Weißbuch Pensionen  

erstellt am
16. 02. 12

EU skizziert Pläne für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten
Brüssel (ec.europa) - Für rund ein Viertel der EU-Bevölkerung sind derzeit Pensionen und Renten die wichtigste Einkommensquelle, und die jüngeren Europäerinnen und Europäer werden später in ihrem Leben ebenfalls auf Renten und Pensionen angewiesen sein. Wenn es Europa nicht gelingt, jetzt und in Zukunft ausreichende Renten und Pensionen für einen würdigen Lebensstandard zu bieten, drohen Millionen Menschen im Alter zu verarmen. Die Bevölkerung Europas wird immer älter, weil die Menschen länger leben und weniger Kinder haben. Bereits ab nächstem Jahr beginnt die erwerbstätige Bevölkerung in der EU zu schrumpfen. Der finanzielle Druck von Pensionen und Renten auf die nationalen Budgets nimmt zu, nicht zuletzt aufgrund der zusätzlichen Belastung durch die Wirtschafts- und Finanzkrise. Um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, hat die Europäische Kommission ein Weißbuch zu angemessenen, sicheren und nachhaltigen Pensionen und Renten veröffentlicht. Das Augenmerk liegt darauf, was die EU und die Mitgliedstaaten tun können, um die wesentlichen Herausforderungen im Bereich unserer Ruhestandssysteme zu bewältigen. Das Weißbuch wartet mit einer Reihe von Initiativen auf: Es sollen die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Menschen länger erwerbstätig bleiben können, die dazu in der Lage sind – das würde das Verhältnis zwischen Berufsjahren und Ruhestandsjahren verbessern; Menschen, die in ein anderes Land ziehen, sollen ihre Renten- und Pensionsansprüche mitnehmen können; die Menschen sollen Hilfe beim Ansparen erhalten, und es soll sichergestellt werden, dass Renten- und Pensionsversprechen gehalten werden und die Menschen im Ruhestand das bekommen, was sie erwartet haben.

Bei der Präsentation des Weißbuchs vor der Presse in Brüssel erklärte EU-Kommissar László Andor, zuständig für Beschäftigung, Soziales und Integration: „Wir können angemessene Pensionen und Renten für die Zukunft sichern, wenn wir unsere Reformvorhaben konsequent umsetzen. Die Bevölkerungsalterung ist da – die Babyboom-Generation geht in den Ruhestand und weniger junge Menschen treten in den Arbeitsmarkt ein. Aber es ist noch nicht zu spät, sich diesen Herausforderungen zu stellen.“ Der Kommissar fügte hinzu, dass die Anhebung des Ruhestandsalters ein wichtiger Aspekt sei und erklärte, dass eine vor Kurzem durchgeführte Eurobarometer-Umfrage zeige, dass viele Europäerinnen und Europäer über das normale Ruhestandsalter hinaus am Arbeitsmarkt bleiben würden, sofern die Rahmenbedingungen stimmten.

Das Weißbuch fällt in das Europäische Jahr des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen 2012 und baut auf den Ergebnissen einer breit angelegten Konsultation auf, die im Juli 2010 gestartet wurde. Es behandelt verschiedene Politikbereiche und steht zur Gänze im Einklang mit dem Jahreswachstumsbericht der Kommission für 2012. Die Maßnahmen auf europäischer Ebene werden die nationalen Renten- und Pensionsreformen unterstützen und ergänzen. Das Weißbuch umfasst u. a. folgende Vorschläge:

