Von Juli bis Dezember 2011 wurden 494 Rot-Weiß-Rot-Karten
ausgestellt
Wien (pk) - Im kommenden Jahr dürfen - abseits von Schlüsselkräften im Besitz einer
Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-BürgerInnen - bis zu 5.213 Personen nach Österreich zuwandern. Das sieht
die Niederlassungsverordnung 2012 vor, die von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner vorgelegt und am 20.12. vom
Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich genehmigt wurde. Damit sinken
die quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen gegenüber 2011 um insgesamt 2.932 (2011: 8.145), was mit
der heuer vorgenommenen gesetzlichen Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte und dem damit einhergehenden
Entfall der Quoten für Schlüsselkräfte zusammenhängt. Außerdem, so die Erläuterungen
zur Novelle, ist der Ausschöpfungsgrad der Quoten gesunken. Insgesamt sinken die Quoten geringfügig,
bis auf jene der "Privatiers".
Im Detail entfallen von den 5.213 quotenpflichtigen Bewilligungen im kommenden Jahr 4660 (2011: 4.905) auf den
Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, 265 (2011: 240) auf so genannte "Privatiers", die sich
ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen. 113 Plätze (2011: 165) sind für Personen
mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" vorgesehen. Schließlich wird die Quote für
die so genannte Zweckänderung "Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" auf "Niederlassungsbewilligung"
mit 175 (2011: 190) festgesetzt. Diese erlaubt eine befristete Niederlassung und die Ausübung einer selbständigen
und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, für die eine entsprechende Berechtigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz
gilt.
Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung folgende Maximalquoten, wobei in
Bezug auf die Vergleichszahlen die gesetzlichen Änderungen berücksichtigt werden müssen: Burgenland:
74 (2011: 180), Kärnten: 119 (2011: 240), Niederösterreich: 344 (2011: 575), Oberösterreich: 705
(2011: 950), Salzburg: 349 (2011: 470), Steiermark: 562 (2011: 795), Tirol: 329 (2011: 480), Vorarlberg: 191 (2011:
295) und Wien: 2.540 (2011: 4.160).
Die Quote für Saisonniers bleibt mit 7.500 gleich, ebenso jene für ErntehelferInnen, die abermals mit
7.500 festgesetzt wurde.
Basis für die Niederlassungsverordnung ist § 13 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes.
Die drei Oppositionsparteien stimmten dem Verordnungsentwurf nicht zu, jedoch aus unterschiedlichen Gründen.
Abgeordnete Alev Korun (G) kritisierte vor allem, dass man am "System der Zweiklassenzuwanderung" festhalte.
Obwohl das Gastarbeitersystem – Saisonniers und ErntehelferInnen – viele Probleme bringe und daher in anderen Ländern
bereits abgeschafft worden sei, würden aus diesem Topf viele geholt, ohne ihnen auch entsprechende Rechte
zu gewähren. Außerdem ist Korun zufolge die Quote für Zweckänderung zu niedrig angesetzt.
Dem hielt Abgeordneter Franz Riepl (S) entgegen, der Bedarf an Arbeitskräften werde im Vorfeld der Verordnung
jedes Jahr genau analysiert, wobei man besonders darauf Bedacht nehme, dass der heimische Arbeitsmarkt nicht gefährdet
wird. Außerdem würden diesen Arbeitskräften selbstverständlich Rechte zustehen, das Problem
seien lediglich die mangelnden Kontrollen. Abgeordneter Martin Bartenstein (V) hielt gegenüber Korun fest,
dass es vor allem auch in der Landwirtschaft während der Erntezeiten Spitzen gebe, wo kurzfristig mehr Arbeitskräfte
benötigt werden.
Von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner erfuhr Korun, dass in der Zeit von 1. Juli bis 1. Dezember 2011 494 Rot-Weiß-Rot-Karten
ausgestellt wurden, für Familienangehörige seien 455 Rot-Weiß-Rot-Karten-Plus ausgegeben worden.
