Ab 1. Jänner 2012: Von 300 auf acht Verwaltungseinrichtungen   

erstellt am
30. 12. 11

Neue Regelung für das Landespflegegeld
Innsbruck (lk) - Die Abwicklung des Pflegegeldes wird ab 1. Jänner 2012 österreichweit vereinheitlicht: So erfolgt die Auszahlung an die rund 6.000 Tiroler BezieherInnen des Landespflegegeldes grundsätzlich über die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Ausgenommen davon sind pensionierte öffentlich Bedienstete wie Landes-, GemeindebeamtInnen oder LandeslehrerInnen, die künftig beim Pflegegeld von der Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten (BVA) betreut werden. Die Akten wurden den zuständigen Stellen bereits übermittelt und alle BezieherInnen schriftlich über die neue Regelung informiert.

Die bisherige Landesförderung für Kurzzeitpflege zur Entlastung pflegender Angehöriger wechselt ebenso zum Bund: Alle Anträge und Anfragen sind in Zukunft an das Bundessozialamt (Tel. 0512/563101-7095) zu richten. Das Land Tirol gewährt bis zur Pflegestufe 2 finanzielle Unterstützung für eine remobilisierende Pflege - nach einem unerwarteten Krankenhausaufenthalt infolge etwa eines Schlaganfalles oder Oberschenkelhalsbruches.

„Das Pflegegeld soll dazu beitragen, ein selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben zu führen. Österreich ist das einzige Land weltweit, in dem 5,2 Prozent der Bevölkerung Pflegegeld beziehen“, sagt LR Gerhard Reheis. Mit der Pflegegeldreform, die mit 1. Jänner 2012 umgesetzt wird, werden bisher 300 auf acht Verwaltungseinrichtungen zusammengelegt. „Es geht darum, dass vom Bodensee bis zum Neusiedlersee endlich einheitliche Standards gelten und dadurch kürzere Wartezeiten für die Betroffenen möglich werden“, so Reheis.
     
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