Rechnungshof: Einkommensbericht 2011  

erstellt am
29. 12. 11

Bericht über die durchschnittlichen Einkommen…
und zusätzlichen Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes
Wien (rh) - Das durchschnittliche Einkommen für Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer in Unternehmungen mit Bundesbeteiligung bewegte sich in den Jahren 2007 bis 2010 zwischen 145.000 Euro und 174.000 Euro pro Jahr. In den Jahren 2005 bis 2008 lagen die Werte zwischen 140.000 und 150.000 Euro. In den Jahren 2009 und 2010 wiesen jeweils 23 Unternehmungen durchschnittliche Einkommen von Vorstandsmitgliedern bzw. Geschäftsführern über dem Bezug des Bundeskanzlers (jeweils 285.600 Euro) aus. Ähnliche Werte zeigten sich im Jahr 2007 mit 24 Unternehmungen und im Jahr 2008 mit 23 Unternehmungen.

Im Zeitraum von 2007 bis 2010 stiegen die durchschnittlichen Einkommen der Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer mit 19,6 % stärker als jene der Beschäftigten mit 10,4 %. Im Zeitraum von 2005 bis 2008 verhielt sich dies mit einer Steigerungsrate von 6 % (Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer) und 13 % (Beschäftigte) noch umgekehrt.

Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer verdienten 2010 zwischen zwei und 5,5 Mal so viel wie ihre Mitarbeiter (im Durchschnitt das 3,7-Fache). Ähnlich waren auch die Werte im letzten Bericht für das Jahr 2007, wo die Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer zwei- bis sechsmal soviel wie die Beschäftigten verdienten.

Der Frauenanteil im Vorstandsbereich lag in den Jahren 2009 und 2010 bei 13,7 % bzw. 15,0 % ( im Vergleich dazu in den Jahren 2007 und 2008 bei 11,2 % bzw. 11,6 %). Bei Aufsichtsräten betrug dieser Anteil in den Jahren 2009 und 2010 18,1 % bzw. 21,5 %, was gegenüber den Jahren 2007 (13,9 %) und 2008 (16,1 %) ebenfalls eine Steigerung darstellt.

Die Einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer betrugen im Jahr 2010 im Durchschnitt über alle Branchen rd. 110.500 Euro, das sind rd. 64 % der Durchschnittsbezüge ihrer männlichen Kollegen (rd. 175.000 Euro).

Die zusätzlichen Leistungen für Pensionen betrugen im Jahr 2009 für 24.995 Personen 507,10 Mill. Euro und im Jahr 2010 für 25.409 Personen 522,34 Mill. Euro. Im Jahr 2007 lagen diese Werte für 26.545 Personen bei 547,19 Mill. Euro und im Jahr 2008 für 26.749 Personen bei 561,25 Mill. Euro. Neben der Einkommenserhebung veröffentlichte der RH im Jahr 2011 den Bericht "Verträge der geschäftsführenden Leitungsorgane in öffentlichen Unternehmen ("Managerverträge")", Reihe Bund 2011/07. Beide Berichte dienen im Sinne der OECD-Grundsätze der Corporate Governance und des Österreichischen Corporate Governance Kodex der verbesserten Transparenz von Bezügen der Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer und der Aufsichtsräte in Unternehmungen und Einrichtungen der öffentlichen Wirtschaft. Durch die Veröffentlichung der beiden Berichte soll insgesamt mehr Transparenz geschaffen werden. Die verstärkte öffentliche Rechenschaftspflicht soll es den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft sowie Stakeholdern der Unternehmen (einschließlich der allgemeinen Öffentlichkeit) ermöglichen, Kosten und Nutzen der Vergütungssysteme in Relation zu den jeweiligen Unternehmensergebnissen besser beurteilen zu können.

Der RH ist gemäß Art. 121 Abs. 4 B-VG verpflichtet, für Unternehmungen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht, jedes zweite Jahr die durchschnittlichen Einkommen einschließlich aller Sozial- und Sachleistungen sowie zusätzliche Leistungen für Pensionen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie aller Beschäftigten durch Einholung von Auskünften bei diesen Unternehmungen und Einrichtungen zu erheben und darüber dem Nationalrat zu berichten. Dieser Berichtspflicht kommt der RH mit dem vorliegenden Einkommensbericht für die Jahre 2009 und 2010 nach.

 

Heinisch-Hosek: Auf gutem Weg – aber noch lange nicht am Ziel angekommen
Öffentliche Betriebe haben doppelt so viele Frauen in Aufsichtsräten wie die Privatwirtschaft
Wien (bpd) - "21,5 Prozent aller Aufsichtsräte und 15 Prozent aller Vorstände in Betrieben der öffentlichen Wirtschaft sind Frauen. Das ist deutlich besser als in den Jahren davor, in denen es 16,1 bzw. 11,6 Prozent waren - aber noch immer weit entfernt von 40 Prozent", sagte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek in Reaktion auf den Rechnungshofbericht über die durchschnittlichen Einkommen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes.

