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RTR will ORF Facebook & Co verbieten |
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erstellt am
03. 02. 12
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ÖJC kritisiert Medienbehörde wegen ORF-Bescheid
Absurder Bescheid der Medienbehörde untersagt "Verlinkung" in sozialen Netzwerken
Wien (öjc) - Ein völlig absurder Bescheid ist den "Wettbewerbshütern" der
Medienbehörde eingefallen. Sie wollen dem öffentlich-rechtlichen ORF künftig die Verlinkung in sozialen
Netzwerken und damit überhaupt den Auftritt von Sendungen oder Sendern des ORF auf Facebook und Co untersagen.
"Solche Entscheidungen einer Medienbehörde gehen total an der Realität vorbei und zerstören
die Aufgaben eines modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich", so ÖJC-Präsident
Fred Turnheim in einer Aussendung des ÖJC am 02.02..
Der ÖJC bekennt sich zum dualen Rundfunksystem in Österreich. Doch den ORF rein auf eine Radio- und Fernsehabspielmaschine
zu beschränken bedeutet den Sender von der Entwicklung der Medien abzukoppeln und so bewusst in den Untergang
zu schicken. Dies gefährdet weitere Arbeitsplätze in der Medienbranche, die bereits jetzt mit großen
Problemen zu kämpfen hat.
Der ÖJC ersucht daher die Medienbehörde dringend, diesen absurden, realitätsfremden Bescheid wieder
zurück zu nehmen. |
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Vilimsky: ORF Social Media Verbot muss korrigiert werden
Wien (fpd) - "Das Social Media Verbot für den ORF muss korrigiert werden", sagte der freiheitliche
Mediensprecher Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky. "Die FPÖ würde einer diesbezüglichen
Änderung des ORF-Gesetzes zustimmen", forderte Vilimsky die Bundesregierung zu einer raschen Reparatur
dieses "Gesetzes-Unfalls" auf.
In einer zusehends vernetzten Welt sei es ein Anachronismus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk diese Kommunikationsschiene
zu verbieten, so Vilimsky. "Ein Facebook-Verbot wäre eine Entscheidung gegen das Publikum im Allgemeinen,
besonders aber gegen die jüngeren ORF-Konsumenten", betonte Vilimsky der die Chancengleichheit mit anderen
Sendern einmahnte. |
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Petzner: ORF Social Media Verbot ist lächerlich
BZÖ für Änderung des ORF-Gesetzes
Wien (bzö) - "Das Social Media Verbot für den ORF durch die Medienbehörde ist lächerlich.
Hier gilt es jetzt, das ORF-Gesetz schnellstmöglich zu ändern. Ein Verbot für den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk auf sozialen Plattformen wie facebook vertreten zu sein, ist nicht zeitgemäß und eine klare
Benachteiligung. Das BZÖ verlangt eine diesbezügliche Verbesserung des ORF-Gesetzes im Rahmen der kommenden
Novellierung. In einer vernetzten Welt dem ORF die Präsenz auf Online-Netzwerken zu verbieten ist absurd",
so BZÖ-Mediensprecher Stefan Petzner in einer Reaktion auf die Entscheidung der Medienbehörde dem ORF
die Präsenz auf facebook zu untersagen.
Eine Änderung pro Social Media sei durch eine Adaptierung des jetzt geltenden Paragraphen 4f des ORF-Gesetzes
zu erreichen, der lautet "Folgende Online-Angebote dürfen nicht im Rahmen des öffentlich-rechtlichen
Auftrags bereitgestellt werden: .... 25. soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit
diesen, ausgenommen im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung".
"Wenn wir einen starken ORF wollen, dann muss der ORF auch die Möglichkeit bekommen, sich moderner Kommunikationsmethoden
zu bedienen. Das BZÖ ist hier zu einer Änderung sofort bereit. Wir haben auch bereits im Zuge der Verhandlungen
zum ORF-Gesetz, das ja bekanntlich mit den Stimmen von Regierung und FPÖ beschlossen wurde, darauf hingewiesen,
dass es hier Defizite gibt. Das war auch einer der Gründe, warum das BZÖ seine Zustimmung verweigert
hat. Jetzt gilt es den Fehler von SPÖ, ÖVP und FPÖ schnellstmöglich zu korrigieren". |
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Brosz: Ausschluss von sozialen Netzwerken gefährdet Zukunft des ORF
ORF-Gesetz muss umgehend geändert werden
Wien (grüne) - "Die Entscheidung der Medienbehörde gegen die Facebook und Social Webaktivitäten
des ORF ist die logische Folge eines irrwitzigen Gesetzesbeschlusses. Auf dieser gesetzlichen Grundlage wird auch
eine Berufung aller Voraussicht nach keinen Erfolg haben. Das ORF-Gesetz muss umgehend geändert werden. Der
ORF braucht keine eigenen Netzwerke zu betreiben, er muss aber in bestehenden präsent sein können. Diese
Änderung werden die Grünen bei der anstehenden Novellierung des ORF-Gesetzes beantragen", sagt der
Mediensprecher der Grünen, Dieter Brosz.
