Scheuch: Verordnung für Windkraftstandorte in Kärnten in Begutachtung   

erstellt am
20. 02. 12

Regelung für Windenergie umgesetzt
Klagenfurt (lpd) - Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte Raumplanungsreferent LHStv. Uwe Scheuch am 20.02. gemeinsam mit Abteilungsleiter Franz Sturm die geplante Verordnung zur Regelung von Windkraftstandorträumen in Kärnten. "Schon in den letzten Jahren mussten wir uns immer wieder die Frage stellen, wohin sich die Windkraft in Kärnten bewegt. Als Raumplanungsreferent habe ich nach einer Regelung für die Windenergie in Kärnten gesucht und mit der neuen Verordnung, welche sich gerade in Begutachtung befindet, auch gefunden. Grundsätzlich gilt zu beachten, dass das erforderliche Windpotential vorhanden ist, keine wesentliche Beeinträchtigung des spezifischen Landschaftsbildes der Region vorliegt und die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes maximal geringfügig beeinträchtigt wird", erklärt der Raumplanungsreferent.

Generell nicht als Standorträume in Frage kommen Nationalparke, Natura 2000 Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke, weiters ausgenommen sollen Dauersiedlungen und Tourismusgebiete sein. "Als wesentliche Standortvoraussetzung ist die geringe Fernwirksamkeit der Anlage vorgesehen - deshalb richtet sich die zulässige Größe der Anlage nach dem Grad der Einsehbarkeit des Standortes", so Scheuch. Insgesamt handelt es sich bei der Verordnung um ein bewegliches System, das grundsätzliche Rahmenbedingungen abstecken, jedoch die Einzelfallüberprüfung keinesfalls untergraben soll.

Zurzeit gibt es an fünf Standorten Anträge zur Nutzung von Windenergie durch Windkraftanlagen, sechs Gemeinden befinden sich mit ihren Projekten im Vorprüfungsverfahren. "Unser Ziel ist es, dass sich die Windkraft in Kärnten dynamisch entwickelt und einen angemessenen Ausgleich zwischen alternativen Energieinteressen und den Bedürfnissen der Bevölkerung und Interessen des Tourismus zu erfüllen", so Scheuch.
     
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