Wirtschafts- und Energieminister hat neue Tarifverordnung erlassen: Ausbauoffensive geht weiter
- Unterstützung für wirtschaftlich sinnvolle Projekte auf dem Weg zur Marktreife
Wien (bmwfj) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner hat auf Basis eines Gutachtens
der E-Control die Ökostrom-Tarifverordnung 2012 erlassen. "Wir setzen damit die Ausbauoffensive bei Erneuerbaren
Energien weiter fort. Unser Ziel ist es, wirtschaftlich sinnvolle Projekte und Standorte auf dem Weg zur Marktreife
effizient zu fördern, ohne dass unnötige Zusatzkosten für Haushalte, Gewerbe und Industrie entstehen",
betont Mitterlehner.
Für neue Windkraft-Anlagen werden in der Verordnung jene Tarife herangezogen, die schon im Rahmen des erfolgreichen
Wartelistenabbaus von der Branche gut angenommenen worden sind. Die Tarife für rohstoffabhängige Anlagen
werden auf dem Vorjahresniveau belassen. Bei der Photovoltaik empfiehlt das Experten-Gutachten aufgrund der deutlich
gesunkenen Errichtungskosten - zum Beispiel durch den Preisverfall bei Silizium-Paneelen - Anpassung gegenüber
den Tarifen für den Wartelisten-Abbau. Denn überhöhte Tarife bremsen die technologische Weiterentwicklung
der Anlagen-Technologien, weil der Anreiz weiter in Forschung und Entwicklung zu investieren, sinkt. Welche Folgen
der fehlende Preisdruck haben kann, zeigt sich an den aktuellen Problemen der Solarbranche in Deutschland sowie
an den dortigen Kostenentwicklungen für die Konsumenten.
Laut derzeitigen Prognosen wird der Anteil des geförderten Ökostroms an der Abgabemenge an Endverbraucher
aus öffentlichen Netzen bis zum Jahr 2015 rund 17,7 Prozent betragen, womit das im Ökostromgesetz festgelegte
15-Prozent Ziel überschritten werden kann. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt, um bis 2014
die bilanzielle Unabhängigkeit von Atomstrom zu erreichen. Gemäß E-Control weist Österreich
2010 einen Ökostromanteil inklusive Großwasserkraft in Höhe von 79 Prozent an der öffentlichen
Stromabgabe auf. Im EU-Vergleich liegt Österreich damit an erster Stelle.
Die Ökostrom-Tarife im Detail:
Mit den jetzt kundgemachten Tarifen werden Anlagen gefördert, für die bis zum In-Kraft-Treten
des neuen Ökostromgesetzes 2012 nach der Genehmigung durch die EU-Kommission, erstmals ein Antrag auf Vertragsschluss
mit der Ökostrom-Abwicklungsstelle (OeMAG) gestellt wird.
Windkraft: Wind weist in Österreich nach der Wasserkraft nach wie vor das größte
und wirtschaftlichste Ausbaupotenzial für erneuerbare Stromproduktion auf. Die Einspeisetarife 2012 bleiben
mit 9,5 Cent/kWh auf dem Niveau des zweiten Halbjahres 2011. 148 von 153 Förderwerbern (97 Prozent) nahmen
damals das Angebot, ihre Anlagen zu reduzierten Tarifen gleich bauen zu können an. Allein durch den erfolgreichen
Abbau der Windwarteliste werden bereits über 470 Megawatt (entspricht rund 230 Windrädern) installiert.
Zusätzlich wurden im 2. Halbjahr 2011 noch knapp 150 Megawatt (umgerechnet ca. 70 Windräder) an neuen
Anlagenkapazitäten eingereicht, womit das zusätzliche Unterstützungsvolumen von 80 Millionen Euro
für den Abbau der Warteliste ausgeschöpft ist. Die entsprechenden Anlagen können nach Maßgabe
der notwendigen Vorbereitungen bei den Stromnetzen in den kommenden zwei bis drei Jahren errichtet werden. "Damit
wird das Ziel des Ökostromgesetzes, von 2010 bis zum Jahr 2015 zusätzliche Windkraftanlagen im Ausmaß
von 700 Megawatt zu erreichen, übererfüllt", betont Mitterlehner.
Photovoltaik: Bei der Photovoltaik gibt es weiterhin den Schwerpunkt auf gebäudeintegrierte
Projekte, die energiewirtschaftlich sinnvoller sind als Anlagen auf Freiflächen. Bei neuen gebäudeintegrierten
Projekten mit einer Spitzenleistung zwischen fünf und 20 Kilowatt wird die Kilowattstunde künftig mit
27,6 Cent gefördert, für größere Anlagen gibt es 23 Cent pro kWh. Für die Abnahme elektrischer
Energie aus Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen mit einer Leistung zwischen fünf und 20 Kilowatt liegt
der Tarif bei 25 Cent pro kWh. Darüber gibt es 19 Cent pro kWh. Weil sich die spezifischen Investitionskosten
für Anlagenbetreiber weiter reduziert haben, erfolgte gemäß Empfehlung des Gutachtens gegenüber
den Tarifen vom 2. Halbjahr 2011 für den Abbau der Photovoltaik-Warteliste eine entsprechende Anpassung für
neue Anlagen in einer Bandbreite zwischen 6,3 und 12,9 Prozent. Das bedeutet auch, dass mit den jährlich verfügbaren
Förderkontingenten mehr Anlagen unterstützt werden können und damit der Photovoltaik-Anteil am Ausbau
der Erneuerbaren Energien weiter steigen wird.
Photovoltaik ist eine wichtige Zukunftstechnologie, bleibt jedoch die teuerste Form der Stromproduktion aus erneuerbaren
Technologien. Sollten sich aber die Preissenkungen in den kommenden Jahren fortsetzen, dann könnten die Erzeugungskosten
(auf Basis der aktuell vorhandenen Daten bzw. abzuschätzenden Trends) auf etwa 18 Cent/kWh sinken. Dieses
Preisniveau könnte für die Eigenversorgung ohne Inanspruchnahme des öffentlichen Netzes einen wichtigen
Schritt in Richtung Marktreife darstellen (Netzparität). Ziel ist es, durch entsprechende Regelungen im neuen
Ökostromgesetz den Netzparitätstarif (18. Cent/kWh) im Jahr 2015 zu erreichen.
Biomasse, Biogas: Bei der Biomasse (z.B. Hackschnitzel- und Pellets-Anlagen) werden
mehrere Klassen von Anlagen gefördert, um die verschiedenen Leistungsstärken zu berücksichtigen.
Die Einspeisetarife liegen je nach Anlagengröße zwischen zehn und 14,98 Cent pro kWh und bleiben damit
unverändert, weil sich gemäß Gutachten gegenüber dem Vorjahr keine wesentliche Änderung
bei der Kostenstruktur ergeben hat. Dasselbe gilt für Biogas, wo die Tarife je nach Anlagengröße
weiterhin zwischen 13 und 18,5 Cent pro kWh liegen. |