Einig für Minderheitenrechte und Meinungsfreiheit sowie gegen Folter
Wien (pk) - In seiner Sitzung vom 19.01. verabschiedete der Nationalrat Entschließungen, die
ihm vom Menschenrechtsausschuss einstimmig vorgelegt wurden. Alle Abgeordneten verlangen die Anerkennung der deutschen
Minderheit in Slowenien, unterstützen die Anti-Folter-Arbei t der Vereinten Nationen, fordern aktive Hilfe
für Folteropfer im Rahmen von EU-Missionen, bekennen sich zur Umsetzung der an Österreich gerichteten
Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats und treten für einen besseren Schutz der Menschen im Kongo beim Abbau
von Mineralien ein. Stark machen soll sich Österreich während seiner dreijährigen Mitgliedschaft
im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen auch für einen stärkeren Schutz von JournalistInnen und sich
generell für Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit einsetzen. Die Sorgen der Grünen wegen
eines geplantes Anti-Terrorgesetzes in Saudi-Arabien teilten viele Abgeordnete und bekräftigten das Eintreten
Österreichs gegen die Todesstrafe auf internationaler Ebene, Anträge zu einzelnen Staaten hielt die Mehrheit
des Hauses aber nicht für zweckmäßig und lehnte den Antrag der Grünen daher (1764/A(E)) ab.
Abgelehnt wurde – auf mehrheitliche Empfehlung des Gleichbehandlungsausschusses – auch FPÖ-Antrag 1785/A(E)
zur Erstellung einer Studie über Zwangsehen.
Unterstützung für die deutschsprachige Minderheit in Slowenien
Abgeordneter Josef MUCHITSCH (S) sagte, es sei Österreich ein Anliegen, die Stellung der deutschsprachigen
Minderheit in Slowenien laufend zu verbessern, und davon sei auch die konkrete Politik getragen, die in ständigem
Kontakt mit den slowenischen Stellen stehe. Man müsse hier am Ball bleiben, der vorliegende Antrag könne
dazu beitragen.
Staatssekretär Wolfgang WALDNER erinnerte daran, dass man das Thema bei bilateralen Kontakten mit Slowenien
beständig zur Sprache bringe. Die Volksgruppe sei in Slowenien anerkannt, es gehe nun darum, die Verankerung
der deutschsprachigen Volksgruppe als autochthone Volksgruppe in Slowenien zu erreichen.
Abgeordneter Michael HAMMER (V) setzte an seinen Vorredner an und meinte, Ziel müsse es sein, die Gleichstellung
der deutschsprachigen Volksgruppe mit der italienischen und ungarischen Volksgruppe zu erreichen. Er sei zuversichtlich,
dass man hier auch erfolgreich sein werde.
Abgeordneter Josef RIEMER (F) wies darauf hin, dass Italiener, Ungarn und Roma einen besonderen Minderheitenschutz
in Slowenien genießen würden, nicht aber die deutschsprachige Minderheit, obwohl allein in Marburg 2.500
Angehörige der deutschsprachigen Minderheit lebten. Es gebe zwar ein Kulturabkommen, meinte er, das bringe
aber nicht viel. Folge sei ein starker Assimilierungsdruck. Riemer forderte u.a. zweisprachige Kindergärten
und Deutsch als Unterrichtssprache in Marburg.
Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) zeigte sich über den vorliegenden gemeinsamen Antrag betreffend die Anerkennung
der deutschen Minderheit in Slowenien erfreut. Er erinnerte daran, dass es nach 1945 in vielen Mischehen schwierig
gewesen sei, die eigene Kultur und die eigene Identität zu leben und sich mit den eigenen Wurzeln auseinander
zu setzen. In Richtung seines Vorredners hielt Pirklhuber fest, Abgeordneter Riemer wäre dann glaubwürdig,
wenn er mit demselben Engagement die Rechte der Roma in Österreich verteidigen würde.
Abgeordneter Gerald GROSZ (B) kündigte die Zustimmung des BZÖ zur vorliegenden Entschließung an.
