LH-Stv. Ackerl: Erstmals Erhöhung der Mindestsicherung beschlossen   

erstellt am
20. 12. 11

Anzahl der Bezieher/innen stagniert
Linz (lk) - In ihrer Sitzung vom 19.12. beschloss die oberösterreichische Landesregierung die von LH-Stv. Josef Ackerl eingebrachte erstmalige Erhöhung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Die Leistungshöhen werden somit ab 1.1.2012 grundsätzlich wie jene der Ausgleichzulage um 2,7 Prozent erhöht. Aus der erstmals vorliegenden Mindestsicherungsstatistik ist – entgegen vor allem medialen vorgetragenen Befürchtungen – zumindest bis zum Inkrafttreten des Oö. Mindestsicherungsgesetzes kein gravierender Anstieg der Bezieher/innen erkennbar. Zwischen Jänner und September 2011 bezogen durchschnittlich knapp über 6.000 Personen monatlich eine Leistung aus dem letzten sozialen Netz.

Bereits mit 1.10.2010 wurden damals noch im oberösterreichischen Sozialhilferecht unter Berücksichtigung des Verschlechterungsverbotes die Leistungshöhen und Richtsatzkategorien der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (laut diesbezüglicher Art 15a-B-VG-Vereinbarung) umgesetzt. Mit 1.10.2011 ist nun das Oö. Mindestsicherungsgesetz in Kraft, dass auch viele strukturelle Verbesserungen mit sich brachte. Eines der wichtigsten Elemente ist in diesem Zusammenhang die verbesserte Arbeitsmarktintegration von Mindestsicherungsbezieher/innen.

Anspruch auf Mindestsicherung haben ausschließlich Personen, die u.a. aus ihrem Einkommen und Vermögen ihren Lebensunterhalts- und Wohnbedarf nicht abdecken können. Eine weitere wichtige Voraussetzung für den Bezug von Mindestsicherung ist das aktive Bemühen um Arbeit (soweit natürlich Arbeitsfähigkeit vorliegt). "Damit unterscheidet sich die Mindestsicherung ganz deutlich von einem Modell eines bedingungslosen Grundeinkommens, " erläutert LHStv. Ackerl.

Die Erhöhung der sogenannten Mindeststandards (= Leistungshöhen in der Mindestsicherung) um grundsätzlich 2,7 Prozent orientiert sich wie gesetzlich vorgesehen an der Erhöhung der Ausgleichszulage.

Damit betragen bspw. die Mindeststandards für Alleinerziehende (ohne Berücksichtigung der Kinder) und Alleinstehende ab 1.1.2012 monatlich 843,7 - bisher 821,5 - Euro (bei 12 Bezügen im Jahr). "Oberösterreich behält damit seine Vorreiterrolle, wenn es um die Stärke des letzten sozialen Netzes geht. Mein besonderer Dank gilt den Städten und Gemeinden, die für diese Erhöhung aufkommen müssen!" so Ackerl.

Die erstmals vorliegende, neue Mindestsicherungsstatistik zeigt von Jänner bis September 2011 (also noch im Rahmen des Sozialhilfegesetzes, aber mit den Leistungshöhen und Richtsatzkategorien der Mindestsicherung) keinen erheblichen Anstieg der Bezieher/innen im Vergleich zu den beiden Vorjahren. So bezogen in diesem Zeitraum durchschnittlich 6.052 Personen monatlich eine Leistung aus der (damals noch) offenen Sozialhilfe.

Die Werte aus der "alten" Sozialhilfestatistik (jeweils Oktober) beliefen sich in den Jahren 2008/2009/2010 auf 5254/6244/5835 Bezieher/innen. Damit kann zwar im Vergleich zu 2010 von einem Anstieg gesprochen werden, die hohen Werte des Jahres 2009 wurden aber im abgelaufenen Jahr (bisher) noch nicht erreicht. Allerdings sind diese beiden Statistiken auf Grund der unterschiedlichen Erhebungszeiträume nur bedingt vergleichbar.

Mehr als merkbar gestiegen ist aber laut Wahrnehmung der zuständigen Bezirkshauptmannschaften und Magistrate die Zahl der Anträge. Dies bedeutet, dass zwar mehr Menschen um Unterstützung ansuchen, dies aber (zumindest noch) nicht in der Zahl der positiven Gewährungen bzw. Bescheide Niederschlag findet.
     
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