LH Wallner: geforderte ausgedehnte Einsichtnahme in das Strafregister
durch Jugendwohlfahrt – verbesserter Kinderschutz
Bregenz/Wien (vlk) - Die Einsichtnahme der Jugendwohlfahrt in Einträge in das Strafregister,
wenn der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gegeben ist, wird erweitert. Dies sieht die vorliegende Novelle
zum Strafregistergesetz nun vor. Damit wird eine Vorarlberger Forderung erfüllt, stellt Landeshauptmann Markus
Wallner am 31.01. im Pressefoyer fest: "Gerade bei diesem Thema hat Kinderschutz absolute Priorität."
Die geforderte ausgedehnte Einsichtnahme in das Strafregister ist eine Empfehlung der Expertenkommission im Fall
Cain, die die Landesregierung nach dem gewaltsamen Tod des Dreijährigen eingesetzt hat. Das Land hat bei den
zuständigen Ministerien für Justiz und Inneres eine entsprechende Gesetzesänderung angeregt. Darin
soll festgelegt werden, dass die Jugendwohlfahrt "zur Vermeidung oder Abwehr einer konkreten Gefährdung
eines bestimmten Kindes durch eine bestimmte Person" eine erweiterte Einsichtnahme in Einträge in das
Strafregister erhält. "In dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf wird dieser Forderung entsprochen",
sagt der Landeshauptmann, der sich optimistisch zeigt, dass dies letztendlich auch so beschlossen wird. Die Vorarlberger
Forderung wird auch durch einen Beschluss der Landeshauptleute-Konferenz vom vergangenen Oktober unterstützt. |