"Die Onlinebeschränkungen waren genau der Grund für die Ablehnung der Gesetzesnovelle im Juni 2010
durch die Grünen. Sie wurden von ÖVP-Klubobmann Kopf und dem VÖZ nachdrücklich gefordert. Das
absurde an der Situation war, dass der Gesetzestext im Wortlaut in einem demokratiepolitisch mehr als bedenklichen
Vorgang in einem Nebenkammerl im Parlament von Vertretern des ORF und des VÖZ ausgehandelt wurde. Die ORF-Spitze
hat sich für ein paar Werbemillionen mehr im Onlinesegment ihre Zukunftsperspektive abschneiden lassen",
meint Brosz. Im Wortlaut heißt es im Gesetz: "Folgende Online-Angebote dürfen nicht im Rahmen des
öffentlich-rechtlichen Auftrags bereitgestellt werden: ...soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige
Kooperationen mit diesen, ausgenommen im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung".
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Grünberger: Facebook und Co. sind für den ORF tabu
VÖZ-Geschäftsführer mahnt ORF zur Gesetzestreue: "Spruch der Medienbehörde
Folge leisten und Auftritte in den Sozialen Medien einstellen"
Wien (vzö) - Die Medienbehörde KommAustria untersagt dem ORF Facebook-Auftritte von Ö3, ZIB
und anderen Sendungen. Seitens des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ) wird diese Entscheidung
begrüßt. "Das ORF-Gesetz lässt keine andere Interpretation zu: Facebook und Co. sind für
den ORF tabu", unterstreicht VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger.
Grünberger mahnt das öffentlich-rechtliche Medienunternehmen zur Gesetzestreue: "Der Spruch der
KommAustria bestätigt die ohnehin unmissverständliche Gesetzeslage. Der ORF muss rasch alle seine Auftritte
in den sozialen Medien restlos einstellen." Auch wenn die aktuelle Entscheidung der Medienbehörde nur
für Facebook-Seiten gilt, wäre es aus Sicht des VÖZ "nur logisch" auch die ORF-Twitter-Seiten
einzustellen, so wie es die gesetzlichen Bestimmungen vorsehen.
Darüber hinaus haben die ausufernden Social-Media-Anstrengungen des ORF negative Auswirkungen auf die gesamtösterreichischen
Werbeerlöse und die österreichische Online-Branche. Schließlich wird mit der Bespielung und der
Bewerbung von Facebook und Twitter durch den ORF User-Traffic und damit in weiterer Folge potentielle Werbeeinnahmen
an US-Konzerne umgeleitet: "Was der ORF bei der Fernsehwerbung kritisiert, sollte er nicht mit seinen Online-Aktivitäten
fördern", so Grünberger abschließend. |
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Preinfalk: Social-Media-Bescheid der KommAustria gegen Publikumsinteresse!
Wien (orf publikumsrat) - "Die gestern bekanntgewordene Entscheidung der Regulierungsbehörde,
dem ORF jegliche Nutzung von sozialen Netzwerken praktisch zu untersagen, ist unverständlich und trifft nicht
nur den ORF, sondern in erster Linie das Publikum", betont Mag. Hans Preinfalk, Vorsitzender des ORF-Publikumsrats.
Das Publikum werde dadurch von einem immer wichtiger werdenden Kommunikationskanal mit seinem öffentlich-rechtlichen
Programmanbieter ausgeschlossen. Allein die Ö3-Facebook-Community umfasse bereits rund 260.000 Mitglieder
und es sei nicht nachvollziehbar, warum auch Einrichtungen wie etwa der ORF-Kinder-und-Jugendnotruf "Rat auf
Draht" auf diesen wichtigen Kommunikationsweg verzichten sollten.
"Der ORF-Publikumsrat wird sich in seiner nächsten Sitzung mit diesem Thema befassen und ich bin sicher,
dass er den ORF bei allen seinen Schritten gegen diesen unverhältnismäßigen Bescheid unterstützen
wird. Die Entscheidung der Regulierungsbehörde zeugt jedenfalls von wenig Verständnis für neue Medien
und die Bedeutung von Social Networks für Medienunternehmen", so der Vorsitzende des ORF-Publikumsrats.
Die nächste Plenarsitzung des ORF-Publikumsrats findet am Dienstag, dem 28. Februar, im ORF-Zentrum statt.
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