Land Oberösterreich: Berufung gegen Temelin-Urteil des Landesgerichtes Linz ein   

erstellt am
07. 02. 12

Landeshauptmann Pühringer und Landesrat Anschober: "Schöpfen selbstverständlich alle Rechtsmöglichkeiten aus"
Linz (lk) - Das Land Oberösterreich hat am 06.02. Berufung gegen das Urteil des Landesgerichtes Linz eingebracht, in dem eine Unterlassungsklage des Landes gegen Temelin-Betreiber CEZ abgewiesen wurde.

"Wir halten das Urteil für unrichtig und werden selbstverständlich alle Rechtsmittel dagegen ausschöpfen", erklären dazu Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Energie-Landesrat Rudi Anschober. Die Klage war darauf gerichtet, dass der Betreiber (unter anderem) die vom Betrieb des AKW Temelin ausgehende Gefahr radioaktiver Strahlung auf eine Liegenschaft des Landes Oberösterreich insoweit zu unterlassen hat, als sie höher ist als für ein AKW, das nach hohen internationalen Standards, wie sie z.B. nach deutschen Sicherheits-Standards festgelegt wird, betrieben wird.

Das Begehren ist daher nicht auf gänzliche Unterlassung des Betriebs gerichtet (was rechtlich auch nicht möglich wäre), sondern auf die Erhöhung der Sicherheitsstandards auf westliches (deutsches) Niveau.

Das erhöhte Risiko wurde mit der Bauart, die nicht dem international anerkannten Stand der Technik entspricht, begründet. Die Zuständigkeit des Landesgerichtes Linz ergibt sich daraus, dass die Liegenschaft, die gegen die erhöhte Gefährdung von radioaktiven Einwirkungen geschützt werden soll, im Sprengel des Landesgerichts Linz, liegt.

Die Berufung stützt sich auf drei Stoßrichtungen:

  • Im Genehmigungsverfahren ist Oberösterreich nie angehört worden.
  • Im Bewilligungsverfahren sind Vorschriften angewendet worden, die österreichischen und deutschen Sicherheitsvorschriften widersprechen.
  • Auch das Landesgericht hat das Land nicht in ausreichendem Maß angehört, sondern ungeprüft Annahmen des Europäischen Gerichtshofs übernommen.


"Das Recht auf ein faires Verfahren – konkret das Recht auf Gehör – wurde eindeutig verletzt. Wir sehen daher gute Chancen, den Prozess in Zweiter Instanz doch noch zu gewinnen", so Pühringer und Anschober.

     
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