  • Die Sozialpartner werden aufgefordert, die Arbeitsplatz- und Arbeitsmarktpraxis anzupassen, um bessere Chancen für ältere Arbeitskräfte zu schaffen. Der Europäische Sozialfonds soll genutzt werden, um älteren Arbeitskräften einen Arbeitsplatz zu bieten. Menschen in die Lage zu versetzen, länger erwerbstätig zu bleiben, ist ein wichtiger Schwerpunkt des Europäischen Jahres des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen 2012.
  • Die Sozialpartner sollen ermutigt werden, private Zusatz-Vorsorgesysteme zu entwickeln, und die Mitgliedstaaten, ihre steuerlichen und anderen Anreize zu optimieren, um so das Angebot derartiger Systeme auszubauen.
  • Die Richtlinie zu Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (IORP) soll überarbeitet und die Konsumentinnen und Konsumenten sollen besser informiert werden, um die Sicherheit von Zusatz-Vorsorgesystemen zu erhöhen.
  • Die Zusatz-Altersvorsorge muss mit Mobilität vereinbar gemacht werden, und zwar durch Rechtsvorschriften, die die Ruhestandsansprüche mobiler Arbeitskräfte schützen, und durch die Förderung der EU-weiten Einrichtung von Pensions- und Rentenaufzeichungsdiensten. Auf diese Weise können den Bürgerinnen und Bürgern Informationen zu ihren Ruhestandsansprüchen und Voraussagen zu ihrem Einkommen im Ruhestand geboten werden.
  • Die Mitgliedstaaten sollen ermutigt werden, eine längere Lebensarbeitszeit zu fördern, indem sie das Ruhestandsalter an die Lebenserwartung koppeln, den Zugang zum vorzeitigen Ruhestand einschränken und die Renten- bzw. Pensionsschere zwischen Frauen und Männern schließen.
  • Die Angemessenheit, langfristige Finanzierbarkeit und Sicherheit der Renten und Pensionen soll weiterhin einem Monitoring unterzogen und die Renten- und Pensionsreformen in den Mitgliedstaaten unterstützt werden.


Hintergrund
Personen im Ruhestand bilden einen großen und rasch wachsenden Anteil der EU-Bevölkerung (120 Millionen oder 24 %), vor allem da die Babyboom-Kohorten das Ruhestandsalter erreichen und die Zahl der Personen im besten Erwerbsalter sinkt. Im Jahr 2008 standen jedem/jeder EU-Bürger/in im Alter von 65 oder darüber vier Personen im Erwerbsalter (15-64 Jahre) gegenüber. Bis 2060 wird dieses Verhältnis nur mehr eins zu zwei betragen. Die Wirtschaftskrise verschärft die Auswirkungen der demografischen Alterung noch zusätzlich. Renten und Pensionen machen bereits jetzt einen sehr großen Teil der öffentlichen Ausgaben aus: derzeit sind es durchschnittlich 10 % des BIP, bis 2060 könnte der Anteil auf 12,5 % steigen. Gegenwärtig liegen die Ausgaben für gesetzliche Pensionen und Renten zwischen 6 % des BIP in Irland und 15 % in Italien. Die Situation in den einzelnen Ländern ist also sehr unterschiedlich, obwohl die demografischen Herausforderungen überall ähnlich sind. Während sich die Krise aufgrund sinkender Beschäftigungszahlen und damit geringerer Renten- und Pensionsbeiträge nachteilig auf umlagefinanzierte Systeme auswirkt, leiden kapitalgedeckte Systeme unter fallenden Vermögenswerten und geringeren Erträgen.

Die Zuständigkeit für die Ruhestandssysteme liegt überwiegend bei den Mitgliedstaaten. Die EU kann jedoch unterstützend eingreifen, und zwar mit Rechtsvorschriften zu Fragen, die das Funktionieren des Binnenmarktes betreffen, mit finanziellen Mitteln zur Unterstützung älterer Arbeitskräfte, damit sie länger am Arbeitsmarkt bleiben können, für die Koordinierung der Politik und für Maßnahmen, um voneinander zu lernen. Die Pensions- und Rentenreformen werden im Rahmen der Strategie Europa 2020 evaluiert. 2011 haben 16 Mitgliedstaaten länderspezifische Empfehlungen zu Renten und Pensionen erhalten und fünf weitere haben sich im Rahmen ihrer Memoranda of Understanding zu Renten- und Pensionsreformen verpflichtet (Einzelheiten dazu siehe Anhang 3 des Weißbuchs).


