes Windrad in Salzburg dreht, ist in diesem Zusammenhang mittelfristig
nicht mehr hinzunehmen."
Bereits zu Beginn der konkreten Planungen gab es ermutigende Signale: So konnten etwa die Dienstbarkeit mit der
Agrargenossenschaft und deren volle Unterstützung innerhalb kurzer Zeit gesichert werden. Weiters gab es nach
mehreren Projektvorstellungen die Zusage der Gemeinde Flachau, das Projekt mitzutragen. Ebenso konnte das vom Naturschutzsachverständigen
geforderte UVP-Feststellungsverfahren zügig abgewickelt werden (Bescheid vom 2. Februar 2010).
"Aus dem Raumordnungs-Ressort wurde uns klar signalisiert, dass das Projekt für sinnvoll und unterstützenswert
erachtet wird und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend umgesetzt werden kann", betonte Brenner. "Aber
wir sind noch nicht durch. Insbesondere müssen noch etliche naturschutzrechtliche Themen gelöst werden.
Daher kommt es jetzt darauf an, dass alle Beteiligten ihren guten Willen zeigen und vernünftige Kompromisse
gefunden werden, um dieses zukunftsträchtige Projekt so schnell wie möglich Wirklichkeit werden zu lassen."
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