Mitterlehner: Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung unterstützt regionale Wirtschaft, Länder und Gemeinden   

erstellt am
22. 12. 11

Höhere Schwellenwerte bei Vergaben bis 31. Dezember 2012 verlängert - Direktvergabe weiterhin bis 100.000 Euro möglich
Wien (bmwfj) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner sieht die nun in Kraft getretene Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung bis zum 31. Dezember 2012 als wichtige Maßnahme für die regionale Wirtschaft sowie Länder und Gemeinden. "Angesichts des Konjunkturknicks im nächsten Jahr ist es ein Gebot der Stunde, dass wir unsere Unternehmen weiterhin mit unbürokratischen öffentlichen Auftragsvergaben unterstützen können. Gerade jetzt brauchen wir hier Kontinuität", betont Mitterlehner. "Gleichzeitig reduzieren wir vor allem für Länder und Gemeinden den Verwaltungsaufwand, so sparen sich alle Beteiligten Zeit und Geld."

In der Vergabepraxis profitieren insbesondere regional orientierte Klein- und Mittelbetriebe. "Sie werden für kleinere Aufträge direkt zur Angebotslegung eingeladen, ohne sich vorher an einem komplexen Vergabeverfahren beteiligen zu müssen. Eine regionale Beschaffung bietet im Regelfall kurze Transportwege und raschen Service", so Mitterlehner. Durch die Verordnung können Aufträge im Bau-, Liefer-und Dienstleistungsbereich weiterhin bis zu einem Wert von 100.000 Euro direkt an Unternehmen vergeben werden. Früher lag der Schwellenwert, unter dem für Bund, Länder, Städte und Gemeinden eine Direktvergabe möglich ist, bei 40.000 Euro.

Durch die Verordnungs-Verlängerung bleibt auch der Schwellenwert für das so genannte "nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung" bei Bauaufträgen auf dem erhöhten Wert von einer Million Euro (früher 120.000 Euro). Allerdings ist auch hier ein fairer Wettbewerb um den jeweiligen Auftrag garantiert. Laut Bundesvergabegesetz müssen mindestens drei "befugte, leistungsfähige und zuverlässige" Unternehmen zur Angebotslegung eingeladen werden.
     
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