Abgeordneter Christoph Hagen (B) bemängelte, es kämen aus diesen Titeln in erster Linie Personen nach
Österreich, die nicht Deutsch können.
Nachdem Abgeordneter Johann Maier (S) den Fall eines amerikanischen Faschisten angesprochen hatte, der aus Deutschland
ausgewiesen wurde, in Österreich aber weiterhin auf der Basis eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt-EG"
ansässig ist, informierte die Innenministerin, dass die betreffende Person über einen Schengen-Aufenthaltstitel
verfüge und in keiner Weise festgestellt werden konnte, dass sie sich in einer rechtsradikalen Szene in Österreich
bewegt.
Maria Berger Richterin am EuGH für weitere sechs Jahre
Darüber hinaus stimmte der Hauptausschuss mit S-V-G-Mehrheit zu, die ehemalige Justizministerin und Abgeordnete
zum Europäischen Parlament, Maria Berger, die derzeit am Europäischen Gerichtshof tätig ist, für
eine weitere sechsjährige Funktionsperiode als Richterin des Gerichtshofs zu nominieren.
Abgeordnete Alev Korun (G) befürwortete die Verlängerung, drängte jedoch einmal mehr darauf, im
Rahmen von Nominierungen für internationale und EU-Organe ein Hearing abzuhalten und verwies auf eine diesbezügliche
Ausschussfeststellung des Verfassungsausschusses. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer betonte, das man
dazu eine Änderung des B-VG benötige.
Seitens der FPÖ (Abgeordneter Walter Rosenkranz) und des BZÖ (Abgeordneter Christoph Hagen) wurde Kritik
an der Tatsache geäußert, dass Maria Berger nicht über die notwendigen Voraussetzungen für
diese Funktion, wie etwa ein Richteramt oder die Rechtsanwalts- bzw. Notariatsprüfung, verfügt. Dem entgegneten
die Abgeordneten Martin Bartenstein (V) und Kai Jan Krainer (S), dass sich die ehemalige Justizministerin in ihrer
bisherigen Amtsführung sehr bewährt habe. Staatssekretär Josef Ostermayer ergänzte, die Betrauung
mit einer derartigen Funktion müsse schließlich auf EU-Ebene beschlossen werden und dort habe man bei
der ersten Nominierung festgestellt, dass die Voraussetzungen erfüllt seien.
Der Hauptausschuss genehmigte weiters einstimmig die Änderung der Passverordnung, wonach die Behörden
noch vorhandene Vorräte an Pass- und Personalausweisrohlingen für bestimmte Anlassfälle bis Ende
2012 verwenden dürfen. Derartige Pässe haben eine Gültigkeit von maximal sechs Monaten. Die Frist
bis 31. Dezember 2011 hat sich als zu kurz erwiesen, da der Vorrat an gewöhnlichen Reisepässen bis heute
nicht aufgebraucht ist.
Gewöhnliche Reisepässe verfügen über keine Datenträger, auf dem Namen, Geburtsdaten, Geschlecht,
Lichtbild, Papillarlinienabdrücke von zwei Fingern, Staatsbürgerschaft, ausstellende Behörde, Art
des Dokuments, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdatum, Passnummer und die Seriennummer des Datenträgers
gespeichert werden. Laut § 4a des Passgesetzes liegen "bestimmte Anlassfälle" dann vor, wenn
etwa der Zeitraum, innerhalb dessen der Passwerber den Reisepass benötigt, zur Ausstellung eines maschinenlesbaren
Reisepasses nicht ausreicht oder der Passwerber vor einer wichtigen und unaufschiebbaren Reise vorübergehend
nicht über seinen gewöhnlichen Reisepass verfügt oder der Reisepass nur der Einreise in das Bundesgebiet
dient oder
die Abnahme der Papillarlinienabdrücke der Finger einer oder beider Hände vorübergehend nicht möglich
ist. |