 

Regner: Europäische Debatte um Pensionssicherung darf sich nicht nur auf Pensionsantrittsalter konzentrieren
EU-Abgeordnete fordert Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote
Wien (sk) - "Die Vorschläge im Weißbuch lassen befürchten, dass sich die Debatte um die Pensionssicherung in Europa in den kommenden Jahren ausschließlich auf die Erhöhung des Pensionsantrittsalters konzentrieren wird", betont die stv. Delegationsleiterin der SPÖ-EU-Abgeordneten Evelyn Regner. Sie kritisiert, dass sich die zentralen Forderungen deutlich an den Empfehlungen des Jahreswachstumsberichts 2011 orientieren, welche besagen, dass sich das Pensionsantrittsalter in den Mitgliedstaaten an der Lebenserwartung orientieren müsse. Insgesamt, so Regner, präsentiere die Kommission keine neuen Ideen, um die Pensionssysteme in Europa nachhaltig zu sichern.

"Die Kommission scheint nichts aus der Wirtschaftskrise gelernt zu haben. Anders ist es nicht zu erklären, dass weiterhin die zweite und dritte Säule der Pensionssicherung propagiert wird", so Regner. "Das Umlageverfahren muss das Herzstück der Alterssicherung bleiben. Es ist Garant für die Solidargemeinschaft in Europa. Während der Finanzkrise sind die staatlichen Pensionssysteme stabil geblieben, während bei den kapitalfinanzierten Einbußen erlitten wurden", betont die EU-Abgeordnete.

Trotz der abzulehnenden Kernforderungen des Kommissions-Papiers gebe es jedoch Ansätze, die in eine neue Richtung weisen. "Die Kommission hat erkannt, dass es nicht ausreichend ist, lediglich demographische Indikatoren heranzuziehen, um die Entwicklung der Pensionssysteme zu berechnen", so Regner weiter. So habe der, von der Arbeiterkammer Wien entwickelte, Abhängigkeitsquoten-Rechner Eingang in das Weißbuch gefunden. Bei dieser Methode wird nicht nur zwischen jenen Menschen im erwerbsfähigen Alter und jenen im Pensionsalter unterschieden, sondern es wird die Zahl von Bezieherinnen und Beziehern von Transferleistungen jener von Erwerbstätigen gegenüber gestellt. "Dadurch wird deutlich, dass auch andere Faktoren eine Rolle spielen, wenn es darum geht, das Pensionssystem nachhaltig zu sichern", betont die EU-Abgeordnete, stv. Mitglied im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments.

Sie verlangt daher eine deutliche Senkung der Jugendarbeitslosigkeit, besseren Gesundheitsschutz und Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. "Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, auf die Qualität der Arbeitsplätze zu achten. Der Anstieg prekärer Beschäftigungsverhältnisse führt auch dazu, dass weniger Abgaben für das Sozialsystem geleistet werden", sagt Regner. "Eine Fokussierung auf das Pensionsantrittsalter ist zu kurz gegriffen. Wollen wir auch künftig stabile Pensionssysteme, dann müssen wir auch an anderen Schrauben drehen. Sonst werden wir in wenigen Jahren wieder vor derselben Problematik stehen", bemerkt die Europaparlamentarierin abschließend.

 

 Leitl: Länger arbeiten muss belohnt werden
Europäische Kommission bestätigt die Forderung der Wirtschaftskammer nach weiteren Reformen im Pensionssystem
Wien (pwk) - "Ich teile die Analyse der EU-Kommission, dass aufgrund der längeren Lebenserwartung, die bis 2060 um fast 7 Jahre steigen wird, das Pensionsantrittsalter erhöht werden muss. Sonst zahlen die jüngeren Generationen eine gesalzene Rechnung. Ein längerer Verbleib aller Erwerbstätigen im Arbeitsleben sichert auch die Pensionen der Jungen", so Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zum Weißbuch der Europäischen Kommission für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen. Der jungen Generation werde schon jetzt ein "Riesenschuldenrucksack" hinterlassen, der in den nächsten Jahren noch größer werde.

"Die Sozialpartner haben in Bad Ischl eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt, mit denen das tatsächliche an das gesetzliche Pensionsalter herangeführt werden kann. Eine generelle Erhöhung des faktischen und in einigen Jahren des gesetzlichen Pensionsalters, wie es in anderen Ländern bereits gelebt wird, ist aber auch in Österreich nötig, wenn unsere Kinder noch eine ausreichende Pension bekommen sollen", fordert Leitl.

