Höhere Schwellenwerte bei Vergaben bis 31. Dezember 2012 verlängert - Direktvergabe
weiterhin bis 100.000 Euro möglich
Wien (bmwfj) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner sieht die nun in Kraft getretene Verlängerung
der Schwellenwerte-Verordnung bis zum 31. Dezember 2012 als wichtige Maßnahme für die regionale Wirtschaft
sowie Länder und Gemeinden. "Angesichts des Konjunkturknicks im nächsten Jahr ist es ein Gebot der
Stunde, dass wir unsere Unternehmen weiterhin mit unbürokratischen öffentlichen Auftragsvergaben unterstützen
können. Gerade jetzt brauchen wir hier Kontinuität", betont Mitterlehner. "Gleichzeitig reduzieren
wir vor allem für Länder und Gemeinden den Verwaltungsaufwand, so sparen sich alle Beteiligten Zeit und
Geld."
In der Vergabepraxis profitieren insbesondere regional orientierte Klein- und Mittelbetriebe. "Sie werden
für kleinere Aufträge direkt zur Angebotslegung eingeladen, ohne sich vorher an einem komplexen Vergabeverfahren
beteiligen zu müssen. Eine regionale Beschaffung bietet im Regelfall kurze Transportwege und raschen Service",
so Mitterlehner. Durch die Verordnung können Aufträge im Bau-, Liefer-und Dienstleistungsbereich weiterhin
bis zu einem Wert von 100.000 Euro direkt an Unternehmen vergeben werden. Früher lag der Schwellenwert, unter
dem für Bund, Länder, Städte und Gemeinden eine Direktvergabe möglich ist, bei 40.000 Euro.
Durch die Verordnungs-Verlängerung bleibt auch der Schwellenwert für das so genannte "nicht offene
Verfahren ohne Bekanntmachung" bei Bauaufträgen auf dem erhöhten Wert von einer Million Euro (früher
120.000 Euro). Allerdings ist auch hier ein fairer Wettbewerb um den jeweiligen Auftrag garantiert. Laut Bundesvergabegesetz
müssen mindestens drei "befugte, leistungsfähige und zuverlässige" Unternehmen zur Angebotslegung
eingeladen werden. |