Er wies darauf hin, dass Österreich mit der Lösung der Ortstafelfrage den Staatsvertrag erfüllt
habe, Slowenien sei hingegen säumig, was die Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit betrifft. Grosz
bezweifelt allerdings, dass die Entschließung erfolgreich sein wird, da die österreichische Regierung
seiner Meinung nach viel zu passiv agiert.
Die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung betreffend Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit
in Slowenien wurde vom Nationalrat einstimmig angenommen.
Saudi-Arabien: Menschenrechte auch im Anti-Terror-Kampf wahren
Abgeordneter Bernhard VOCK (F) hielt fest, die FPÖ unterstütze den vorliegenden Antrag der Grünen
und lehne den im Zuge der Beratungen im Menschenrechtsausschuss eingebrachten Antrag der Regierungsparteien als
unzureichend ab. Es gehe unter anderem darum, gegen willkürliche Inhaftierungen in Saudi Arabien, die Verhängung
von Todesstrafen ohne ordentliches Gerichtsverfahren und Folterungen zu protestieren, bekräftigte er.
Staatssekretär Wolfgang WALDNER verwahrte sich gegen den Vorwurf, Österreich würde zu wenig gegen
die Todesstrafe in Saudi-Arabien unternehmen. Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe gehöre zu den Prioritäten
der österreichischen Außenpolitik, unterstrich er und verwies auf eine entsprechende Entschließung
des Nationalrats. Auch in bilateralen Kontakten mit Saudi-Arabien werde dieses Thema immer wieder angesprochen.
Zum geplanten Anti-Terror-Gesetz in Saudi-Arabien merkte Waldner an, dieses sei auch im Land selbst umstritten.
Abgeordneter Ewald SACHER (S) führte aus, Österreich setze sich weltweit für Menschenrechte ein.
Die Bekämpfung des Terrorismus sei notwendig, sagte er, man müsse aber darauf achten, dass im Zuge der
Terrorismusbekämpfung Grundrechte und Menschenrechte nicht ausgehöhlt würden. Etliche Regierungen
würden den Kampf gegen Terrorismus als Vorwand nehmen, Grundrechte aufzuweichen und zu missachten, warnte
er. Dagegen müsse man auftreten.
Abgeordnete Alev KORUN (G) betonte, das geplante Anti-Terror-Gesetz in Saudi Arabien sei klar menschenrechtswidrig.
Es würde etwa eine unbegrenzte Isolationshaft oder willkürliche Verhaftungen ermöglichen. Damit
könnte demokratischer Protest kriminalisiert werden, warnte sie. Korun warf den Regierungsparteien vor, nicht
den Mut zu haben, deutlich auf fehlende Menschenrechtsstandards in Saudi Arabien hinzuweisen, und stattdessen "einen
völlig verwässerten Antrag" ohne die ausdrückliche Nennung Saudi Arabiens vorzulegen.
Abgeordneter Franz ESSL (V) erklärte, Menschenrechte seien ein hohes Gut, für deren Einhaltung die ÖVP
massiv eintrete. Österreich solle aber nicht einzelne Staaten herausgreifen, sondern sich umfassend dafür
einsetzen, dass Menschenrechte auch im Kampf gegen den Terrorismus beachtet würden, sagte er. Der Antrag der
Grünen, der sich lediglich auf Saudi Arabien bezieht, greift ihm zufolge in diesem Sinn zu kurz.
Abgeordneter Gerald GROSZ (B) zeigte keine Verständnis dafür, dass die fünf Fraktionen des Nationalrats
zwar das Quälen von Hunden in der Ukraine in Form einer einstimmig gefassten Entschließung ausdrücklich
verurteilen, sich aber nicht auf einen Protest gegen die Todesstrafe in Saudi Arabien verständigen könnten.
Lediglich die drei Oppositionsparteien würden eine diesbezügliche Initiative unterstützen, kritisierte
er. "Schämen Sie sich!" rief Grosz in Richtung SPÖ und ÖVP.
Der ablehnende Bericht des Menschenrechtsausschusses über den Antrag der Grünen wurde vom Nationalrat
mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen. Ebenfalls mehrheitlich nahmen die Abgeordneten die dem Ausschussbericht
angeschlossene Entschließung betreffend Sicherung der Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus an.
