BMUKK fördert Kunstnachwuchs mit 90 Startstipendien   

erstellt am
18. 01. 12

BMUKK vergibt Startstipendien für Bildende Kunst, Architektur & Design, künstl. Fotografie, Video- & Medienkunst, Mode, Musik & darstellende Kunst, Filmkunst und Literatur.
Wien (bmukk) - Seit 2009 schreibt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur jährlich zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses 90 Stipendien unter dem Titel STARTSTIPENDIEN aus. Bewerbungsfrist für die Stipendien 2012 ist der 31. März 2012.

"Die Förderung und Anerkennung von Künstlerinnen und Künstlern am Beginn ihrer Karriere ist mir als Kulturministerin sehr wichtig. Insbesondere junge Künstler, die noch keine Reputation mit sich bringen, stehen mit ihrer inneren Bestimmung Kunst zu schaffen vor einer großen Herausforderung. Im Interesse unserer Gesellschaft ist es Aufgabe der öffentlichen Hand diese Menschen dabei zu unterstützen, diese Herausforderung zu meistern. Denn ihr Beitrag und ihr Kunstschaffen stärkt unsere Gesellschaft nachhaltig und bereichert unser Land in vielen Disziplinen", so Kulturministerin Dr. Claudia Schmied.

Die Stipendien werden in den Bereichen Bildende Kunst (10), Architektur und Design (10), künstlerische Fotografie (5), Video- und Medienkunst (5), Mode (5), Musik und darstellende Kunst (35), Filmkunst (5) und Literatur (15) zuerkannt und stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger KünstlerInnen dar. Ziel der Stipendien ist es, die Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene zu erleichtern. Die Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je Euro 6.600 dotiert.

Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden KünstlerInnen, deren einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und KünstlerInnen ohne einschlägigen Studienabschluss, die nach dem 31.12.1976 geboren wurden. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen im Jahr 2012 bereits ein Startstipendium oder ein anderes Langzeitstipendium zuerkannt wurde.

Schriftliche Bewerbungen sind ab sofort bis spätestens 31. März 2012 (es gilt das Datum des Poststempels) an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Kunstsektion, Concordiaplatz 2, 1014 Wien zu senden.

Die Startstipendien sind Teil der umfassenden Strategie zur Förderung von künstlerischem Nachwuchs und werden im Auftrag von Kulturministerin Dr. Claudia Schmied seit 2009 vergeben. Seither erfolgt die Ausschreibung jährlich. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur verfolgt zahlreiche Maßnahmen zur Nachwuchsförderung. Dazu zählen Angebote zur künstlerischen Aus- und Weiterbildung bzw. internationalen Vernetzung, die persönliche Förderung der KünstlerInnen durch Preise und Stipendien, die Nutzung von Ateliers im In- und Ausland sowie zahlreiche direkte und indirekte Unterstützungsprogramme, wie Projekt- und Institutionenförderungen oder auch die Galerien- und Auslandsmesseförderung.

Mehr Informationen und Bewerbungsformulare sind unter http://www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/20120118.xml bzw. http://www.bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml#toc3-id1
     
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