117 Kinder mussten in Einrichtungen untergebracht werden
Linz (stadt) - Mehr als 30.000 Kinder und Jugendliche leben in Linz. Der überwiegende Teil führt
ein großteils sorgenfreies Leben. Bei manchen Familien kommt es jedoch auf Grund von Trennungen und Scheidungen,
Schulproblemen der Kinder oder psychischen Problemen der Eltern zu Schwierigkeiten, die ohne fremde Hilfe nicht
mehr gelöst werden können. Die Stadt Linz unterstützt diese Familien umfangreich durch die städtische
Jugendwohlfahrt. Sozialarbeiter/innen identifizieren die Problemlagen und helfen den Erziehungsberechtigten bei
der Lösung der Probleme. Oft auch über Jahre hinweg. 4.260 Kinder und Jugendliche wurden 2011 von der
Jugendwohlfahrt betreut.
Häufig wird die Abteilung Erziehungshilfe des Amtes für Soziales, Jugend und Familie (ASJF) aufgrund
von Selbst- und Fremdmeldungen aktiv. Sie überprüft jeden einzelnen dieser Fälle auf ihren Wahrheitsgehalt.
2011 waren es 1.454 Hinweise von Dritten, also vier Meldungen pro Tag. Im Falle einer gravierenden Gefährdung
des Kindeswohls hat die Jugendwohlfahrt die Pflicht, das Kind zu schützen und aus dem Familienverbund zu nehmen.
Als Hilfen für die Eltern werden ambulante und stationäre Angebote zur Verfügung gestellt. Lediglich
117 dieser Hinweise führten zu Kindesabnahmen im vergangenen Jahr, davon waren vier Geschwistergruppen in
Mehrkindfamilien betroffen.
Untergebracht werden Kinder, die in der vollen Betreuung der Jugendwohlfahrt stehen, vor allem in sozialpädagogischen
Wohngruppen. 215 Kinder und Jugendliche wurden vergangenes Jahr von der Stadt Linz versorgt. Rund zehn Millionen
Euro wurden dazu aufgewendet.
„Durch die Erziehungshilfe der Stadt werden alle Familienmitglieder gleichermaßen unterstützt. Eltern
erhalten dabei die Möglichkeit die Probleme in der Familie durch professionelle Unterstützung wieder
zu lösen. Für Kinder gilt die Gewissheit, dass auch ihre Interessen vertreten werden und für sie
gesorgt wird, wenn ihre Eltern dazu nicht alleine in der Lage sind. Es wird jedoch alles dazu unternommen, dass
es erst gar nicht so weit kommt“, sagt Vizebürgermeister Klaus Luger zu den umfangreichen Leistungen der Linzer
Jugendwohlfahrt.
Gesetzlicher Rahmen
Die Tätigkeit der städtischen Jugendwohlfahrt basiert auf dem Jugendwohlfahrtsgesetz des Landes
Oberösterreich, das als Träger der öffentlichen Jugendwohlfahrt (JWT) gilt. Die Bezirksverwaltungsbehörden
und Magistrate sind in diesem Zusammenhang die jeweiligen ausführenden Organisationseinheiten.
Breites Aufgabengebiet der Erziehungshilfe
Stadt Linz hilft Eltern und Kindern in Problemfällen
Mehr als 30 000 Kinder und Jugendlich leben aktuell in Linz. Neben den reinen Informations- und Auskunftsleistungen
der Erziehungshilfe umfasst der größte Aufgabenbereich die längerfristige Betreuung und Begleitung.
Besonders bei schwerwiegenden Familien- und Erziehungsproblemen unterstützen die regional zuständigen
SozialarbeiterInnen die Eltern über einen längeren Zeitraum. Gemeinsam mit der Familie und ihrem sozialen
Umfeld werden die vorhandenen und die fehlenden Ressourcen bei Einzel-, Gruppen-, und Familiengesprächen erhoben.
Der Betreuungsbedarf und -umfang wird gemeinsam festgelegt und in Einzelfällen auch ein Hilfeplan erstellt.
Darüber hinaus vermitteln die SozialarbeiterInnen ergänzende Unterstützungsangebote anderer sozialer
Einrichtungen und Institutionen und arbeiten thematisch oder fallbezogen mit ihnen zusammen.
