Brosz: Dringlicher Antrag zu "ORF: Parteipolitik raus. Echte Unabhängigkeit rein."
Wien (grüne) - In regelmäßigen Abständen flammt vor allem bei Personalentscheidungen
im Österreichischen Rundfunk die Debatte um parteipolitische Einflussnahmen auf. Wie die Vergangenheit des
größten Medienunternehmens des Landes zeigt, hat das wenig mit den aktuell gerade handelnden Personen
zu tun, sondern liegt an der Struktur der Entscheidungsfindung, die dem ORF durch die Politik in Form des ORF-Gesetzes
auferlegt wird.
Der Stiftungsrat des ORF besteht zur Zeit aus 35 Personen, von denen fünf vom Zentralbetriebsrat bestellt
werden.
- 6 Mitglieder werden direkt von den im Parlament vertreten politischen Parteien entsandt,
- 9 Mitglieder bestellt die Bundesregierung,
- 9 Mitglieder bestellen die Länder, sprich die jeweils stärkste Partei in den Ländern,
- 6 Mitglieder bestellt der Publikumsrat, dessen Zusammensetzung ebenfalls mehrheitlich von den jeweiligen Regierungsparteien
bestimmt wird.
Selbst bei jenen drei Mitgliedern, die vom Publikumsrat aus dem Kreis der sechs von den RundfunkteilnehmerInnen
direkt gewählten PublikumsrätInnen entsendet werden, hat sich gezeigt, dass in Wahrheit eine parteipolitische
Mobilisierung stattfindet: Die unsägliche Faxwahl wurde in der Praxis ein Mobilisierungsmatch zwischen den
Parteisekretariaten von SPÖ und ÖVP, aus deren Zentralen die Abstimmungsformulare passenderweise gleich
zu Tausenden gefaxt wurden.
In der Struktur der Entscheidungsfindung ist parteipolitische Einflussnahme somit keine Ausnahmeerscheinung, sondern
der Kern der Konstruktion. Das ORF-Gesetz sichert der jeweiligen Bundesregierung eine strukturelle Mehrheit in
allen Gremien des Österreichischen Rundfunks.
Die Abhängigkeit der Generaldirektorin / des Generaldirektors von der Politik beschränkt sich in der
Praxis nicht auf die eigene Wahl. Zwar wird die zentrale Leitungsfunktion einzeln gewählt, in der Praxis wird
diese Wahl aber schon von Zugeständnissen für die Bestellung der DirektorInnen und LandesdirektorInnen
und weiterer wesentlicher Personalentscheidungen abhängig gemacht. Formal wäre die Generaldirektorin
/ der Generaldirektor in der Entscheidung für seinen Vorschlag zwar frei, in der Praxis knüpfen viele
StiftungsrätInnen, insbesondere jene der Länder, ihr Abstimmungsverhalten an weitgehende Zusagen für
Postenbesetzungen.
Aber auch damit ist es nicht getan. Insbesondere bei budgetären Fragen haben politische Parteien ihren Einfluss
immer wieder öffentlich geltend gemacht, sei es bei der Zustimmung zum Budget oder zur Festsetzung der Programmentgelte.
Die Frage der Festsetzung des Programmentgelts obliegt etwa formal dem Stiftungsrat und einer behördlichen
Prüfung. In der Praxis erfolgt die Freigabe durch die Regierungsparteien – erst vor wenigen Wochen durch die
Klubobleute Cap und Kopf.
Personalentscheidungen der letzten Monate machen deutlich, wie sehr der ORF am Gängelband politischer Einflussnahme
und persönlicher Interessen hängt:
Der frühere Abgeordnete und Geschäftsführer der Tiroler ÖVP, Helmut Krieghofer, wurde zum Tiroler
Landesdirektor bestellt. Noch dazu war Krieghofer in den letzten beiden Jahren Vertreter des Landes Tirol im Stiftungsrat
des ORF.
Michael Götzhaber, Mitglied des Stiftungsrats und des Zentralbetriebsrats von der SP-nahen „Liste Perspektive“
wurde zum Technischen Direktor bestellt.
