Neue Regelung für das Landespflegegeld
Innsbruck (lk) - Die Abwicklung des Pflegegeldes wird ab 1. Jänner 2012 österreichweit
vereinheitlicht: So erfolgt die Auszahlung an die rund 6.000 Tiroler BezieherInnen des Landespflegegeldes grundsätzlich
über die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Ausgenommen davon sind pensionierte öffentlich Bedienstete
wie Landes-, GemeindebeamtInnen oder LandeslehrerInnen, die künftig beim Pflegegeld von der Versicherungsanstalt
der öffentlich Bediensteten (BVA) betreut werden. Die Akten wurden den zuständigen Stellen bereits übermittelt
und alle BezieherInnen schriftlich über die neue Regelung informiert.
Die bisherige Landesförderung für Kurzzeitpflege zur Entlastung pflegender Angehöriger wechselt
ebenso zum Bund: Alle Anträge und Anfragen sind in Zukunft an das Bundessozialamt (Tel. 0512/563101-7095)
zu richten. Das Land Tirol gewährt bis zur Pflegestufe 2 finanzielle Unterstützung für eine remobilisierende
Pflege - nach einem unerwarteten Krankenhausaufenthalt infolge etwa eines Schlaganfalles oder Oberschenkelhalsbruches.
„Das Pflegegeld soll dazu beitragen, ein selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes
Leben zu führen. Österreich ist das einzige Land weltweit, in dem 5,2 Prozent der Bevölkerung Pflegegeld
beziehen“, sagt LR Gerhard Reheis. Mit der Pflegegeldreform, die mit 1. Jänner 2012 umgesetzt wird, werden
bisher 300 auf acht Verwaltungseinrichtungen zusammengelegt. „Es geht darum, dass vom Bodensee bis zum Neusiedlersee
endlich einheitliche Standards gelten und dadurch kürzere Wartezeiten für die Betroffenen möglich
werden“, so Reheis. |