Im Rahmen von Obsorge- und Besuchsregelungen verfassen die SozialarbeiterInnen nach ausgiebigen Gesprächen
mit Familien und deren Umfeld Berichte und Stellungnahmen im Auftrag der Pflegschaftsgerichte über die familiäre
Situation beziehungsweise die Entwicklung von Minderjährigen. Diese bilden für die RichterInnen eine
von mehreren Entscheidungsgrundlagen.
In der Jugendgerichtshilfe werden straffällig gewordene Jugendliche bei Bedarf von der Polizeianzeige bis
nach der Gerichtsverhandlung beraten und begleitet. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens werden dem/der Strafrichter/in
Berichte über die familiäre Situation der/des Jugendlichen übermittelt, die nach dem Jugendgerichtsgesetz
bei der Urteilsfindung einfließen können. Bei Bedarf werden Vorschläge durch die Jugendwohlfahrt
für passende Auflagen im Sinne einer positiven Entwicklung der Minderjährigen gemacht.
Im Bereich Kinderschutz erhält die Jugendwohlfahrt häufig Meldungen Dritter. Das heißt Verwandte,
Nachbarn, LehrerInnen, ÄrztInnen, KindergärtnerInnen und andere informieren die Jugendwohlfahrt über
beobachtete Gefährdungsmomente, wie Verwahrlosung oder Misshandlung von Kindern und Jugendlichen. Dies ist
ein besonders sensibler und verantwortungsvoller Bereich, da einerseits eine tragfähige Kooperationsbasis
mit den Eltern geschaffen werden muss, andererseits die Informationen wie Puzzleteile zusammengesetzt und auf Wahrheitsgehalt
überprüft werden müssen.
Wenn Hilfen für Kinder notwendig sind und die Eltern diesen auch nach längerer Motivationsarbeit nicht
zustimmen, oder wenn Eltern auch nach Unterstützung durch die Jugendwohlfahrt nicht in der Lage sind, die
Entwicklung ihrer Kinder ausreichend zu gewährleisten, müssen Anträge bei Gericht auf (teilweisen)
Obsorgeentzug gestellt werden. Die verantwortungsvollen Aufgaben der DiplomsozialarbeiterInnen in der Jugendwohlfahrt
erfordern Einfühlungsvermögen, sorgfältiges Einschätzen der Informationen, Abwägen von
möglichen Gefährdungsmomenten und die konstruktive Auseinandersetzung mit allen Familienmitgliedern.
Bruchstückhafte Informationen mit subjektiven Färbungen müssen im Regelfall gemeinsam mit den Betroffenen
verarbeitet werden und letztlich, bei akuten Gefährdungen, auch Schritte gegen den Widerstand der Familie
und deren Umfeld gesetzt werden. Dies bildet sozusagen das Ende der Skala an Handlungsmöglichkeiten.
Auch bei voller Erziehung, das heißt Fremdunterbringung der Kinder, sind Besuche und Kontakte des Kindes
zu den Eltern, Therapien, Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung zu organisieren. Das Kind bleibt Kind
der Eltern und möchte in der Regel Kontakt zu diesen halten wie auch umgekehrt. Erfahrungsgemäß
wird es nach Beendigung der Hilfen in sein soziales Umfeld zurückkehren.
In jedem Abschnitt der Betreuung nehmen die SozialarbeiterInnen eine Haltung ein, die sich an den vorhandenen Ressourcen
der Familienmitglieder orientiert und an der sozialen Verhältnissen.
4.260 Kinder 2011 betreut
Ein Überblick über die gesamte Betreuungsleistung der Abteilung Erziehungshilfe zeigt, dass von den insgesamt
4.260 betreuten Kindern der Großteil von 2.636 auf den Bereich Sprengelsozialarbeit und Erstabklärung
fällt. Darunter befinden sich auch die 1.454 eingegangenen Meldungen Dritter. 699 Kinder und Jugendliche erhielten
eine Unterstützung durch die Gerichtshilfe.
Da die Maßnahmen der Abteilung Erziehungshilfe in den einzelnen Fällen über mehrere Jahre andauern,
wurden von 2010 noch 925 Kinder übernommen und weiter betreut. Insgesamt erhöhte sich 2011 die Zahl der
betreuten Kinder im Vergleich zum Jahr 2010 um 23 Prozent.
