Vereinfachung und Effizienzsteigerung - Künftig alle Überwachungsorgane bei der Polizei
Wien (rk) - Die Wiener Parkraumüberwachung wird neu organisiert. Das Konzept wurde am 23.01.
von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, Bürgermeister Michael Häupl, Vizebürgermeisterin Maria
Vassilakou Polizeipräsident Gerhard Pürstl und Landespolizeikommandanten Karl Mahrer präsentiert.
Mit 1. September 2012 werden die rund 200 Parkraum-Überwachungsorgane der Stadt Wien der Polizei zur Verfügung
gestellt. Damit erfolgt eine Fusion mit der schon jetzt der Polizei zugeordneten 120-Personen-Gruppe, die den ruhenden
Verkehr, aber nicht die Kurzparkzonen kontrolliert.
Zukünftig wird die Parkraumüberwachung im Wiener Stadtgebiet daher ausschließlich durch Kräfte
der Polizei erfolgen. Die neue Gruppe in der Stärke von rund 300 Personen wird mit den Kompetenzen der beider
bisherigen Gruppen agieren. Ziel der Fusion sind Verwaltungsvereinfachung und eine Steigerung der Effizienz. Die
Überwachungsorgane werden in Zukunft einheitlich weiße Kappen tragen.
Maria Vassilakou, Wiener Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin: "Mit der Zusammenlegung erfolgt
ein weiterer Schritt zur Vereinfachung der Verwaltung. Es ist sehr logisch, dass alle Organe zur Parkraumüberwachung
mit den gleichen Kompetenzen ausgestattet sind und die gleichen Aufgaben haben. Ich freue mich sehr, dass dieser
Schritt nun gelungen ist und wir mit dieser Maßnahme der Polizei aber auch der Stadt unnötige Bürokratie
ersparen. Unsere MitarbeiterInnen erhalten nun auch die Kompetenzen ihrer KollegInnen bei der Polizei und umgekehrt."
Für Wiens Bürgermeister Michael Häupl stellt diese Maßnahme ein "Paradebeispiel für
Effizienzsteigerung im Stadtmanagement" dar. "Damit werden die internen Abläufe einfacher, die Kontrolldichte
wird gesteigert und die Wienerinnen und Wiener haben für dieses Thema nur noch einen Ansprechpartner."
Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres: Als Innenministerin ist es mir ein besonders Anliegen,
dass sich die Polizei auf ihre Kernaufgaben, wie die Bekämpfung der Kriminalität, konzentrieren kann.
Zusätzlich tragen die Organe der Parkraumüberwachung durch ihre Uniformpräsenz dazu bei, dass das
subjektive Sicherheitsgefühl der Wienerinnen und Wiener weiter gehoben wird.
Bessere Steuerung des gesamten ruhenden Verkehrs
Kurzparkzonenüberwachung
Die Parkraumbewirtschaftung hat sich in den vergangenen Jahren als wirksames Instrument zur Lenkung des
Wiener Stadtverkehrs erwiesen. Dieser Lenkungseffekt kann nur dann erzielt werden, wenn die eingerichteten Kurzparkzonen
effektiv überwacht werden. Aktuell wird diese Aufgabe nach dem Parkometergesetz von etwa 200 Bediensteten
der Stadt Wien wahrgenommen, die organisatorisch der Magistratsabteilung 67 (Parkraumüberwachung) zugeordnet
sind.
Ruhender Verkehr
In einer Großstadt ist jedoch die allgemeine Überwachung des ruhenden Verkehrs, also insbesondere
die Kontrolle der Einhaltung von Halte- und Parkverboten, von größter Wichtigkeit, um die Flüssigkeit
des Verkehrs zu erhalten und schwächere VerkehrsteilnehmerInnen zu schützen. Für die Überwachung
des ruhenden Verkehrs in den dicht verparkten innerstädtischen Gebieten wurde dementsprechend seitens der
Stadt bereits 1994 zur Unterstützung der Polizei die Parkraumüberwachungsgruppe geschaffen und Bedienstete
des Magistrates der Bundespolizeidirektion Wien zur Verfügung gestellt. Zur Zeit hat diese Gruppe rund 110
MitarbeiterInnen.