Die Koalition hat mit dem vergangene Woche beschlossenen Sparpaket bereits beachtliche Reformansätze gezeigt. Die Empfehlungen der EU-Kommission sollten nun einen Anstoß geben, den eingeschlagenen Weg zügig weiter zu gehen: Der WKÖ-Präsident plädiert für ein persönliches Anreizmodell nach den Beispielen Schweden oder Schweiz: "Für Leute, die länger arbeiten, sollte es Zuschläge geben, für die, die früher gehen, entsprechende Abschläge." Eine längere Erwerbstätigkeit ist auch das richtige Rezept gegen einen Fachkräftemangel.

Um gesundes und aktives Altern zu ermöglichen, sehen die Vorschläge der Kommission lebenslanges Lernen sowie Arbeitsplatzadaptierungen vor. Kritik übt die Kommission an der österreichischen Lösung, mit 40 Beitragsjahren in vorzeitigen Ruhestand gehen zu können und spricht damit eine weitere Forderung der WKÖ an. "Die österreichischen Unternehmen brauchen engagierte und leistungsbereite Mitarbeiter, die im fortgeschrittenen Alter bereit sind, ihre Erfahrungen und ihr Wissen aktiv in den Arbeitsprozess einzubringen. Zumindest die Altersgrenzen für Frühpensionen sollten in einem nächsten Schritt angehoben werden", so der WKÖ-Präsident. Befürchtungen, dass damit den Jungen Arbeitsplätze weggenommen würden, seien unbegründet: Länder mit hohen Beschäftigungsquoten Älterer verzeichnen durchaus auch eine geringe Jugendarbeitslosigkeit: "Österreich belegt bei der Jugendbeschäftigung bereits den zweiten Platz - jetzt muss unser Ziel sein, auch bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer vorne mit dabei zu sein."

 

 Achitz: Alte Rezepte für Pensionsreformen in der EU
ÖGB: EU-Kommission verpasst Chance zur Kurskorrektur
Wien (ögb) - "Leider hält die EU-Kommission an ihren einseitigen Positionen in der Pensionsdebatte fest", kritisiert der Leitende Sekretär des ÖGB, Bernhard Achitz, die Vorschläge der EU-Kommission zu den Pensionssystemen. In ihrem neuen Weißbuch konnte sich die Kommission zwar immerhin dazu durchringen, die positive Wirkung hoher Erwerbsquoten auf die Nachhaltigkeit der Pensionssysteme zu betonen. Doch leider werden daraus kaum konkrete Schlussfolgerungen abgeleitet, so Achitz. Stattdessen hält die Kommission an ihrer ideologisch motivierten Forderung nach einer Heraufsetzung des gesetzlichen Pensionsalters fest. "Damit ignoriert die EU-Kommission aber ihre eigene Analyse. Denn das Erreichen der hohen Beschäftigungsziele der EU-2020-Strategie würde die Folgen der demografischen Entwicklung für die Pensionssysteme deutlich entschärfen."

Im Weißbuch Pensionen spricht sich die EU-Kommission für "angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen" aus und macht Vorschläge, wie die Mitgliedstaaten diese Ziele erreichen können. Im Gegensatz zum Grünbuch aus dem Jahr 2010 geht das neue Papier endlich auf den Zusammenhang von hoher Beschäftigung und sicheren Pensionen ein.

"Die EU-Kommission verpasst aber die Chance zur Kurskorrektur, da die Vorschläge dann doch wieder von vorgestern sind", kritisiert Achitz die Empfehlungen. Nach Willen der EU-Kommission sollen die Mitgliedstaaten das gesetzliche Pensionsalter weiter heraufsetzen und an die demografische Entwicklung anpassen, und zwar ohne ausdrückliche Berücksichtigung der Beschäftigungsquoten. Auch das Antrittsalter von Frauen soll schneller an jenes der Männer angepasst werden, fordert die EU.

"Mit diesen Vorschlägen wird die Pensionsdebatte leider wieder in die falsche Richtung gelenkt", so der Leitende Sekretär. Statt einer Erhöhung des gesetzlichen Pensionsalters das Wort zu reden, sollten wir uns darauf konzentrieren, am Arbeitsmarkt bessere Bedingungen für die Beschäftigung von älteren ArbeitnehmerInnen, von Frauen, Jugendlichen und MigrantInnen zu schaffen. Dazu gehören altersgerechte Arbeitsplätze, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Kampf gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse."

