Brüssel (ec.europa) – Der Ständige Ausschuss für den ökologischen Landbau (SCOF) hat
neue EU-Vorschriften für „ökologischen Wein“ vereinbart, die in den kommenden Wochen im Amtsblatt veröffentlicht
werden. Mit den neuen Bestimmungen, die ab der Ernte 2012 gelten werden, dürfen Bio-Weinbauern den Begriff
„ökologischer Wein“ auf ihren Etiketten verwenden. Die Etiketten müssen außerdem mit dem EU-Bio-Logo
und der Codenummer der Zertifizierungsstelle versehen sein. Auch die sonstigen Kennzeichnungsvorschriften für
Wein müssen eingehalten werden. Zwar gibt es bereits Vorschriften für „Wein aus ökologischen/biologischen
Trauben“, diese beziehen sich allerdings nicht auf das Weinbereitungsverfahren, d. h. das gesamte Verfahren von
der Traube bis zum Wein. Der Weinsektor ist der einzig Verbleibende, der nicht vollständig von den EU-Vorschriften
über die Normen des ökologischen Landbaus gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/2007 erfasst wird.
Nach der Abstimmung im Ausschuss erklärte der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige
EU-Kommissar Dacian Ciolos,: „Ich freue mich sehr, dass wir uns endlich über dieses Dossier einigen konnten,
denn es war wichtig, einheitliche Regeln festzulegen, mit denen ein klares Angebot für die Verbraucher sichergestellt
wird. Das Verbraucherinteresse an Bio-Produkten steigt mehr und mehr, und ich freue mich, dass wir nun Vorschriften
entwickelt haben, die – ebenso, wie es bei anderen Bio-Produkten der Fall ist – klar zwischen konventionellem und
ökologischem Wein unterscheiden. So können Verbraucher sicher sein, dass bei der Erzeugung jedes „ökologischen
Weins“ strengere Vorschriften befolgt wurden.“
Die neuen Vorschriften bieten den Vorteil einer verbesserten Transparenz und eines höheren Erkennungswerts
für Verbraucher. Sie werden nicht nur die Lage auf dem Binnenmarkt vereinfachen, sondern auch die Stellung
von ökologischen Weinen aus der EU auf internationaler Ebene stärken, da viele der anderen Weinerzeugerländer
(Australien, Chile, Südafrika, USA) bereits Normen für ökologische Weine aufgestellt haben. Mit
diesen neuen Rechtsvorschriften ist der ökologische Landbau in der EU nun lückenlos und alle landwirtschaftlichen
Erzeugnisse werden abgedeckt.
Mit den neuen Bestimmungen wird eine Untergruppe von önologischen Verfahren (Weinbereitungsverfahren) und
Stoffen für ökologischen Wein festgelegt, die in der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 über die gemeinsame
Marktorganisation (GMO) für Wein bestimmt wurden. So werden beispielsweise weder Sorbinsäure noch die
Schwefelung erlaubt sein, und der Sulfitgehalt in ökologischem Wein muss mindestens 30-50 mg/l unter dem in
herkömmlichem Wein liegen (abhängig vom Restzuckergehalt). Neben diesen spezifischen Vorgaben gelten
auch die allgemeinen Vorschriften für die Weinbereitung gemäß der Verordnung über die GMO
für Wein. Zusätzlich zu diesen Weinbereitungsverfahren muss „ökologischer Wein“ natürlich außerdem
aus ökologischen Trauben hergestellt werden – wie in der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 festgelegt.
Hintergrund
Bisher gibt es keine Vorschriften für oder Definition von „ökologischem Wein“ in der EU. Nur Trauben
können als „ökologisch/biologisch“ zertifiziert werden, und ausschließlich der Vermerk „Wein aus
ökologischen/biologischen Trauben“ ist derzeit erlaubt.
Im Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft aus dem Jahr 2004 verpflichtete sich die Kommission zur
Festlegung von spezifischen Vorschriften für die ökologische landwirtschaftliche Erzeugung, einschließlich
der Weinbereitung. In diesem Zusammenhang wurde das Forschungsprojekt „OrWine“ aus dem 6. Rahmenprogramm finanziert.
Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem Projekt wurden im Ständigen Ausschuss für den ökologischen
Landbau im Juni 2009 erstmals Legislativvorschläge für die Definition von ökologischem Wein vorgelegt,
blieben jedoch blockiert und wurden im Juni 2010 zurückgezogen. Die Arbeit wurde 2011 wieder aufgenommen,
und der Ausschuss gab am 8. Februar 2012 eine befürwortende Stellungsnahme zu dem Entwurf ab.
Wesentliche Elemente der Vorschläge
Mit den neuen Vorschriften für die ökologische Weinbereitung wird eine technische Definition von ökologischem
Wein eingeführt, die den ökologischen Zielen und Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des
Rates über die ökologische/biologische Produktion entspricht. In der Verordnung werden für ökologischen
Wein genehmigte önologische Techniken und Stoffe bestimmt.
Dazu gehören der zulässige Höchstgehalt an Sulfit, der bei Rotwein auf 100 mg/l (150 mg/l bei herkömmlichem
Wein) und bei Weiß-/Rosé-Wein auf 150 mg/l (200 mg/l bei herkömmlichem Wein) festgesetzt ist,
wobei eine Abweichung von 30 mg/l zulässig ist, wenn der Restzuckergehalt über 2 g/l liegt. |