Neuregelung der Inskription bringt bessere Planbarkeit für Unis und Verbesserungen für Studierende  

erstellt am
06. 02. 12

Vorverlegung der Inskriptionsfrist geht in Begutachtung - Minister Töchterle und Ministerin Schmied betonen den hohen Stellenwert der Studienberatung
Wien (bmwf) - „Die Neuregelung der Inskription an den Universitäten bringt eine verbesserte Planbarkeit für die Universitäten und Verbesserungen für (angehende) Studierende“, so Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle. Die zwischen den Koalitionsparteien erzielte Einigung über eine Gesetzesänderung auf Basis von Gesprächen mit Uniko und ÖH zur Vorverlegung der Inskriptionsfrist ist ab 06.02. in Begutachtung.

Auch zum Ausbau der Studienberatung gibt es eine Einigung. Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied bekräftigt deren hohen Stellenwert: „Der Ausbau der Studienberatung soll sicherstellen, dass Studienwahlentscheidungen besser begleitet werden und die individuellen Potentiale der jungen Menschen entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen entfaltet werden können. Ab 2015 wird die verpflichtende Studienwahlberatung somit eine Zulassungsvoraussetzung für die Inskription zu einem Studium sein.“

Die im vergangenen Wintersemester erstmals durchgeführte Voranmeldung hat nicht zum gewünschten Ziel der erhöhten Planbarkeit geführt und wird ab dem kommenden Wintersemster durch eine prognosestärkere Regelung abgelöst: Die allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung an einer Universität zu einem Bachelor- oder Diplomstudium endet künftig österreichweit am 5. September (für das Wintersemester) bzw. am 5. Februar (für das Sommersemester). Damit bekommen Studierende und Universitäten ein Mehr an Planungssicherheit. Die Allgemeine Zulassungsfrist gilt nur für die erstmalige Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium. Für Studien mit Aufnahmeverfahren, Aufnahmebedingungen oder Eignungstest gelten diese Fristen nicht. Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Rektorate nach Anhörung des Senats fest, das Ende ist österreichweit einheitlich. Die Zulassungsfrist hat dabei mindestens acht Wochen zu betragen.

Durch die Definition eines engen Ausnahmekatalogs, der von der Österreichischen Hochschülerschaft und der Österreichischen Universitätenkonferenz mit ausgearbeitet wurde, werden Härten in Einzelfällen abgemildert. Diese können dann in der Nachfrist (im Wintersemester: 30. November, im Sommersemester: 30. April) inskribieren. Zu diesen Ausnahmen zählen:

  • Nichtbestehen eines Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens oder der Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium, sofern das Ergebnis für das Wintersemester erst nach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 1. Februar vorliegt;
  • Erlangung der Allgemeinen Universitätsreife für das Wintersemester erst nach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 1. Februar;
  • bei Zivildienern, Präsenzdienern und bei Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, sofern zum 31. August bzw. 1. Februar der Dienst geleistet wurde bzw. eine Einberufung bestand und der Dienst später nicht angetreten oder vor Ende der Nachfrist abgebrochen oder unterbrochen wurde;
  • Personen, die glaubhaft machen, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, die Frist einzuhalten und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft;
  • Personen, die nachweislich auf Grund von Berufstätigkeit oder Praktika daran gehindert waren, innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen;
  • Personen, die nachweislich auf Grund eines Auslandsaufenthaltes aus zwingenden Gründen daran gehindert waren, innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen;


Auch die Inskription eines Masterstudiums kann in der Nachfrist erfolgen. Weiters kann die Universität in Ausübung ihrer Autonomie zusätzliche Personengruppen die nachträgliche Inskription ermöglichen. Die Frist zur Fortsetzungsmeldung bleibt gleich wie bisher.
Eine qualitative Verbesserung gibt es auch für Doktoratsstudierende: Ihnen wird künftig ermöglicht, tagesaktuell zum Studium zugelassen zu werden, sodass Wartezeiten für Studierende vermieden werden. Weiters gibt es eine Verbesserung für Studierende aus Drittstaaten. Bisher mussten sie ihre Unterlagen bis zum 1. September/1. Februar bei der Universität eingereicht haben. Hier wird nun die Regelung angeglichen und die neue Inskritpionsregelung gilt für alle Studierenden gleichermaßen. „Es ist sehr erfreulich, dass solch eine qualitative Verbesserung sowohl für die Universitäten, als auch für die Studierenden im Diskurs mit allen Beteiligten ermöglicht wurde“, so Ministerin Schmied und Minister Töchterle.
Betreffend Studienberatung haben sich die Minister geeinigt, die Beratungsinstrumente zuerst qualitativ auszubauen, bevor die Verordnung, die die Verpflichtung regeln wird, im Jahr 2015 rechtsgültig wird. Der Ausbau umfasst:

  • Ausbau des Programms „Studienchecker“ (BMUKK, BMWF)
  • Ausbau „ÖH-Maturant/inn/enberatung“
  • Ausbau „Studieren probieren“ mit der ÖH
  • seit 1. Dezember: Studienwahl.at neu
  • Kooperation mit dem Bundesheer
     
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