Landeshauptmann Pühringer und Landesrat Anschober: "Schöpfen selbstverständlich
alle Rechtsmöglichkeiten aus"
Linz (lk) - Das Land Oberösterreich hat am 06.02. Berufung gegen das Urteil des Landesgerichtes
Linz eingebracht, in dem eine Unterlassungsklage des Landes gegen Temelin-Betreiber CEZ abgewiesen wurde.
"Wir halten das Urteil für unrichtig und werden selbstverständlich alle Rechtsmittel dagegen ausschöpfen",
erklären dazu Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Energie-Landesrat Rudi Anschober. Die Klage war
darauf gerichtet, dass der Betreiber (unter anderem) die vom Betrieb des AKW Temelin ausgehende Gefahr radioaktiver
Strahlung auf eine Liegenschaft des Landes Oberösterreich insoweit zu unterlassen hat, als sie höher
ist als für ein AKW, das nach hohen internationalen Standards, wie sie z.B. nach deutschen Sicherheits-Standards
festgelegt wird, betrieben wird.
Das Begehren ist daher nicht auf gänzliche Unterlassung des Betriebs gerichtet (was rechtlich auch nicht möglich
wäre), sondern auf die Erhöhung der Sicherheitsstandards auf westliches (deutsches) Niveau.
Das erhöhte Risiko wurde mit der Bauart, die nicht dem international anerkannten Stand der Technik entspricht,
begründet. Die Zuständigkeit des Landesgerichtes Linz ergibt sich daraus, dass die Liegenschaft, die
gegen die erhöhte Gefährdung von radioaktiven Einwirkungen geschützt werden soll, im Sprengel des
Landesgerichts Linz, liegt.
Die Berufung stützt sich auf drei Stoßrichtungen:
- Im Genehmigungsverfahren ist Oberösterreich nie angehört worden.
- Im Bewilligungsverfahren sind Vorschriften angewendet worden, die österreichischen und deutschen Sicherheitsvorschriften
widersprechen.
- Auch das Landesgericht hat das Land nicht in ausreichendem Maß angehört, sondern ungeprüft
Annahmen des Europäischen Gerichtshofs übernommen.
"Das Recht auf ein faires Verfahren – konkret das Recht auf Gehör – wurde eindeutig verletzt. Wir sehen
daher gute Chancen, den Prozess in Zweiter Instanz doch noch zu gewinnen", so Pühringer und Anschober.
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