Ministerrat beschließt überarbeiteten nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Sicherheitsrats-Resolution
1325 über Frauen, Frieden und Sicherheit
Wien (bmeia) - „Der heutige Regierungsbeschluss ist Ausdruck dafür, dass Österreich sein aktives
Engagement für die Einbindung von Frauen und deren Anliegen in die internationale Friedenspolitik an die aktuellen
internationalen Entwicklungen anpasst und mit Nachdruck fortsetzt. Er ist das Ergebnis einer umfassenden Überprüfung
der nationalen Zielsetzungen und Maßnahmen zur Umsetzung dieser bedeutenden Resolution“, so Vizekanzler und
Außenminister Michael Spindelegger am 24.01. anlässlich der Annahme des überarbeiteten nationalen
Aktionsplan zur UNO-Sicherheitsratsresolution 1325 über Frauen, Frieden und Sicherheit im Ministerrat.
Im Jahr 2007 hat Österreich als eines der ersten Länder weltweit einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung
dieser Resolution beschlossen. Die Bundesregierung hat die Ziele der Resolution zudem im Regierungsprogramm als
Schwerpunkt in der internationalen Friedensarbeit verankert. "Wir haben in der Zwischenzeit eine umfassende
Expertise in diesem Bereich aufgebaut. Österreich bietet daher auch seinen Partnerländern seine Zusammenarbeit
zur Erarbeitung eigener nationaler Aktionspläne an", unterstrich Spindelegger.
"Die Stärkung der Teilhabe von Frauen am internationalen Konfliktmanagement, die Prävention von
Gewalt gegen Frauen und die Erhöhung des Frauenanteils bei österreichischen Entsendungen zu internationalen
Friedensoperationen sowie in internationale Organisationen“, bezeichnete der Außenminister als die wichtigsten
Ziele des neuen Aktionsplans. Der Aktionsplan berücksichtigt dabei insbesondere die von den Vereinten Nationen
und der EU in den letzten Jahren ausgearbeiteten Indikatoren, welche die Fortschritte bei der Umsetzung der Resolution
künftig besser messbar, nachvollziehbar und quantifizierbar machen. Die Umsetzung des Aktionsplans wird auch
in Zukunft von einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter enger Einbindung der Zivilgesellschaft jährlich
überprüft werden. |