Am 23. Dezember 2012 gab Generaldirektor Wrabetz die Bestellung des bisherigen Leiters des SPÖ-Freundeskreises
im ORF, Nikolaus Pelinka, zu seinem Büroleiter bekannt. Erst Tage danach wurde die Verpflichtung zur Ausschreibung
des Dienstpostens erfüllt.
Im Rahmen dieses weihnachtlichen Personalpakets wurde auch die Bestellung des ÖVP-nahen Mitglieds des Zentralbetriebsrats
und Stiftungsrats, Robert Ziegler, zum Bundesländerkoordinator bekanntgegeben.
Thomas Prantner, vormaliger Onlinedirektor, der durch die Reduktion von sechs auf vier DirektorInnen seinen Posten
verloren hatte, wurde zum stellvertretenden Technischen Direktor ernannt, eine Position, die es vorher nicht gegeben
hat. Für Prantner hatten sich BZÖ und FPÖ eingesetzt. „Dass Prantner auch unter der neuen Geschäftsführung
mindestens den Posten eines Vizedirektors innehaben sollte, war dem Vernehmen nach eine Bedingung von FPÖ-Stiftungsrat
Norbert Steger für die Wiederwahl von Generaldirektor Alexander Wrabetz. Steger wurde damals mit den Worten
zitiert: ‚Ich werde meine Stimme von der Zukunft des Online-Direktors Thomas Prantner abhängig machen.‘“ (Standard,
23. 12. 2011)
Im Vorfeld der ORF-Gesetzesnovelle im Jahr 2010 haben Bundeskanzler Faymann und Medienstaatssekretär Ostermayer
bereits im März 2009 eine Verkleinerung des ORF-Stiftungsrates angekündigt. Sie sprachen dabei auch von
einer Entpolitisierung des Stiftungsrates. In der Praxis hätten dabei die im Nationalrat vertretenen politischen
Parteien ihre Entsendungsrechte verloren, nicht aber die Bundesregierung. Der Versuch, den Einfluss der Regierungsparteien
noch weiter auszubauen und diesen Schritt auch noch als Ausbau der Unabhängigkeit des ORF zu verbrämen,
ist damals gescheitert.
Es ist hoch an der Zeit, den ORF in seine parteipolitische Unabhängigkeit zu entlassen. Dabei ist es irrelevant,
ob Stiftungsratsmitglieder durch politische Parteien oder durch Bundes- und Landesregierungen bestellt werden,
ob sie in den letzten vier Jahren eine politische Funktion innehatten oder nicht. Eine deutliche Verbesserung kann
es nur geben, wenn die Bestellung der StiftungsrätInnen auf eine breite Basis gestellt wird und es keine Möglichkeit
für die politischehn Parteien mehr gibt, unangepasstes Abstimmungsverhalten durch einen Austausch der Personen
zu sanktionieren.
Die Grünen schlagen daher in Anlehnung an das ÖIAG-Gesetz einen sich selbst erneuernden Stiftungsrat
mit zeitlich beschränkter Funktionsperiode vor.
Die Beschickung des ersten Stiftungsrats nach einer Novellierung des ORF-Gesetzes soll nicht durch die Bundesregierung,
sondern durch einen Gründungskonvent nach einem öffentlichen Hearing stattfinden. Die Verpflichtung,
die Länder vor den Bestellungen der LandesdirektorInnen anhören zu müssen, ist zu streichen. Damit
nicht nur parteipolitische sondern auch persönliche Interessen hintangestellt werden, muss die Möglichkeit
eines direkten Wechsels vom Stiftungsrat in das Unternehmen selbst, bzw. bei den ArbeitnehmervertreterInnen in
das Direktorium verunmöglicht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 28. März 2012 eine Regierungsvorlage
betreffend eine Novelle des ORF-Gesetzes zuzuleiten, die zur Entlassung des Österreichischen Rundfunks (ORF)
in die parteipolitische Unabhängigkeit folgende Regelungen umfassen soll:
1. Neugründung des Stiftungsrats
Der ORF-Stiftungsrat soll nach dem Vorbild des ÖIAG-Gesetzes in ein sich selbst erneuerndes Gremium umgewandelt
werden. Der Stiftungsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern, wovon zehn von einem Gründungskonvent zu
wählen und fünf als Arbeitnehmer-VertreterInnen vom Zentralbetriebsrat zu bestellen sind. Die VertreterInnen
der ArbeitnehmerInnen sollen bei der Wahl der Generaldirektorin / des Generaldirektors sowie der DirektorInnen
und LandesdirektorInnen kein Stimmrecht haben.
