Wien/Paris (bmf) - Im Oktober 2008 wurde ein Partnerschaftsübereinkommen zwischen dem Zentralen
Verbindungsbüro für Internationale Zusammenarbeit (ZVIZ) und der französischen Steuerfahndung „Direction
Nationale d’Enquêtes Fiscales (DNEF) unterzeichnet. Das österreichisch-französische Abkommen zur
Intensivierung des Informationsaustausches zur Aufdeckung von Umsatzsteuerbetrug hat sich in der Praxis hervorragend
bewährt.
„Die Zusammenarbeit entwickelt sich sehr gut“, bestätigt der Leiter des ZVIZ, Ernst Radlwimmer. Seit 2008
werden gemeinsame Prüfungen durchgeführt. Die Übermittlung von Kontrollmittteilungen hat sich zum
wirksamen Instrument im Kampf gegen Fiskalbetrug erwiesen. 2010 und 2011 wurden in 24 bzw. 65 Fällen spontan
Informationen übermittelt oder ein Antrag auf internationale Unterstützung gestellt. In 17 Fällen
konnten der Betrugsbekämpfung sachdienliche Informationen ausgetauscht werden.
Im Rahmen des EU-Kooperationsprogramms Fiscalis, das es den Steuerverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten ermöglicht,
Informationen und Erfahrungen auszutauschen, fand ein Arbeitsbesuch von französischen Steuerbeamten in Wien
statt.
„Über die reinen statistischen Elemente hinaus, möchte ich die erfolgreiche Zusammenarbeit der österreichischen
und französischen Steuerfahndung unterstreichen“, so der Leiter der DNEF, François Trechot.
Österreich und Frankreich zeichnen sich durch ihr gemeinsames Engagement im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug
innerhalb der Europäischen Union aus, wie man am Beispiel von Eurofisc sehen kann. Die vom Europäischen
Rat eingerichtete operative Struktur soll die Zusammenarbeit im Kampf gegen organisierten Mehrwertsteuerbetrug
und insbesondere Karussellbetrug verbessern. Eurofisc ermöglicht einen schnellen Austausch relevanter Informationen
zwischen allen EU-Mitgliedsstaaten. Das multilaterale Frühwarnsystem, das in eine gemeinsame Risikoprüfung
innergemeinschaftlicher Umsätze münden soll, hat im Februar 2011 seine operationelle Arbeit aufgenommen.
Eurofisc setzt sich aus vier Arbeitsbereichen zusammen:
- Working Field 1 (WF1): Karussellbetrug betreffend Risikoprodukte und – sektoren.
- Working Field 2 (WF2): Betrug betreffend Transportmittel (Fahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge).
- Working Field 3 (WF3): Steuerbetrug im Rahmen des Zollverfahrens 42.
- Working Field 4 (WF4): Beobachtung und Analyse von Betrugsfällen.
Österreich steht dem Arbeitsbereich 3 vor und koordiniert den Informationsaustausch im Bereich der Mehrwertsteuerhinterziehung
hinsichtlich der Importe von außerhalb der EU eingeführten Waren durch das Zollverfahren 42.
Die Anwendung dieses Verfahrens kann Quelle erheblichen Mehrwertsteuerbetrugs sein. Es ist daher wichtig, dass,
ab dem Zeitpunkt, wo die Waren in die EU eingeführt werden, die Transaktionen zwischen den Mitgliedsstaaten
verfolgt werden. Österreich zeichnet sich besonders durch die Qualität und Quantität an ausgetauschten
Informationen aus und gilt als Motor der 27 EU-Mitgliedstaaten im Kampf gegen den Steuerbetrug im Rahmen des Zollverfahrens
42. Mehr als 6.000 Informationszeilen wurden 2011 von Österreich an die Mitglieder des Arbeitsbereiches 3
gesendet.
Frankreich leitet und koordiniert den Arbeitsbereich 1 und trägt damit entscheidend zum Kampf gegen Karussellbetrug
bei. „Die konstruktive Kooperation Österreichs in diesem Bereich wird sehr geschätzt, insbesondere die
stets solide und exzellente Koordination mit den Steuerbeamten der ZVIZ und dem Bundesministerium für Finanzen“,
betont Trechot.
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