Töchterle: Qualitätsorientierte Weiterentwicklung unserer Hochschulen nimmt konkret Gestalt an   

erstellt am
16. 01. 12

Nächster Schritt zur Umsetzung der Qualitätssicherung NEU: Konstituierende Sitzung des Boards der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria
Wien (bmwf) - Mit dem Qualitätssicherungsrahmengesetz, das am 6. Juli des Vorjahres im Parlament beschlossen und mit 1. März diesen Jahres in Kraft tritt, wurden "die notwendigen Weichen für eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung unserer Hochschulen gestellt", so Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle. Nach der bereits erfolgten Konstituierung der Generalversammlung und des Kuratoriums findet heute ein weiterer wesentlicher Schritt für die konkrete Umsetzung zur Qualitätssicherung NEU statt: Die konstituierende Sitzung des Boards der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, bei der im Laufe der Sitzung auch die Wahl des Vorsitzes erfolgt. Die 14 Mitglieder des Boards aus unterschiedlichen Bereichen des nationalen und internationalen Hochschulwesens bilden mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Kernbereich der neuen Agentur ab, treffen sie doch bspw. Entscheidungen über Akkreditierungen und Zertifizierungen.

Ein zentrales Handlungsfeld bei der Einrichtung der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria ist die Vorbereitung der Integration der drei bestehenden Qualitätssicherungsagenturen (AQA, Fachhochschulrat, Akkreditierungsrat) in die neue Agentur. Zur optimalen Integration wird es eine Übergangsphase bis Ende August geben.

Die künftige Organisationsstruktur der Agentur soll die Unabhängigkeit der Agentur und ihrer Entscheidungen gewährleisten, eine klare Aufgabenstellung sicherstellen und Mitgestaltungsmöglichkeiten für Hochschulen, Studierende und weitere Interessensgruppen schaffen.

Die Struktur der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria im Überblick:

  • Board (Leitungs- und Entscheidungsorgan; Expert/innengremium mit 14 Mitgliedern, Funktionsperiode von fünf Jahren): Konstituierung am 16. Jänner 2012
  • Beschwerdekommission (drei international ausgewiesene Expert/innen aus dem Hochschulbereich plus zwei Ersatzmitglieder): wird im Februar durch die Generalversammlung bestellt
  • Geschäftsstelle: Geschäftsführung und Stellvertretung werden ausgeschrieben, Einrichtung der Geschäftsstelle per 1. März 2012 - Generalversammlung (Vertretung der Hochschulen, Studierenden, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie des Ministeriums; 23 Mitglieder, Funktionsperiode von fünf Jahren): Konstituierung am 25. November 2011 erfolgt, zur Vorsitzenden wurde Dr. Karin Riegler (Universitätenkonferenz) gewählt
  • Kuratorium (strategisch-beratendes Organ mit fünf Mitgliedern, Bestellung auf fünf Jahre): Konstituierung am 25. November 2011 erfolgt, zum Vorsitzenden wurde Dr. Helmut Holzinger (Fachhochschulkonferenz) gewählt


Die zentralen Aufgaben der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria im Überblick:

  • Entwicklung und Durchführung externer Qualitätssicherungsverfahren, jedenfalls Audit- und Akkreditierungsverfahren, nach nationalen und internationalen Standards
  • Akkreditierung von hochschulischen Bildungseinrichtungen und Studien
  • Berichtslegung an den Nationalrat
  • Veröffentlichung der Ergebnisberichte der Qualitätssicherungsverfahren
  • Kontinuierliche begleitende Aufsicht akkreditierter hochschulischer Bildungseinrichtungen und Studien hinsichtlich der Akkreditierungsvoraussetzungen
  • Zertifizierung von Bildungseinrichtungen nach Audit
  • Durchführung von Studien und Systemanalysen, Evaluierungen und Projekten
  • Information und Beratung zu Fragen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung
  • Internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung
     
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