Analog zum ÖIAG-Gesetz scheiden von den zehn zunächst vom Gründungskonvent gewählten Aufsichtsratsmitgliedern
nach dem zweiten und vierten Jahr jeweils zwei sowie nach dem sechsten und achten Jahr jeweils drei Mitglieder
aus. Die Funktionsperiode beträgt somit grundsätzlich acht, für die vom Gründungskonvent gewählten
Mitglieder beträgt sie zwei bis acht Jahre. Die Bestellung neuer Stiftungsratsmitglieder sowie die Wahl von
Ersatzmitgliedern für vorzeitig ausgeschiedene Stiftungsratsmitglieder obliegt den gewählten StiftungsrätInnen.
Im Unterschied zum ÖIAG-Gesetz erfolgt die Bestellung des ersten nach der Gesetzesnovellierung gewählten
Aufsichtsrates nicht der Bundesregierung, sondern einem Gründungskonvent.
Per Gesetz sind jene Institutionen und Organisationen festzulegen, die eine Vertreterin bzw. einen Vertreter in
den Gründungskonvent entsenden können. Das gesellschaftliche Spektrum soll dabei möglichst breit
abgebildet werden, von VertreterInnen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen über wissenschaftliche Institutionen,
Interessensverbände bis zu NGOs. Politische Parteien und statutarisch an sie gebundene Vorfeldorganisationen
wie etwa die politischen Akademien sind nicht delegierungsberechtigt. Der Gründungskonvent besteht aus mindestens
50 und maximal 100 Personen.
Der Gründungskonvent wählt die Aufsichtsratsmitglieder nach einem öffentlichen Hearing.
2. Verhinderung politischer Einflussnahme der Landeshauptleute
Die Verpflichtung der Generaldirektorin / des Generaldirektors, vor Erstattung eines Vorschlags für die Bestellung
und Abberufung von LandesdirektorInnen, eine Stellungnahme des jeweiligen Bundeslandes einzuholen (§ 23, Abs.
2, Zif. 3 des ORF-Gesetzes), ist ersatzlos zu streichen.
3. Ausschluss persönlicher Interessen von Stiftungsratsmitgliedern
Damit neben parteipolitischen Beeinflussungen im Stiftungsrat auch allfällige persönliche Interessen
als Druckmittel für Entscheidungen wegfallen, ist es den gewählten Mitgliedern des Stiftungsrates per
Gesetz zu untersagen, während ihrer Funktionsperiode in Geschäftsbeziehungen zum ORF zu treten. Ebenso
ist ein Wechsel von Stiftungsratsmitgliedern in das Unternehmen in den ersten vier Jahren nach Beendigung Ihrer
Stiftungsratstätigkeit zu untersagen.
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Faymann: Die repräsentative Demokratie hat Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk
Bundeskanzler zum Dringlichen Antrag
Wien (bpd) - "Das Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollte uns einen. Der
öffentlich-rechtliche Rundfunk hat unverzichtbare Funktion in unserem Land. Überlegungen, die in Richtung
Privatisierung gehen, halte ich nicht für hilfreich. Nirgendwo in Europa existiert ein Modell, in dem die
repräsentative Demokratie im öffentlichen Rundfunk hintan gehalten wird", sagte Bundeskanzler Werner
Faymann am 18.01. bei der Beantwortung des Dringlichen Antrags einer Oppositionspartei zur Unabhängigkeit
des ORF im Rahmen der Nationalratssitzung.
Über ein neues, verbessertes Rundfunkgesetz könne selbstverständlich diskutiert werden, ebenso über
eine bessere Zusammensetzung von Gremien oder über deren Verkleinerung. "Aber den Eindruck zu erwecken,
dass es ein Modell gibt, bei dem die im Parlament vertretenen Parteien in Sachen öffentlich-rechtlicher Rundfunk
keine Rolle spielen, ist falsch."
