Beschlüsse der Ausschüsse des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Der Ausschuss für Europa, Integration und regionale Außenpolitik nahm
unter dem Vorsitz von Dr. Florian Kreibich (ÖVP) einen ÖVP-Antrag zur Einführung einer europäischen
Ratingagentur einstimmig an. Alle vier im Landtag vertretenen Parteien kamen überein, dass die Vertrauenswürdigkeit
der bestehenden US-amerikanischen Ratingagenturen nicht gegeben sei und daher eine unabhängige europäische
Ratingagentur geschaffen werden soll. LAbg. Gudrun Mosler-Törnström (SPÖ) und LAbg. Mag. Scharfetter
(ÖVP) erklärten, dass die bestehenden Ratingagenturen hauptsächlich an der wirtschaftlichen Vormachtstellung
der USA interessiert sind. LAbg. Ernst Rothenwänder (FPÖ) pflichtete dem bei: Die Gründung einer
unabhängigen europäischen Ratingagentur sei ein Schritt in die richtige Richtung.
Mag. Wilfried Bischofer von der Arbeiterkammer stellte fest, dass die Dominanz der Ratingagenturen entstanden ist,
weil die Politik das Heft aus der Hand gegeben hat, Ratingagenturen würden zudem Wirtschaftspolitik betreiben.
Dr. Helmut Eymannsberger von der Wirtschaftskammer betonte, dass strenge und genaue Rahmenbedingungen für
Ratingagenturen festgesetzt werden müssen, vor allem auch für den Bereich der Haftung.
In dem Antrag wird die Landesregierung beauftragt, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, sich
bei der Europäischen Kommission rasch dafür einzusetzen, dass eine unabhängige europäische
Ratingagentur gegründet wird. Nach Möglichkeit sollte diese Ratingagentur an die EZB gekoppelt werden.
Die Bundesregierung wird ersucht, eine einheitliche Länderstellungnahme betreffend EU-Gesetzgebungsakte zur
Regelung der Tätigkeit von Ratingagenturen in der Eurozone mit
folgenden Eckpunkten herbeizuführen:
- Banken, Fonds und institutionell Anleger sollen verpflichtet werden, ihr Investitionsverhalten in einem bestimmen
Mindestmaß auch auf eigene Analysen zu stützen,
- Ratingagenturen sollen bei fehlerhaften Bewertungen zu Schadenersatz verpflichtet werden und entsprechende
Versicherungen nachweisen müssen,
- Methoden und Basisdaten für Ratings sind der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde im Vornhinein
bekannt zu geben und
- Ratings betreffend Staaten und deren Einrichtungen dürfen nur nach Börseschluss bekanntgegeben werden,
die Regierungen der betreffenden Staaten sind mindestens 48 Stunden im Vornhinein zu informieren.
Die Landesregierung wird weiters beauftragt, der Bundesregierung, den österreichischen Abgeordneten zum Europäischen
Parlament und dem Salzburger Mitglied im Ausschuss der Regionen die Entschließung des Landtages zu übermitteln
und um entsprechende Unterstützung zu ersuchen.
Gemeinnützige Arbeit als Weisungsmöglichkeit ins Strafgesetzbuch
Zum Abschluss der Ausschussberatung nahm heute, Mittwoch, 25. Jänner, der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
unter dem Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) einen sozialdemokratischen Antrag zur Einführung der gemeinnützigen
Arbeit als zusätzliche Weisungsmöglichkeit im (Jugend-)Strafrecht einstimmig an. In dem Antrag wird die
Landesregierung ersucht, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, die gemeinnützige Arbeit als
zusätzliche Weisungsmöglichkeit im Strafgesetzbuch einzuführen und dadurch die Möglichkeit
zu schaffen, eine Kombination von bedingten Freiheitsstrafen mit der Auflage einer gemeinnützigen Arbeit zu
ermöglichen.
LAbg. Dr. Nicole Solarz (SPÖ) betonte, dass bedingte Freiheitsstrafen oft ins Leere gehen und keinen präventiven
Charakter haben. LAbg. Dr. Florian Kreibich (ÖVP) betonte, dass Gemeinnützige Arbeit bereits in der Diversion
verankert ist, diese greife bei jugendlichen Straftätern und sei ein wichtiger Teil der Prävention.
Mag. Andreas Posch, Jugendrichter am Landesgericht Salzburg erklärte, dass die Weisungsmöglichkeit und
Kombination sehr sinnvoll ist vor allem bei Wiederholungstätern, die geringere Delikte begehen.
|