Änderung der gesetzlichen Regelungen
Aufgrund der gesetzlich verankerten Zuständigkeitsregelung, sind die beiden genannten Gruppen von
Überwachungsorganen organisatorisch voneinander getrennt, was dazu führt, dass MitarbeiterInnen der Kurzparkzonenüberwachung
wahrgenommene Verstöße gegen Halte- und Parkbestimmungen nicht ahnden können, während Organe
der Polizei und der ihr zugehörigen Parkraumüberwachungsgruppe ihrerseits nicht die Möglichkeit
haben, Strafen wegen der fehlenden Entrichtung der Kurzparkzonenabgabe zu verhängen.
Zukünftig rund 300 Mitarbeiterinnen mit allen Kompetenzen
Zur Vereinfachung des Überwachungskonzeptes und zur Steigerung der Kontrolldichte und Kosteneffizienz
werden die Einheiten der Kurzparkzonenüberwachung und der Parkraumüberwachungsgruppe daher mit 1. September
2012 zusammengeführt. Ein und dasselbe Organ kann künftig bei der Bestreifung seines Rayons festgestellte
Kurzparkzonendelikte genauso ahnden wie Zuwiderhandlungen gegen Halte- und Parkvorschriften. Der Auftritt der neu
geschaffenen Überwachungsgruppe wird einheitlich sein. Die Zusammenlegung wird organisatorisch im Bereich
der BPD Wien erfolgen.
Eine Vereinbarung zwischen Wien und dem Bund wird die Details der künftigen Zusammenarbeit der Stadt Wien
und der BPD Wien auf dem Gebiet der Überwachung der Kurzparkzonen und des ruhenden Verkehrs regeln.
Vorteile der Zusammenlegung
Der Ist-Zustand:
- Die Parkraumüberwachungsorgane der Stadt dürfen derzeit Verstöße gegen die StVO hinsichtlich
des ruhenden Verkehrs (z.B. Kontrollen der Einhaltung von Halteverboten, Ladezonen oder 5-Meter-Bereichen vor Schutzwegen
und Kreuzungen) nicht ahnden
- Organe der Polizei dürfen derzeit die Entrichtung der Parkometerabgabe nicht überwachen
- Organe der Polizei haben derzeit keine mobilen Geräte (PDAs).
Die Vorteile:
- Überwachung des gesamten Parkgeschehens liegt in Polizei-Hand
- Einheitliches Auftreten der Überwachungsorgane
- Die Polizei wird zur alleinigen Anlaufstelle für BürgerInnen
- Alle 300 MitarbeiterInnen werden mit dem notwendigen technischen Equipement (PDAs) ausgestattet
- Verwaltungsvereinfachung
- Effizienzsteigerung
- Bessere Fahndungsmöglichkeiten nach gestohlenen Fahrzeugen
Zahlen / Fakten:
- Neue Truppe mit 300 MitarbeiterInnen mit allen Kompetenzen
- 1,2 Millionen Kurzparkzonen-Beanstandungen pro Jahr
- 350.000 Beanstandungen nach der Straßenverkehrsordnung
- In Wien gibt es derzeit rund 135.000 gebührenpflichtige (Kurz-)Parkplätze
- Ungefähr 80.000 Autos mit Parkpickerl sind im Umlauf.
- 2011 wurden 16,8 Millionen Handy-Parkscheine gebucht
- Entlastung der Polizei: Im Jahre 2011 konnten bei 16.332 Anforderungen wegen Einsätzen im ruhenden Verkehr
die PÜG 15.705 Einsätze übernehmen und dabei die Polizei bereits maßgeblich entlasten. Weitere
Entlastungen sind durch den flexibler werdenden Personaleinsatz zu erwarten.
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