Der Bundeskanzler nannte die Zusammensetzung von Entscheidungsgremien anderer öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten
in Europa als Beispiele dafür, dass demokratisch gewählte Parteien ihren Einfluss geltend machen. "Es
gibt kein Modell, bei dem die repräsentative Demokratie keine Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk trägt", sagte der Bundeskanzler.
"Man kann darüber diskutieren, welche Strukturverbesserungen auch bei einem ORF-Gesetz denkbar sind.
Aber man soll nicht den Eindruck vermitteln, als hätten sich manche etwas ausgedacht, was volle parteipolitische
Einflussnahme in der Struktur beinhaltet, während andere eine Idee hätten, wie es so etwas nicht einmal
im Ansatz geben kann. Das ist nicht ehrlich genug für eine Diskussion, die aber alle Ehrlichkeit verdient",
sagte Bundeskanzler Faymann abschließend. |
Kopf: ORF braucht eine Gremienreform mit ehrlichen Motiven
ÖVP-Mediensprecher in der Debatte zum Dringlichen Antrag der Grünen
Wien (övppk) - Ich bekenne mich zum öffentlich-rechtlichen Teil unseres dualen Rundfunksystems,
weil er für das Funktionieren einer Demokratie, für die Unverwechselbarkeit des Programms und für
den Transport der österreichischen Identität sehr wichtig ist. Daher wollen wir den ORF erhalten und
ihm gute Entwicklungsmöglichkeiten geben. Das erklärte ÖVP-Klubobmann und Mediensprecher Abg. Karlheinz
Kopf in der Debatte zum Dringlichen Antrag der Grünen.
Einverstanden ist Kopf auch mit dem Titel des grünen Antrages "Parteipolitik raus, Unabhängigkeit
rein." "Ich habe größten Respekt vor den Redakteurinnen und Redakteuren des ORF, die sich
in den letzten Tagen in verschiedenen Formen an die Öffentlichkeit und die ORF-Geschäftsführung
gewandt haben. Ich habe aber wenig Respekt vor der grünen Initiative", erinnerte Kopf die Grünen
daran, dass rot-grün-orange vor fünf Jahren Alexander Wrabetz an die Spitze des ORF gesetzt habe. "Die
damalige Feierstimmung ist im ORF mittlerweile einer Tristesse und tiefen Enttäuschung gewichen. Das ist das
Resultat dessen, was die Grünen dem ORF beschert haben: einen Manager, der unter der Kuratel einer Partei
steht. Ihm zur Seite Pius Strobl, ehemaliger grüner Geschäftsführer, der nahtlos vom Stiftungsrat
in die Chefetage gewechselt hat. Die Grünen haben sich korrumpieren lassen. Es steht Ihnen daher nicht zu,
mit dem Finger auf andere zu zeigen", machte Kopf deutlich.
Wrabetz sei für die Halbierung des Stammkapitals, für fragwürdige Personalentscheidungen, für
den Verlust von Qualität und Quoten verantwortlich, kritisierte Kopf. "Es wird am falschen Platz - bei
den Arbeitsbedingungen in den Redaktionen, wo Qualität produziert werden sollte - gespart. Es gebe andere
und bessere Stellen, an denen man sparen könnte", forderte der ÖVP-Mediensprecher echte Strukturreformen
ein.
In diesem Sinne sprach sich Kopf für eine Gremienreform "mit ehrlichen Motiven" aus. "Ich glaube,
dass es ein Gremium braucht, das die Bevölkerung repräsentiert. Das kann nur eine Eigentümerversammlung
/ ein Rundfunkrat sein. Dann braucht es einen kleineren Aufsichtsrat mit zehn Kapitalvertretern und fünf Betriebsräten.
