Nicht nur Einsparungsmaßnahmen sondern strukturelle
Reform für modernen, mobilen, sparsamen öffentlichen Dienst
Wien (sk) - "Man soll ja mit dem Begriff historisch vorsichtig umgehen - in diesem Fall möchte
ich ihn aber ganz bewusst verwenden: es ist ein historischer Schritt, der das Selbstverständnis der öffentlichen
Verwaltung positiv beeinflussen wird", sagte Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek über den Begutachtungsentwurf
vom Konsolidierungspaket für den Öffentlichen Dienst. Besonders die Erleichterung beim Versetzungsschutz
sei ein ganz wichtiger Mosaikstein für die konsequente Arbeit an einer modernen und flexiblen Verwaltung und
ein historischer Schritt, den der Bund erfreulicherweise gemeinsam mit der Gewerkschaft setzt.
Die Bestimmung zum Versetzungsschutz enthalte zwei Hauptpunkte: Es werde in Zukunft möglich sein, BeamtInnen
leichter zu versetzen - auch gegen ihren Willen. Und sie können nicht nur im eigenen Ministerium, sondern
auch über die Grenzen der eigenen Berufsgruppe hinweg versetzt werden.
"Stellen Sie sich vor, ich als ausgebildete Lehrerin würde im Bundeskanzleramt als Verwaltungsbedienstete
arbeiten, und wir haben gerade einen massiven Lehrermangel. Es wäre möglich, dass ich dann wieder zurück
an eine Schule versetzt werde", nennt die Ministerin ein Beispiel. Oder Berufssoldatinnen und -soldaten deren
Einheit aufgelöst wird. In Zukunft können solche Kolleginnen und Kollegen in die Verwaltung versetzt
werden oder zum Beispiel in die Finanzpolizei - je nachdem, wo wir Personal brauchen.
"Der Aufnahmestopp und die Lockerung des Versetzungsschutzes sind nicht nur Einsparungsmaßnahmen. Das
sind die strukturellen Reformen, die wir brauchen für einen öffentlichen Dienst, wie ich ihn mir vorstelle:
Modern, mobil und sparsam", so Heinisch-Hosek zum Schluss. |