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OGH gibt PensionistInnen-Klage recht |
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erstellt am
03. 01. 12
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BMASK zu OGH-Entscheidung Pensionsanpassung 2008
Rückwirkende Pensionsanpassung 2008 für 152 Pensionistinnen - Gespräche
über Gesamtlösung mit Seniorenvertreter geplant
Wien (bmask) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich entschieden, dass PensionistInnen mit einer
Pension unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz bei einer Anpassung während der vorigen Legislaturperiode im
Jahr 2008 (unter 747 Euro) nicht 1,7 Prozent sondern 2,81 Prozent Pensionserhöhung erhalten sollen. 152 betroffene
PensionistInnen haben Klage eingereicht und vom OGH Recht bekommen. Im Schnitt betragen die Nachzahlungen rund
vier Euro pro Monat.
Es handelt sich hier um ein Problem, das nicht nur diese 152 PensionistInnen betrifft, sondern auch alle anderen
unterhalb des Ausgleichszulagen-Richtsatz befindlichen PensionistInnen. Es sei aber nicht nötig, dass jeder
Pensionist einen Antrag auf Nachzahlung stellen muss, da nun nach einer Gesamtlösung gesucht werden soll.
Es werden daher die Vertreter der Seniorenverbände (und die Sozialsprecher der Parlamentsparteien) zu Gesprächen
eingeladen, um hier die bestmögliche Lösung für alle KleinstpensionistInnen zu finden, heißt
es in der Aussendung abschließend. |
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Blecha: Unbürokratische Gesamtlösung
Wien (sk) - "Wir Seniorenvertreter nehmen die Einladung von Sozialminister Rudolf Hundstorfer
selbstverständlich an und sind sofort verhandlungsbereit", erklärte Pensionistenverbands- Präsident
und Seniorenrats-Präsident Karl Blecha am 03.01. in einer Reaktion auf die Ankündigung des Sozialministeriums,
über die Klagsfolgen im Zuge der Pensionsanpassung 2008 Verhandlungen zu führen.
Der Oberste Gerichtshof hat aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erkannt, dass jene 152
Klägerinnen und Kläger gegen eine zu geringe Anpassung für Frauen, deren Pension 2008 unter der
Ausgleichszulage lag, eine Nachzahlung bekommen müssen. "Ich begrüße die Einladung zu Verhandlungen,
ich begrüße das Ziel, dass es eine Gesamtlösung geben muss, ich begrüße, dass es zu
einer unbürokratischen Lösung kommen soll. Ohne den konkreten Verhandlungen vorgreifen zu wollen, ist
aber klar, dass dieses Urteil einen Einfluss auf die kommenden Pensionsanpassungen hat", so Blecha in einer
ersten Stellungnahme. |
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Khol: Nachzahlungnicht nur als "Ergreiferprämie", sondern sozial ausgewogen
für alle Betroffenen
Gespräche sollten bald beginnen, um Unsicherheit der Betroffenen zu beseitigen
Wien (seniorenbund) - NR-Präs.i.R. Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Bundesobmann des Österreichischen
Seniorenbundes und 2012 amtsführender Präsident des Österreichischen Seniorenrates hält bezüglich
der heutigen Ankündigung des Sozialministeriums fest: "Ich danke für die Einladung durch das Sozialministerium,
damit wir gemeinsam eine Lösung für all jene Betroffenen finden können, die bei der Pensionsanpassung
2008 eine Pension unter der Ausgleichszulage bezogen. Damit wird es nun nicht nur eine "Ergreiferprämie"
für all jene, die sich den Klagen angeschlossen hatten, sondern eine Nachzahlung für alle Betroffenen
geben. Die Gespräche dazu sollten wir möglichst bald beginnen, um die Unsicherheit der Betroffenen zu
beseitigen, die sich schon in großer Zahl hilfesuchend an uns gewandt haben. Besonders erfreulich ist daran
auch die heutige Feststellung des Sozialministeriums, dass nicht jede/r Betroffene/r einen eigenen Antrag wird
stellen müssen!"
Zum Hintergrund
Bei der Pensionsanpassung 2008 hatten Pensionen in der Höhe unter dem damals geltenden Ausgleichszulagenrichtsatz
eine geringere Teuerungsabgeltung erhalten als Bezieher/innen der Ausgleichszulage. Insgesamt 152 Pensionist/inn/en
hatten dagegen geklagt. In einer Vorabentscheidung, die der OGH beim EuGH erbeten hatte, entschied der EuGH, dass
die getroffene Regelung gleichheitswidrig sei, weil wesentlich mehr Frauen als Männer vom Gesetz nachteilig
betroffen waren. Der OGH entschied in der Folge kurz vor Jahreswechsel, dass alle 152 Kläger/innen eine Nachzahlung
erhalten sollten. Heute wurde seitens des Sozialministeriums festgehalten, man wolle gemeinsam mit Seniorenvertretern
eine Lösung für alle Betroffenen finden. |
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