Erfreuliches Ergebnis nach Gesprächsrunde im Bundeskanzleramt
Wien (bpd) - Erfreut über den gefundenen Konsens zum neuen Volksgruppenrecht zeigte sich Staatssekretär
Josef Ostermayer am 11.01. nach einer Gesprächsrunde mit den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden
der sechs Volksgruppenbeiräte im Bundeskanzleramt. "Ich bin nach diesem äußerst konstruktiven
Gespräch mehr als zuversichtlich, dass wir mit der Novelle des Volksgruppengesetzes demnächst in Begutachtung
gehen und dass wir damit - nach der Lösung der Ortstafelfrage in Kärnten - wieder gemeinsam mit den Betroffenen
einen wesentlichen Modernisierungsschritt im österreichischen Volksgruppenrecht setzen können."
Das Volksgruppengesetz dient der Förderung und Sicherung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Österreich,
die durch sechs autochtone Volksgruppen gekennzeichnet ist: Burgenlandkroaten, Slowenen in Kärnten und in
der Steiermark, Ungarn, Slowaken und Tschechen sowie burgenländische Roma.
Das Gesetz regelt dabei neben einem prinzipiellen Diskriminierungsverbot unter anderem die Vertretung der Volksgruppen
durch Beiräte, die für die Bundesregierung beratend in Volksgruppenfragen tätig sind. Ebenfalls
geregelt wird die Volksgruppenförderung aus öffentlichen Mitteln, die Frage topographischer Bezeichnungen
sowie der Amtssprache.
Am Mittwoch einigten sich die Vertreter des für Volksgruppenangelegenheiten zuständigen Bundeskanzleramtes
mit den Beirätevorsitzenden auf vier Punkte, die im Vergleich zum bisherigen Verhandlungsstand im Gesetzestext
noch adaptiert werden sollen.
So bestand erstens Konsens darüber, dass für die Aufteilung der gesamten Fördermittel unter den
Volksgruppen ein Vorschlag des Bundeskanzleramtes dem Forum der Volksgruppenbeiräte vorgelegt werden soll.
Dieses Forum - es wird durch die Vorsitzenden sowie deren Stellvertretenden gebildet - kann Änderungen beschließen.
Sollten keine Beschlüsse zustande kommen, soll der Vorschlag des Bundeskanzleramtes gelten.
Zweitens wurde unter Zustimmung aller Anwesenden vereinbart, dass die Mitglieder der Beiräte von der Bundesregierung
auf Basis von Vorschlägen aus der Volksgruppe ernannt werden sollen.
Drittens wurde zugesagt, dass im Gesetz festgehalten werden soll, dass die in den Beiräten vertretenen Experten
auch aus dem konfessionellen Bereich stammen können - ebenso wie aus sprach- und bildungswissenschaftlichen,
pädagogischen, kulturellem, sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichen und regionalpolitischem Bereichen.
Die vierte Adaptierung betrifft Fragen der Vorsitzführung im Forum.
In der Gesprächsrunde am Mittwoch anwesend waren neben Staatssekretär Ostermayer sowie leitenden Vertretern
des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt als Beiratsvorsitzenden und deren Stellvertretern für die Burgenlandkroaten
Martin Ivancsics und Leo Radakovits, für die Kärntner Slowenen Marjan Sturm und Josef Valesko, für
die Ungarn Ernö Deak und Günther Horvath, für die Roma Emmerich Gärtner-Horvath (in Vertretung
von Rudolf Sarközy), für die Tschechen Karl Hanzl und Paul Rodt sowie für die Slowaken Vladimir
Mlynar.
Das Bundeskanzleramt hatte mit einer Enquete im Dezember 2009 den Prozess der Modernisierung des österreichischen
Volksgruppenrechts - wie im Regierungsabkommen vorgesehen - begonnen. Seit Frühjahr 2010 wurde - neben der
Lösung der Kärntner Ortstafelfrage im Frühjahr 2011 - in drei Arbeitsgruppen gearbeitet. Der Entwurf
zur Novelle des Volksgruppengesetzes basiert auf den Sitzungen der Arbeitsgruppe zu "Recht und Struktur".
Die beiden anderen Arbeitsgruppen befassen sich mit "Bildung und Sprache" sowie "Regionalpolitik". |