Frauenberger: Ziel ist vollkommene Gleichstellung
mit einer modernisierten Form der Ehe
Wien (rk) - Seit 1. Jänner 2010 haben lesbische und schwule Paare die Möglichkeit, eine eingetragene
PartnerInnenschaft zu begründen. Um gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit zu bieten, ihre Verpartnerung
in einem entsprechend würdevollen Rahmen zu begehen, hat Wien ein eigenes Verpartnerungspaket geschnürt.
Dieses garantiere, so die für Antidiskriminierung zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger, dass
die Verpartnerung gleichgeschlechtlicher Paare - wie die Hochzeit bei heterosexuellen Menschen - als unvergessliches
Ereignis in Erinnerung bliebe. "Überall wo geheiratet werden kann, können sich Paare in Wien daher
auch verpartnern lassen," unterstreicht Frauenberger. Das heißt, sämtliche Traumhochzeitslocations
können auch für die Eintragung einer PartnerInnenschaft genutzt werden.
Insgesamt haben im Vorjahr 240 gleichgeschlechtliche Paare (163 männliche und 77 weibliche Paare) "JA"
zueinander gesagt. Die meisten Verpartnerungen fanden in den Sommermonaten von Mai bis August statt. Den größten
Anteil an Verpartnerungspaaren gab es im Vorjahr in der Altersgruppe von 31 bis 40 Jahren.
Wien fordert vom Bund Gleichstellung von Regenbogenfamilien
Frauenberger nahm die Jahresbilanz der Verpartnerungen neuerlich zum Anlass, die nach wie vor bestehenden
rechtlichen Benachteiligungen für gleichgeschlechtliche Paare zu kritisieren. Die Stadträtin wörtlich:
"Von einer absoluten Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Als Regebogenherz Österreichs ist Wien
daher mit einem rot-grünen Resolutionsantrag zur Gleichstellung von Regenbogenfamilien, der vom Wiener Landtag
im November beschlossen wurde, in die Offensive gegangen. Mit diesem an den Bund gerichteten Forderungspaket wollen
wir die umfassende Gleichstellung von Regenbogenfamilien erreichen. Denn Familie ist, wo Liebe ist."
Konkret umfasst dieser Forderungskatalog die medizinisch unterstützte Fortpflanzung auch für alleinstehende
Frauen und Lesben in Eingetragener PartnerInnenschaft, das Ermöglichen der Adoption für Eingetragene
PartnerInnen, die Abschaffung der eigens geschaffene Kategorie "Nachname" und die Reformierung und Öffnung
der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.
Einen kleinen Fortschritt gab es hingegen im Bereich Namensrecht. Vor kurzem fiel das Bindestrich-Verbot bei Doppelnamen
eingetragener PartnerInnen. Frauenberger hatte dieses "diskriminierende Zwangsouting" zuvor lange und
heftig kritisiert. Allerdings dürfen gleichgeschlechtliche Paare immer noch keinen gemeinsamen Familiennamen
tragen, sondern lediglich einen Nachnamen führen. |