"Beim faktischen Pensionsantrittsalter sind wir mit den Sozialpartnervorschlägen von Bad Ischl auf einem guten Weg und schlagen einen anderen Kurs ein als von der EU-Kommission empfohlen: Erhöhung des tatsächlichen Antrittsalters statt Pensionskürzungen durch Heraufsetzung des gesetzlichen Antrittsalters", so Achitz abschließend.

 

 Neumayer: Österreich ist Negativ-Beispiel für Pensionsnachhaltigkeit in Europa
IV-GS: Österreich bei Pensionsnachhaltigkeit unter Europas Schlusslichtern - Maßnahmen der Regierung erste Schritte in richtige Richtung
Wien (pdi) - Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßt die Initiative des für Beschäftigung, Soziales und Integration zuständigen EU-Kommissars Laszlo Andor, das Problem der Nachhaltigkeit der Pensionssysteme der Mitgliedstaaten aufzugreifen. "In Zeiten, in denen die Mitgliedstaaten immer enger wirtschaftlich und gesellschaftlich miteinander verflochten werden, sind Pensionen nicht mehr rein nationale Themen, sondern entwickeln sich zunehmend zu einem Thema von gemeinsamem Interesse", sagte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung Mag. Christoph Neumayer. Die übermäßige Verschuldung Österreichs und vieler anderer EU-Mitgliedsstaaten habe die Problematik des demografischen Wandels noch verschärft und "die Schwächen der Renten- und Pensionssysteme klar aufgezeigt". Die Bundesregierung habe diese Problemfelder erkannt und mit dem Maßnahmenpaket vergangene Woche erste Schritte in die richtige Richtung gesetzt. Die EU-Kommission fordert Österreich nun in ihrer "Agenda für angemessene, sichere, nachhaltige Pensionen und Renten" ebenfalls mit Recht dazu auf, mittelfristig "auch unbequeme Reformen vorzunehmen, da das Pensionssystem in der aktuellen Form unfinanzierbar wird".

"Es ist blamabel für Österreich, dass wir in allen von der Kommission angesprochenen Handlungsfeldern zu den Europäischen Schlusslichtern zählen", betonte Neumayer. Österreich müsse rasch einen Modus finden, um das Pensionsantrittsalter automatisch an die steigende Lebenserwartung anzupassen, den Zugang zu Frühpensionen eindämmen (hier wird Österreich als explizit europaweites Negativ-Beispiel angeführt), das Pensionsantrittsalter von Männern und Frauen angleichen sowie die zweite und dritte Säule der Altersvorsorge stärker ausbauen. "Im Bereich der Pensionen wurden im Zuge des jüngsten Sparpakets in Österreich zwar richtige Schritte gesetzt, aber verabsäumt, entscheidende strukturelle Maßnahmen zu setzen, um das faktische Pensionsantrittsalter wirklich an das gesetzliche von 65 Jahren anzuheben", betonte Neumayer. Daher sei es umso wichtiger, dass diese Maßnahmen zur nachhaltigen Absicherung der Pensionen jetzt möglichst rasch gesetzt werden: "Wir treten daher weiterhin vehement für eine Abschaffung aller Frühpensionen, insbesondere der 'Hacklerregelung' ein und fordern deutlich höhere -versicherungsmathematisch korrekt berechnete - Zu- und Abschläge zu den Pensionen." Darüber hinaus müsse das Prinzip Rehabilitation vor Pension konsequent umgesetzt werden, um die Invaliditätspensionen zu reduzieren und Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Das unterschiedliche Pensionsalter für Männer und Frauen stelle vielfach ein Erwerbshindernis für Frauen dar, weil gerade in den letzten Berufsjahren hohe Einkommen erzielt werden können. "Eine raschere Angleichung wäre daher im Interesse der Frauen und würde auch einen wichtigen Beitrag zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters leisten", so Neumayer. Darüber hinaus müssten natürlich auch die Pensionssysteme der Bundesländer harmonisiert und alle Sonderpensionsrechte beseitigt werden.
     

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