Verwaltungsvereinfachung bringt raschere Verfahren und Kosteneinsparungen
Wien (bmask) - "Die Opferfürsorge ist ab 1. April 2012 in Bundesvollzug", teilte Sozialminister
Rudolf Hundstorfer am 20.12. nach dem Ministerrat mit. Die erstinstanzliche Zuständigkeit im Bereich der Opferfürsorge
wird vom Landeshauptmann zum Bundessozialamt übertragen. "Dies bedeutet eine weitere Verwaltungsvereinfachung",
unterstrich der Minister.
Die Reform der Opferfürsorge ist mit der Landeshauptleutekonferenz abgeklärt. Den Betroffenen stehe nun
das umfassende Beratungs- und Betreuungsangebot des Bundessozialamtes zur Verfügung. Durch die neun Landesstellen
des Bundessozial-amtes ist auch die Bürgernähe vor Ort gegeben, unterstrich Hundstorfer.
Durch diese Verwaltungsreform komme es zu Kosteneinsparungen und Synergien können besser genutzt werden, da
andere Bereiche der Sozialfürsorge bereits beim Bundessozialamt liegen. "Die neun Rentenkommissionen
bei den Ämtern der Landesregierungen werden durch eine Rentenkommission beim Bundessozialamt ersetzt. Die
Vertretung durch die Opferverbände werde beibehalten. "Die Verfahrensdauer durch die Übertragung
der Zuständigkeit auf das Bundessozialamt wird spürbar verkürzt", so der Sozialminister abschließend. |