BM Schmied setzt Erhöhung des jährlichen Beitragszuschuss im
Rahmen der Künstlersozialversicherung durch, ab 1.1.2012 beträgt dieser Euro 1.560,-
Wien (bmukk) - Mit 1. Jänner dieses Jahres tritt die neue Verordnung zur Erhöhung des jährlichen
Beitragszuschusses im Rahmen des Künstler-Sozialversicherungsgesetz (K-SVFG) in Kraft, der Zuschuss beträgt
nun Euro 1.560. Basierend auf den Ergebnissen der von Kulturministerin Dr. Claudia Schmied 2008 in Auftrag gegebenen
Studie, erfolgt damit ein weiterer Schritt zur Verbesserung der sozialen Lage selbstständig erwerbstätiger
KünstlerInnen. Seit Amtsantritt von Kulturministerin Dr. Claudia Schmied wurden die Beiträge zur Pensionsversicherung
in mehreren Schritten von ursprünglichen Euro 1.026 auf nun Euro 1.560 angehoben und auf die Kranken- und
Unfallversicherung ausgeweitet. Insgesamt entspricht dies einer Erhöhung von 52% seit ihrem Amtsantritt.
„Die Erhöhung des Beitragszuschuss ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Entlastung von Künstlerinnen
und Künstler, deren Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit oftmals unregelmäßig
und gering sind. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es von zentraler Bedeutung, Maßnahmen zu
setzen, die Künstlerinnen und Künstler unterstützen und den Zugang zu künstlerischen Berufen
erleichtern“, so Kulturministerin Dr. Claudia Schmied.
2001 wurde zur Entlastung sozial schwacher KünstlerInnen der Künstler- Sozialversicherungsfonds geschaffen.
Er leistet für selbständig erwerbstätige KünstlerInnen Zuschüsse zu den Beiträgen
in die Pensionsversicherung nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz. 2008 wurden die Zuschüsse auf
die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung ausgeweitet. Dieser Fonds ist eine zentrale Säule zur sozialen
Absicherung der Künstlerinnen und Künstler in Österreich. Seit seiner Gründung hat der Fonds
rund 50 Millionen Euro an Zuschüssen geleistet.
Diese Maßnahme ist mit dem Künstlersozialversicherungsfonds akkordiert und im Rahmen seines eigenen
Budgets wirtschaftlich leistbar. |