Parlamentarische Vorlagen: Budget
Wien (pk) - Dem Bericht der Finanzministerin über das Eingehen, die Prolongierung und die Konvertierung
von Finanzschulden sowie über Währungstauschverträge im Haushaltsjahr 2011 ist zu entnehmen, dass
die Finanzschuld des Bundes 2011 – unter Berücksichtigung des Bundesbesitzes an eigenen Wertpapieren – insgesamt
von 176,77 Mrd. € auf 183,176 Mrd. € zunahm. Die Verbindlichkeiten des Bundes in heimischer Währung stiegen
von 172,914 Mrd. € auf 180,551 Mrd. €, jene in fremder Währung nahmen neuerlich ab, und zwar von 3,856 Mrd.
€ auf 2,624 Mrd. €.
Die Verzinsungsquote sank bei den Schulden in heimischer Währung weiter von 4,12 % auf 4,06 % und bei der
Fremdwährungsschuld von 3,12 % auf 3,16 %. Insgesamt erreichten die Finanzschuldenmanager 2011 eine Senkung
des durchschnittlichen Zinssatzes der Finanzschuld von 4,10 % auf 4,04 %.
Die Restlaufzeit der Gesamtschuld sank von 8,25 Jahre auf 8,11 Jahre. Bei der Tilgung der Finanzschuld nahmen die
Ausgaben von 26,731 Mrd. € auf 21,491 Mrd. € ab, die Einnahmen sanken von 9,305 Mrd. € auf 6,911 Mrd. €. Per Saldo
nahm der Nettoaufwand für die Tilgung der Staatsschuld von 17,426 Mrd. € auf 14,580 Mrd. € ab. Demgegenüber
stieg der Nettoaufwand für die Verzinsung der Staatsschuld von 6,938 Mrd. € auf 7,203 Mrd. €. Beim "Sonstigen
Aufwand" stiegen die Ausgaben von 72 Mio. € auf 91 Mio. €, die dort verbuchten Einnahmen gingen gegenüber
2010 von 1,281 Mrd. € auf 488 Mio. € zurück. Insgesamt verzeichneten die Finanzschuldenmanager unter dem Titel
"Sonstiger Aufwand Netto" im Vorjahr Einnahmen von 397 Mio. € (2010: 1,209 Mrd. €), erfuhren die Mitglieder
des Budgetausschusses im Rahmen ihrer begleitenden Budgetkontrolle. (84 BA)
Bericht über unbewegliches Bundesvermögen im Jahr 2011
Wie Finanzministerin Maria Fekter dem Budgetauschuss kürzlich mitteilte, hat der Bund im Finanzjahr 2011 unbewegliches
Bundesvermögen um 7,738 Mio. € veräußert. Das Entgelt blieb in dem vom BFG 2011 festgesetzten Verfügungsrahmen
von 36 Mio. € und überstieg im Einzelfall nicht den Betrag von 2 Mio. €. (85 BA) |