Bundessozialamt künftig auch für Opferfürsorge zuständig
Wien (pk) - Die Regierung schlägt vor, die Kompetenzen im Bereich der Opferfürsorge zu
ändern. Künftig sollen in erster Instanz nicht mehr die Landeshauptleute, sondern das Bundessozialamt
für Opferfürsorgeangelegenheiten zuständig sein. Begründet wird der Schritt damit, dass das
Bundessozialamt auch für alle anderen Bereiche der Sozialentschädigung (u.a. Kriegsopferversorgung, Verbrechensopferentschädigung,
Impfschadenentschädigung) verantwortlich ist und damit Synergien genutzt werden könnten. In den Erläuterungen
wird außerdem auf einen einstimmigen Beschluss der Landeshauptleutekonferenz verwiesen. Zuletzt bezogen noch
rund 1.900 Personen eine Opferrente.
Regierung will freiwilliges Engagement durch eigenes Gesetz fördern
Die Regierung will mit einem eigenen Freiwilligengesetz und begleitenden Gesetzesänderungen freiwilliges Engagement
in Österreich fördern. Unter anderem legt das neue Gesetz die Rahmenbedingungen für die Absolvierung
eines "Freiwilligen Sozialjahres", eines "Freiwilligen Umweltschutzjahres" sowie eines Gedenkdienstes
in Österreich sowie eines Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland fest. Überdies ist die Schaffung
eines Freiwilligenrates sowie die Einrichtung eines Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement beim Sozialministerium
vorgesehen.
Das Freiwillige Sozialjahr und die anderen Freiwilligen-Dienste stehen künftig allen Personen ohne einschlägige
abgeschlossene Berufserfahrung offen, die zumindest 17 - in Ausnahmefällen 16 - Jahre alt sind. Die Einsatzdauer
muss zwischen sechs und zwölf Monate betragen, darüber hinaus sind maximal 34 Wochenstunden erlaubt.
Wer jünger als 24 Jahre ist, hat Anspruch auf Familienbeihilfe, im Gegenzug entfällt die seit 2005/06
gewährte Ersatzzahlung in Höhe von 150 € für TeilnehmerInnen am Freiwilligen Sozialjahr. Außerdem
ist ein verpflichtendes Taschengeld von Seiten der Trägerorganisationen in zumindest der halben Höhe
der Geringfügigkeitsgrenze vorgesehen. Auch der Kinderabsetzbetrag kann geltend gemacht werden. Damit wird
etwa der Gedenkdienst, der bisher fast ausschließlich von Zivildienern absolviert wurde, auch für Frauen
attraktiver. Für sämtliche Trägerorganisationen gelten strenge Kriterien: sie müssen die TeilnehmerInnen
unter anderem intensiv pädagogisch betreuen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung setzen.
Der Freiwilligenrat ist als institutionalisiertes Dialogforum konzipiert und soll unter anderem den Sozialminister
in Fragen der Freiwilligenpolitik beraten, Vernetzung fördern, Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Freiwilligenpolitik
ausarbeiten und am Freiwilligenbericht des Sozialministers mitwirken. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Juni
2012. Gemäß den Erläuterungen sind derzeit rund 44% der österreichischen Bevölkerung
ab 15 Jahre freiwillig bzw. ehrenamtlich tätig. |