Heinisch-Hosek: Erleichterung beim Versetzungsschutz ist historischer Schritt   

erstellt am
20. 02. 12

Nicht nur Einsparungsmaßnahmen sondern strukturelle Reform für modernen, mobilen, sparsamen öffentlichen Dienst
Wien (sk) - "Man soll ja mit dem Begriff historisch vorsichtig umgehen - in diesem Fall möchte ich ihn aber ganz bewusst verwenden: es ist ein historischer Schritt, der das Selbstverständnis der öffentlichen Verwaltung positiv beeinflussen wird", sagte Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek über den Begutachtungsentwurf vom Konsolidierungspaket für den Öffentlichen Dienst. Besonders die Erleichterung beim Versetzungsschutz sei ein ganz wichtiger Mosaikstein für die konsequente Arbeit an einer modernen und flexiblen Verwaltung und ein historischer Schritt, den der Bund erfreulicherweise gemeinsam mit der Gewerkschaft setzt.

Die Bestimmung zum Versetzungsschutz enthalte zwei Hauptpunkte: Es werde in Zukunft möglich sein, BeamtInnen leichter zu versetzen - auch gegen ihren Willen. Und sie können nicht nur im eigenen Ministerium, sondern auch über die Grenzen der eigenen Berufsgruppe hinweg versetzt werden.

"Stellen Sie sich vor, ich als ausgebildete Lehrerin würde im Bundeskanzleramt als Verwaltungsbedienstete arbeiten, und wir haben gerade einen massiven Lehrermangel. Es wäre möglich, dass ich dann wieder zurück an eine Schule versetzt werde", nennt die Ministerin ein Beispiel. Oder Berufssoldatinnen und -soldaten deren Einheit aufgelöst wird. In Zukunft können solche Kolleginnen und Kollegen in die Verwaltung versetzt werden oder zum Beispiel in die Finanzpolizei - je nachdem, wo wir Personal brauchen.

"Der Aufnahmestopp und die Lockerung des Versetzungsschutzes sind nicht nur Einsparungsmaßnahmen. Das sind die strukturellen Reformen, die wir brauchen für einen öffentlichen Dienst, wie ich ihn mir vorstelle: Modern, mobil und sparsam", so Heinisch-Hosek zum Schluss.
     
zurück