Mangel an Transparenz und Glaubwürdigkeit des Wahlprozesses
Wien (bmeia) - „Die Beachtung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien sind unverzichtbare
Voraussetzungen, um die Glaubwürdigkeit des Wahlprozesses in der Demokratischen Republik Kongo zu garantieren
und den politischen Frieden zu wahren“, betonte Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger nach der
Verlautbarung des endgültigen Wahlergebnisses der Präsidentenwahlen durch den Obersten Gerichtshof in
Kinshasa. Spindelegger bedauerte, dass die kongolesische Wahlbehörde und das Höchstgericht vor Verlautbarung
des endgültigen Wahlergebnisses den von den Oppositionsparteien eingebrachten Beschwerden offenbar nicht nachgegangen
waren. Zuvor hatten verschiedene Wahlbeobachtermissionen, darunter die Wahlbeobachter der Europäischen Union,
der auch einige Österreicher/innen angehörten, grobe Mängel und Unregelmäßigkeiten im
gesamten Wahlprozess festgestellt.
Der Außenminister drückte die Hoffnung aus, dass die kongolesischen Behörden im noch ausstehenden
Auszählungsprozess für die Parlamentswahlen die Zusammenarbeit mit der Opposition suchen und ein Maximum
an Transparenz gewährleisten werde, um die Glaubwürdigkeit der Ergebnisse zu erhöhen. „Die demokratischen
Fortschritte der letzten Jahre nach dem Bürgerkrieg in der Demokratischen Republik Kongo dürfen nicht
leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden“, erklärte Spindelegger. Er rief alle politischen Verantwortlichen
in dieser angespannten Situation auf, äußerste Zurückhaltung zu üben und Gewalt zu verhindern
sowie aktiv den Dialog über alle politischen Grenzen hinweg zu suchen.
Spindelegger wies auch auf die Verantwortung der politischen Führung in Kinshasa für die Sicherheit der
Bevölkerung und die Achtung der Menschenrechte hin. Nach dem Ende des blutigen Bürgerkrieges in dem zentralafrikanischen
Land kam es in den letzten Jahren immer wieder zu schweren Kämpfen zwischen Regierung und Rebellen und massiven
Menschenrechtsverletzungen an Zivilisten, insbesondere zu sexueller Gewalt an Frauen. |