Konfliktmineralien im Kongo – Kritik an "blutigem" Abbau
Abgeordneter Rudolf PLESSL (S) machte darauf aufmerksam, dass die Republik Kongo trotz des großen Rohstoffreichtums
zu einem der ärmsten Länder der Welt zähle. Er erachtet es für dringend erforderlich, die Zivilbevölkerung
im Zusammenhang mit dem Abbau von Mineralien zu schützen. Es gehe um mehr Transparenz beim Abbau und beim
Handel, skizzierte er. Österreich setze mit der vorliegenden Entschließung ein klares Zeichen der Solidarität
mit der Bevölkerung.
Staatssekretär Wolfgang WALDNER erklärte, der illegale Abbau von Rohstoffen durch Rebellengruppen im
Kongo stelle aus menschenrechtlicher und aus sicherheitspolitischer Sicht ein gravierendes Problem dar und gefährde
den Frieden im Kongo. Es sei wichtig, dass die Menschen vor Ort vom Rohstoffreichtum profitieren könnten,
sagte er. Die EU und die UNO würden an Lösungen arbeiten, Österreich wolle sich weiterhin aktiv
einbringen.
Abgeordneter Wolfgang GROSSRUCK (V) zeigte sich über die einstimmige Entschließung erfreut. Ein Großteil
der österreichischen Bevölkerung wisse nicht, dass im Kongo seit dem Zweiten Weltkrieg im Kampf um Gold,
Diamanten und Kobalt fünf Millionen Menschen ermordet worden seien, konstatierte er. Die Bevölkerung
im Kongo werde von Rebellen zur Arbeit in den Minen gezwungen, davon 50.000 Kinder. Großruck erachtet es
für wichtig, dass sich Österreich aktiv einsetzt, um die Verbrechen einzudämmen.
Abgeordneter Christian LAUSCH (F) bekräftigte, auch die FPÖ wolle nichts mit blutigen Diamanten und blutigem
Gold zu tun haben und stimme dem Antrag daher zu. Die USA seien allerdings schon weiter als die EU, was Importrestriktionen
und Herkunftszertifikate betrifft, unterstrich er.
Abgeordnete Alev KORUN (G) begrüßte die breite Zustimmung zum Entschließungsantrag der Grünen
und wies in diesem Zusammenhang auch auf die Verantwortung der KonsumentInnen beim Kauf von Produkten hin. Bedauert
wurde von Korun, dass ein Punkt aus ihrem ursprünglichen Antrag, nämlich jener, der die nachhaltige Demilitarisierung
der Minen im Ostkongo betrifft, herausgenommen worden sei.
Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) machte darauf aufmerksam, dass die Menschen im Kongo missbraucht und gequält
würden, damit sich die Rebellengruppen an den Mineralien bereichern könnten. Er bezweifelt allerdings,
dass die Entschließung erfolgreich sein wird.
Die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung betreffend blutiger Abbau von Konfliktminieralien im
Kongo wurde vom Nationalrat einstimmig angenommen.
Vom Kampf gegen die Folter und für die Rechte der JournalistInnen
Abgeordneter Franz KIRCHGATTERER (S) hob hervor, dass sich Österreich international für ein Folterverbot
stark mache. Die Anti-Folter-Konvention der UNO würde noch immer von 111 Staaten missachtet, kritisierte er.
Kirchgatterer verwies außerdem auf die Bedeutung der Pressefreiheit, ohne die es seiner Ansicht nach keine
Demokratie gibt. Weltweit hätten Angriffe auf JournalistInnen zugenommen.
Staatssekretär Wolfgang WALDNER unterstrich, der Schutz der Menschenrechte sei eine langjährige Priorität
der heimischen Außenpolitik. Österreich nutze sowohl seine bilateralen als auch multilaterale Kontakte,
um sich für Menschenrechte einzusetzen. Die Wahl Österreichs in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
biete Österreich die Chance, sein Engagement zu unterstreichen und zu forcieren, sagte er. Waldner zufolge
verfolgt Österreich drei Schwerpunkte im Menschenrechtsrat: die Förderung der Religions- und Gewissensfreiheit
und den Schutz religiöser Minderheiten, die Förderung der Medienfreiheit und den Schutz von JournalistInnen
sowie die Förderung von Kinderrechten und den Schutz von Kindern vor Ausbeutung. Österreich trete auch
konsequent für ein weltweites Folterverbot ein.