30 Prozent mehr Meldungen Dritter an Jugendwohlfahrt
2011 gingen 1.454 Meldungen bei der städtischen Jugendwohlfahrt ein, die eine Überprüfung der Lebensverhältnisse
von Kindern nötig machten. Das entspricht einem Anstieg zum Vorjahr um rund 33 Prozent. Die Gefährdungsabklärung
ist dabei eine der Kernaufgaben der Jugendwohlfahrt.
Bei 158 Meldungen wurde jedoch keine Gefährdung festgestellt, in einem Großteil dieser Fälle war
nach einer Beratungsphase das Problem in der Familie gelöst.
Bei 106 (117 Kinder) Meldungen Dritter waren die negativen Auswirkungen des Familienlebens so stark, dass die Übernahme
der vollen Erziehung durch die Jugendwohlfahrt notwendig wurde. Dies bedeutet die Entfernung des Kindes aus der
Herkunftsfamilie. 27 Kinder konnten bei Verwandten untergebracht werden, 90 Kinder wurden in sozialpädagogischen
Einrichtungen betreut.
Bei 388 Kindern waren eine direkte Unterstützung, wie Einzelbetreuung oder eine sozalpädagogische Familienhilfe
notwendig. Weitere Kontrollbesuche und Treffen durch die SozialarbeiterInnen erfolgten bei Familien von 791 Kindern.
Unterbringung in sozialpädagogischen Einrichtungen: Knapp die Hälfte mit Zustimmung der Eltern
Minderjährige ab dem 6. Lebensjahr, die in der vollen Betreuung der Jugendwohlfahrt stehen, werden vorrangig
in sozialpädagogischen Wohngemeinschaften untergebracht. Die Stadt Linz ist für zwei dieser Einrichtungen
verantwortlich, das Kinder- und Jugendwohnheim Johannesgasse und die Jugendwohngemeinschaft SISAL. Rund 35 Kinder
und Jugendliche finden dort bei Bedarf einen neuen Wohnplatz. Weitere Einrichtungen sind etwa das Zentrum Spattstraße
der Diakonie und das Jugendwohnheim Wegscheid des Landes Oberösterreich. 2011 konnten 83 Prozent der 215 betroffenen
Kinder in Einrichtungen in Oberösterreich untergebracht werden, eine deutliche Steigerung zu den Vorjahren.
Die restlichen Kinder wurden in geeignete Betreuungseinrichtungen in andere Bundesländer übergeben.
Bei den Kindern und Jugendlichen erfolgte die Unterbringung 2011 in etwas weniger als der Hälfte der Fälle
auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung mit den Eltern. Für 52 Prozent musste dennoch eine gerichtliche
Entscheidung herbeigeführt werden. Um fünf Prozentpunkte mehr als noch im Jahr 2010.
Je 50 Prozent der in Einrichtungen untergebrachten Kinder und Jugendlichen sind weiblich bzw. männlich. Hier
hat der Anteil der Mädchen im Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen. Die größte Altersgruppe
mit 48 Prozent aller Kinder in Einrichtungen sind die 6-13-Jährigen. Gefolgt von den 33,5 Prozent der 14-18-Jährigen.
Lediglich 7,4 Prozent oder 16 Kinder befanden sich im Alter bis zu fünf Jahren. Dabei handelt es sich zumeist
um Fälle von Geschwistern, bei denen ein Beieinanderbleiben ermöglicht werden soll. Für Geschwisterpaare
ist es jedoch schwierig Pflegefamilien zu finden, wo jüngere Kinder prinzipiell vorrangig untergebracht werden.
Rund 10 Millionen Euro für Heimunterbringung
Insgesamt 9,9 Millionen Euro betrugen die Betreuungsausgaben für die 186 in Einrichtungen betreuten
Kinder, für welche die Linzer Jugendwohlfahrt finanziell zuständig ist. Eltern müssen für die
Unterbringung ihres Kindes einen finanziellen Beitrag leisten.
Beratungsstellen
Wie bei vielen anderen Serviceleistungen und Angeboten, will die Stadt Linz auch bei der Erziehungshilfe den BürgerInnen
„entgegenkommen“. Neben der „Zentrale“ im Neuen Rathaus, betreibt die Stadt Linz deshalb noch vier Außenstellen
in den Stadtteilen, die zu den jeweiligen Sprechstunden aufgesucht werden können. Jeden Vormittag steht für
Auskünfte und allgemeine Beratungen die Erstabklärung der Abteilung Erziehungshilfe im Neuen Rathaus
zur Verfügung. |