Dennoch erfreulich aber, so die Ministerin weiter, sei, dass Betriebe in öffentlicher Hand deutlich öfter von Frauen gelenkt würden als in der Privatwirtschaft, wo der Frauenanteil in den Aufsichtsräten gerade einmal 10 Prozent betrage. "Mehr als doppelt so viele Frauen in Aufsichtsräten wie in der Privatwirtschaft - das ist erfreulich und zeigt uns, dass wir auf einem guten Weg sind. Aber wir sind noch lange nicht am Ziel angekommen. Wir müssen unsere Anstrengungen noch ausbauen, um der Privatwirtschaft weiterhin mit gutem Beispiel voranzugehen", so Heinisch-Hosek.

Deswegen habe sich die Bundesregierung im heurigen Frühjahr eine Selbstverpflichtung auferlegt, mit der bis 2018 der Anteil von Frauen in Führungspositionen auf 35 Prozent steigen soll. Denn ohne eine Verpflichtung komme man zu langsam voran.

Weniger positiv sei, dass die Einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder und Geschäftsführerinnen bei nur rund 64 Prozent jener ihrer männlichen Kollegen lagen. "Hier haben wir noch massiven Nachholbedarf - das Bild ist ähnlich schlecht wie im vorhergehenden Berichtszeitraum", so die Ministerin zum Schluss.

 

Schenk: Bei Fraueneinkommen steht die Ampel noch immer auf Dunkelrot
Das Abschaffen der Zuverdienstgrenze bringt eine unmittelbare Erleichterung
Wien (bzö) - "Bei den Fraueneinkommen steht die Ampel noch immer auf Dunkelrot. Die Situation der Frauen ist unverändert schlecht. Die Kennzahlen verdeutlichen eines ganz klar, dass die Brutto- und Nettoeinkommen, das Arbeitslosengeld und die Pensionen weit von den Vergleichswerten der Männer entfernt sind", stellte BZÖ-Frauensprecherin Abg. Martina Schenk zur Diskussion zum aktuellen Einkommensbericht des Rechnungshofes fest.

Daher verlangte die BZÖ-Frauensprecherin Änderungen, die sofort echte Vorteile für schlecht verdienende Frauen bringen: "Das Abschaffen der Zuverdienstgrenze etwa bringt eine unmittelbare Erleichterung", meinte Schenk.

 

 Schwentner: Fast alles beim Alten
Es braucht endlich verbindliche Quoten – Grüne: Staatsnahe Betriebe müssen Vorbilder sein
Wien (grüne) - "Fast alles beim Alten. Zwischen Männer- und Fraueneinkommen klaffen nach wie vor Riesenlücken und die Aufstiegschancen von Frauen sind immer noch deutlich schlechter als die von Männern", kommentiert die Frauensprecherin der Grünen, Judith Schwentner, den aktuellen Einkommensbericht des Rechnungshofes. Laut Bericht liegt der Frauenanteil in den Geschäftsführungen bei nur 15 Prozent und bei Aufsichtsratsmitgliedern bei 21,5 Prozent.

"Die Ergebnisse bei den ManagerInnen-Gagen in staatsnahen Betrieben zeigen: Es besteht dringender Handlungsbedarf. Weibliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführerinnen verdienen nur rund 64 Prozent ihrer männlichen Kollegen. Gerade die staatsnahen Betriebe müssten hier aber mit gutem Beispiel voran gehen", betont Schwentner.

Tendenziell zeige sich zwar, so Schwentner, ein gewisser Fortschritt beim Anteil der Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen in Betrieben der öffentlichen Hand. Insgesamt ginge es aber noch viel zu langsam. "Es ist an der Zeit Nägel mit Köpfen zu machen. Wir brauchen eine gesetzliche Frauenquote von 40 Prozent in den Aufsichtsräten. Freiwillig wird nämlich auch in Zukunft nichts passieren. Eine ausgewogene Besetzung der Aufsichtsräte ist nicht nur ein Gebot der Zeit, sondern auch der Fairness und der Wirtschaftlichkeit", meint Judith Schwentner,

"Bessere Chancen von Frauen beim Aufstieg in Führungspositionen kommen auch den Unternehmen und der Wirtschaft insgesamt zu Gute. Zahlreiche Studien belegen, dass ein höherer Frauenanteil im Management die Unternehmensergebnisse verbessert. Frauenministerin Heinisch-Hosek muss sich endlich für eine verpflichtende Quotenregelung einsetzen und sie auch umsetzen", fordert Judith Schwentner. In Norwegen war die Einführung einer gesetzlichen Quote für Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ein großer Erfolg. Der dortige Frauenanteil ist von sieben Prozent im Jahr 2004 auf 42 Prozent im Jahr 2009 gestiegen und hat sich damit binnen weniger Jahre versechsfacht.
     

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