Abgeordneter Wolfgang GROSSRUCK (V) machte darauf aufmerksam, dass seit dem Jahr 2000 weltweit 900 JournalistInnen
im Zuge ihrer Arbeit ermordet worden seien. Mehr als 90 % der Morde seien nicht aufgeklärt worden. Großruck
übte überdies scharfe Kritik an der weltweiten Verfolgung von Christen und sprach von jährlich 100.000
Ermordungen.
Abgeordnete Alev KORUN (G) begrüßte das Engagement Österreichs im UN-Menschenrechtsrat. Jährlich
würden zahlreiche Journalisten ermordet, skizzierte sie. Kritik in diesem Zusammenhang übte sie etwa
an Russland und der Türkei. Was die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats an Österreich im Rahmen der
universellen Länderprüfung betrifft, lobte sie die Einbeziehung der Zivilgesellschaft.
Abgeordneter Kurt LIST (B) erklärte, das BZÖ unterstütze sämtliche Maßnahmen, die dem
Schutz von JournalistInnen dienten. Es sei wichtig, die freie Arbeitsausübung von MedienvertreterInnen zu
gewährleisten, hielt er fest. Generell übte List allerdings Kritik an der österreichischen Außenpolitik.
Abgeordneter Harry Rudolf BUCHMAYR (S) verwies darauf, dass zahlreiche der vom UN-Menschenrechtsrat an Österreich
gerichteten Empfehlungen bereits umgesetzt worden seien. So hob er etwa die Ausweitung der Aufgaben der Volksanwaltschaft
hervor. Diese sei künftig auch dafür zuständig, die strikte Einhaltung der Menschenrechte an Anhaltungsorten,
etwa in Kasernen, psychiatrischen Einrichtungen oder Pflegeheimen, zu prüfen.
Abgeordnete Andrea GESSL-RANFTL (S) gab zu bedenken, dass Folter in vielen Ländern der Erde zum Alltag gehöre.
Viele Folteropfer würden aus Angst und Hilflosigkeit, aber auch aus Scham schweigen, erklärte sie. Es
sei für Folteropfer enorm schwierig, in ein normales Leben zurückzukehren. Für Gessl-Ranftl ist
klar, kein Krieg und keine Instabilität rechtfertige Folterungen.
Abgeordneter Josef A. RIEMER (F) äußerte die Vermutung, dass viele Anschläge auf JournalistInnen
nicht an die Öffentlichkeit dringen. Man dürfe außerdem jene JournalistInnen nicht vergessen, die
aufgrund ihrer Arbeit im Gefängnis sitzen, sagte er. Folterungen sind für Riemer niemals gerechtfertigt,
er verurteilte in diesem Sinn auch die Folterung von Ghaddafi und die Folterungen in Guantanamo. Auch Sextourismus
ist für ihn eine Art von Folter und gehört daher geächtet.
Die den Berichten des Menschenrechtsausschusses angeschlossenen Entschließungen betreffend Stärkung
der Menschenrechte und Schutz von JournalistInnen, betreffend Empfehlungen des Menschenrechtsrats und betreffend
Bekämpfung von Folter und Unterstützung von Folteropfern wurden vom Nationalrat einstimmig angenommen.
Thema Zwangsehen
Abgeordnete Carmen GARTELGRUBER (F) zeigte kein Verständnis für die Ablehnung des gegenständlichen
FP-Antrags durch die Regierungsparteien und warf der Ministerin vor, ihr würden die Opfer von Zwangsverheiratung
nicht sehr am Herzen liegen. Die Rednerin verwies auf die Ergebnisse einer entsprechenden Studie aus Deutschland
und forderte Ministerin Heinisch-Hosek auf, tätig zu werden, wobei sie argumentierte, dies sei man den Frauen
und Mädchen schuldig, die von Zwangsheirat betroffen sind.
Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) erwiderte, die Bedürfnisse der Opfer von Zwangsheirat seien bekannt, für
eine Notwohnung habe man im Budget Vorsorge getroffen. Im Übrigen gehe es in der Frauenpolitik nicht um die
Erstellung einer x-ten Studie, sondern vielmehr darum, das Gleichbehandlungspaket umzusetzen, meinte Silhavy zu
den Vorwürfen Gartlgrubers.
Abgeordnete Alev KORUN (G) bezeichnete die Argumente ihrer Vorrednerin als nicht nachvollziehbar und unterstützte
den Antrag der FPÖ. Die Themen Studie und betreute Wohngemeinschaften sollten jedenfalls nicht gegeneinander
ausgespielt werden, gab Korun zu bedenken.
Abgeordnete Claudia DURCHSCHLAG (V) wandte ein, in Zeiten knapper Budgetmittel habe es primär darum zu gehen,
den Betroffenen zu helfen, und drängte in diesem Sinn auf die Einrichtung einer Notwohnung für Opfer
von Zwangsheirat. Die Rednerin warnte zudem vor der Gefahr, aus der Zwangsheirat ein Anti-Ausländer-Thema
zu machen.
Abgeordnete Martina SCHENK (B) hielt die Erstellung einer Studie nicht für sinnvoll und erinnerte daran, dass
die entsprechende deutsche Studie als nicht repräsentativ bezeichnet wurde.
Bundesministerin Gabriele HEINISCH-HOSEK kündigte an, dass nun durch das Innenministerium Räumlichkeiten
für eine Notwohnung zur Verfügung gestellt werden. Noch nicht einig sei man sich allerdings über
die Kostentragung. Sie gehe davon aus, dass die Errichtungskosten jedenfalls vom Innenministerium übernommen
werden. In einem zweiten Schritt gehe es dann darum, für die Räumlichkeit SozialarbeiterInnen zur Verfügung
zu stellen.
An der Debatte beteiligten sich weiters die Abgeordneten Christine MAREK (V), Gertrude AUBAUER (V), Gabriel OBERNOSTERER
(V) und Gisela WURM (S).
Bei der Abstimmung wurde der FPÖ-Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Erste Lesungen
In Erste Lesung nahm der Nationalrat schließlich G-Antrag 1702/A zur Änderung des Bundespflegegeldgesetzes.
Die Grünen wollen pflegende Angehörige mit Zuwendungen zur Finanzierung einer Ersatzpflege im Krankheits-
oder Urlaubsfall unterstützen. Die FPÖ zielte mit ihrem Antrag 1705/A auf präzisere Bestimmungen
für die Ermahnung oder Belehrung im Dienstrecht der Beamten. Das BZÖ beantragte eine Änderung des
Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes und des Agrarverfahrensgesetzes ( 1719/A), um die Eigentumsrechte der seit Jahrhunderten
bestehenden Agrargemeinschaften bei der privatautonomen Verwaltung von agrarischem Gemeinschaftsvermögen gegenüber
Eigentumsansprüchen von Gemeinden zu schützen. – Die Anträge wurden den zuständigen Ausschüssen
(Soziales, Verfassung, Landwirtschaft) zugewiesen.
An der Debatte zum Pflegegeldgesetz beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger (G), Ulrike Königsberger-Ludwig
(S), Johann Höfinger (V), Norbert Hofer (F) und Sigisbert Dolinschek (B).
Zum Beamtendienstrechts-Antrag sprachen die Abgeordneten Christian Lausch(F), Otto Pendl (S), Johann Singer (V),
Karl Öllinger (G) und Ernest Windholz (B).
Mit den von Abgeordnetem Gerhard Huber (B) präsentierten Vorschlägen des BZÖ zum Thema Flurverfassung
setzten sich die Abgeordneten Kurt Gassner (S), Hermann Gahr (V), Carmen Gartelgruber (F), Wolfgang Pirklhuber
(G) und Rupert Doppler (F) auseinander.
Das Ersuchen des Landesgerichts St. Pölten um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten
Peter Pilz lehnte das Plenum einstimmig ab, weil die strafbare Handlung, die dem Mandatar vorgeworfen wird, im
Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit steht, wie Immunitätsausschuss und Nationalratsplenum feststellten.
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