Feuerwehrreferent LHStv. Scheuch: Änderung des Feuerwehrgesetzes wird am 31.01. in der Regierungssitzung
beschlossen
Klagenfurt (lpd) - Eine bevorstehende Änderung des Kärntner Feuerwehrgesetzes kündigte
Feuerwehrreferent LHStv. Uwe Scheuch am 30.01. im Rahmen einer Pressekonferenz an. "Mit einem Beschluss in
der morgigen Regierungssitzung wollen wir das Feuerwehrgesetz dahingehend ändern, dass der Dienst bei den
Freiwilligen Feuerwehren in Kärnten auch für Staatsangehörige von Nicht-EU Staaten ermöglicht
wird", erklärte Scheuch.
Mit der Gesetzesnovelle können nun auch Nicht-EU Mitglieder den Freiwilligen Feuerwehren beitreten. "Die
Kärntner Feuerwehren leisten täglich ihre Dienste zur Sicherheit der Bevölkerung. Ehrenamtliches
Engagement darf nicht an einer Staatsgrenze enden. Diese Neuerung bringt nicht nur Vorteile für unsere Feuerwehren,
sondern erleichtert auch die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Dorfgemeinschaft", so der
Feuerwehrreferent. |