Und es braucht eine gute Geschäftsführung mit mehr als einem Geschäftsführer. Darüber
sollten wir dringend reden. Nicht aber über einen unausgegorenen Antrag, den uns die Grünen heute vorgelegt
haben. Ich wünsche mir eine seriöse Debatte und von allen Politikerinnen und Politikern in Österreich
einen anständigen Umgang mit dem ORF", schloss Kopf. |
Petzner fordert Entstaatlichung des ORF
Es geht um das System ORF
Wien (bzö) - "Wenn der Bundeskanzler sagt, die Parteien sollen auch in Zukunft Einfluss auf den
ORF haben, weil das in ganz Europa so ist, dann sagen wir als BZÖ ganz klar dazu, dass das nicht unsere Vorstellung
für die Zukunft eines unabhängigen ORF ist", so der stellvertretende Klubobmann des BZÖ, Mediensprecher
Stefan Petzner, am Beginn seiner Rede anlässlich der dringlichen Debatte des Nationalrates zum Thema ORF in
Richtung von SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann. Es gehe nicht um die Person Niko Pelinka, sondern um ein gesamtes
System, das seit Jahrzehnten in Österreich sei und in Frage zu stellen ist. Petzner sah es auch durchaus kritisch,
dass "Kleidung, Frisur, Alter, Verwandschaftsverhältnisse oder Aussehen eines Menschen zum politischen
Thema gemacht werden. Ich halte die immer stärkere Entmenschlichung der politischen Debatte generell für
sehr problematisch. In der Sache ist die Kritik aber berechtigt, es geht aber um das System".
Petzner zählte unzählige Beispiele parteipolitischen Einflusses auf: Vom "grünen Pelinka"
Pius Strobl, über die grüne Publikumsrätin Kohlmaier-Schacht, die jetzt in der ORF-Marketingabteilung
sitze, das Moltofon, den ORF-Redakteur, der zu Bundeskanzler Schüssel mit einem Sessel gefahren sei, um Schüssel
für die TV-Diskussionen probesitzen zu lassen, die Euroteam-Affäre. "Diese Zustände sind nicht
neu und genau diese Zustände müssen wir bekämpfen". Auch was die jetzige Diskussion betreffe,
erinnerte Petzner an Robert Ziegler, der auf ÖVP-Ticket Bundesländerkordinator geworden sei, ein Posten
wo niemand wisse, worin eigentlich die Aufgabe bestehe. Schwer problematisch ist für Petzner auch die geplante
Bestellung Dietmar Hoschers als Leiter des SPÖ-Freundeskreises im Stiftungsrat. "Wie können sie
es zulassen, dass Dietmar Hoscher, der Vorstand der Casinos Austria ist, für die SPÖ eine Aufsichtsratsfunktion
im ORF erhält, während parallel der ORF an den Lotterien und damit an den Casinos Austria einen Anteil
hält. Das ist völlig unvereinbar", so Petzner in Richtung SPÖ. Petzner kritisierte auch die
Tatsache, dass der Regierungsanteil in den wesentlichen Nachrichtensendungen des ORF bei rund 80 Prozent im Jahr
2011 gelegen ist, "das sind ungarische Verhältnisse".
Der BZÖ-Mediensprecher forderte "einen radikalen Schnitt im ORF". Es brauche eine Entstaatlichung
des ORF mittels einer Volksaktie. "Nur das garantiert die Unabhängigkeit des ORF", so Petzner. Dieses
BZÖ-Modell einer Umwandlung des ORF von einer Stiftung in eine Aktiengesellschaft sei heute auch vom ehemaligen
ORF-Generaldirektor Gerhard Weis unterstützt worden. Der Staat solle sich eine Sperrminorität von 25
Prozent plus einer Stimme behalten, der restliche Anteil müsse mittels Volksaktie entstaatlicht werden. "Das
ist der richtige Schnitt, dieses System hat sich schon lange überlebt. Auch die Marktanteile zeigen, dass
sich die Menschen von diesem ORF abwenden und ihr Vertrauen in die unabhängige Berichterstattung verloren
haben. Dieses Vertrauen gilt es wiederherzustellen", so der BZÖ-Mediensprecher, der auch die Mitarbeiter
des ORF in Verantwortung nahm und appellierte, dass Kritik, auch wenn sie berechtigt sei, nicht das Ziel haben
dürfe, dem ORF zu schaden, sondern nur der Sache dienen solle". |