Besoldungsreform für Kärntner Gemeindebedienstete in Umsetzung   

erstellt am
31. 01. 12

LR Rumpold: Wichtigste Neuerungen: Pragmatisierung gefallen, Leistungskomponenten eingearbeitet
Klagenfurt (lpd) - Seit 31.01. befindet sich die Besoldungsreform für Gemeindebedienstete in Umsetzung. "Eine historische Reform für Kärnten, für die Gemeinden und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir nehmen damit eine Vorreiterrolle in Österreich ein", fasste Gemeindereferent LR Achill Rumpold den Beschluss der Verordnung für die Besoldungsreform in der Landesregierung zusammen.

Das neue Dienstrecht für die Gemeinden sei laut Rumpold nun auch das Vorbild für eine Besoldungsreform im Landesdienst, die derzeit in Workshops mit den Führungskräften und der Personalvertretung erarbeitet wird. "Das ist der nächste logische Schritt im Landesdienst nach der Pensionsreform, der Verwaltungsreform, dem selektiven Einstellungsstopp und der Abschaffung der Pragmatisierung", so Rumpold. Kärnten erhält nun als erstes Bundesland in Österreich ein neues, modernes, transparentes und leistungsorientiertes Dienstrecht in der Gemeindeverwaltung.

Durch das neue Dienstrecht fällt die Pragmatisierung, das bedeutet, es gibt keine neuen Beamten in den Gemeinden mehr. Erstmalig ist auch eine Leistungskomponente in der Besoldung vorgesehen. "Leistung muss sich für die 3.500 Bediensteten in den Kommunen und für die 1.000 Mitarbeiter in den Gemeindeverbänden lohnen", so Rumpold.

Neben der Aufhebung der Pragmatisierung und der leistungsorientierten Entlohnung ist es auch gelungen, den Zulagendschungel im Gemeindedienstrecht zu beseitigen und eine faire und einheitliche Entlohnung zu erreichen. Immerhin konnten die Zulagen von 78 auf 5 reduziert werden und die vier Gesetze, in welchem die Besoldung geregelt war, auf eines zusammengeführt werden. Außerdem werden in Zukunft die Einstiegsgehälter für junge Mitarbeiter höher sein und die Einkommenskurve wird sich zur Pension hin abflachen.

Mit den Experten des Gemeindebundes, der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten und der Abteilung 3 des Landes wurde dieses Dienstrecht für die Bediensteten der 130 Gemeinden und der Gemeindeverbände ausgearbeitet und im Vorjahr die historische Einigung erzielt.
     
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