Österreich beschließt neuen Aktionsplan für Frauen, Frieden und Sicherheit   

erstellt am
24. 01. 12

Ministerrat beschließt überarbeiteten nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Sicherheitsrats-Resolution 1325 über Frauen, Frieden und Sicherheit
Wien (bmeia) - „Der heutige Regierungsbeschluss ist Ausdruck dafür, dass Österreich sein aktives Engagement für die Einbindung von Frauen und deren Anliegen in die internationale Friedenspolitik an die aktuellen internationalen Entwicklungen anpasst und mit Nachdruck fortsetzt. Er ist das Ergebnis einer umfassenden Überprüfung der nationalen Zielsetzungen und Maßnahmen zur Umsetzung dieser bedeutenden Resolution“, so Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger am 24.01. anlässlich der Annahme des überarbeiteten nationalen Aktionsplan zur UNO-Sicherheitsratsresolution 1325 über Frauen, Frieden und Sicherheit im Ministerrat.

Im Jahr 2007 hat Österreich als eines der ersten Länder weltweit einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung dieser Resolution beschlossen. Die Bundesregierung hat die Ziele der Resolution zudem im Regierungsprogramm als Schwerpunkt in der internationalen Friedensarbeit verankert. "Wir haben in der Zwischenzeit eine umfassende Expertise in diesem Bereich aufgebaut. Österreich bietet daher auch seinen Partnerländern seine Zusammenarbeit zur Erarbeitung eigener nationaler Aktionspläne an", unterstrich Spindelegger.

"Die Stärkung der Teilhabe von Frauen am internationalen Konfliktmanagement, die Prävention von Gewalt gegen Frauen und die Erhöhung des Frauenanteils bei österreichischen Entsendungen zu internationalen Friedensoperationen sowie in internationale Organisationen“, bezeichnete der Außenminister als die wichtigsten Ziele des neuen Aktionsplans. Der Aktionsplan berücksichtigt dabei insbesondere die von den Vereinten Nationen und der EU in den letzten Jahren ausgearbeiteten Indikatoren, welche die Fortschritte bei der Umsetzung der Resolution künftig besser messbar, nachvollziehbar und quantifizierbar machen. Die Umsetzung des Aktionsplans wird auch in Zukunft von einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter enger Einbindung der Zivilgesellschaft jährlich überprüft werden.
     
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