Bern (seco) - Am 20.12. haben die Schweiz und die Europäische Union (EU) das im Rahmen der Bilateralen
I abgeschlossene Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition
Agreement, MRA CH-EU) angepasst: Es wurde um ein neues Kapitel über Seilbahnen erweitert und die rechtlichen
Referenzen wurden auf den neusten Stand gebracht. Diese Änderung tritt am heutigen Tag in Kraft.
Auf der Basis der Gegenseitigkeit erleichtert das neue Kapitel über Seilbahnen für die Personenbeförderung
das Inverkehrbringen von Schweizer Seilbahnen und Seilbahnbestandteilen in der EU und verbessert somit die Wettbewerbsposition
der Schweiz.
Gestützt auf das neue Kapitel können Schweizer Seilbahnhersteller, die ihre Produkte auf den EU-Markt
bringen möchten, die entsprechenden Konformitätsbewertungen in der Schweiz, von einer im Rahmen des MRA
CH-EU anerkannten Schweizer Konformitätsbewertungsstelle, durchführen lassen. Die Konformitätsbewertungen
dieser Stellen sind in der ganzen EU gültig. Die schweizerische Seilbahnindustrie generierte in den letzten
Jahren Umsätze von mehreren Millionen Franken.
Das neue Kapitel verstärkt das MRA Schweiz-EU, welches fortan 19 verschiedene Produktsektoren (z.B. Maschinen,
Medizinprodukte, Bauprodukte, usw) umfasst und Marktzugang und Rechtssicherheit für Schweizer Hersteller bietet.
Die regelmässige Aufdatierung der rechtlichen Referenzen des bestehenden Anhang 1 MRA Schweiz-EU dient der
Aufrechterhaltung der Aktualität des Abkommens.
Der vorliegende Entscheid ist zur Zeit nur in englischer Sprache verfügbar und wird in den Landessprachen
publiziert, sobald die Übersetzungen vorliegen. |