85 Prozent der Unternehmen sind mit dabei. Von den Säumigen fordert die Arbeiterkammer
aber, das Gesetz endlich einzuhalten. Außerdem: "Das Gesetz muss für alle gelten"
Wien (ak) - "Wir freuen uns, dass der Großteil der Unternehmen sich seit 1. Jänner an das
Gesetz hält und das Einkommen in Jobinseraten angibt", sagt AK Präsident Herbert Tumpel. Ein erster
Zwischenbericht einer umfangreichen AK Studie zeigt, dass 85 Prozent der Jobinserate in den Printmedien das Gehalt
in Euro und die Bereitschaft zur Überzahlung gesetzeskonform angeben. Allerdings: Drei Viertel der Inserate
von Universitäten und des öffentlichen Dienstes nennen keine Gehälter: "Das geht gar nicht.
Gerade der öffentliche Dienst hat eine Vorbildwirkung für Privatunternehmen. Wir fordern, dass auch hier
Angaben zum Einkommen gemacht werden", sagt Tumpel.
Eine AK-Studie geht seit Jahresbeginn den Einkommensangaben in Stelleninseraten nach. In die Analyse werden noch
bis März 2012 die Inserate von vier Tageszeitungen (Kronen-Zeitung, Kurier, Die Presse und Der Standard) einbezogen.
Außerdem werden die Stelleninserate zu drei ausgewählten Berufsbereichen (kaufmännische Assistenz,
Mechatronik sowie AbteilungsleiterInnen) in fünf wichtigen Online-Jobbörsen berücksichtigt. Nun
liegt der erste Zwischenbericht zum Jänner vor.
- Tageszeitungen: Im Jänner waren es insgesamt 2.609 Inserate in den vier Tageszeitungen.
Davon waren 85 Prozent mit Gehaltsangabe. Eine Detailanalyse zeigt: 95% der Stelleninserate aller Großbetrieben,
89 Prozent aller Personalvermittler, 71 Prozent aus der Stichprobe der Klein- und Mittelbetriebe handeln gesetzeskonform.
Aber nur 25 Prozent aller ausgeschriebenen Stellen für den Öffentlichen Bereich und die Universitäten
enthalten Angaben zum Einkommen. In den Landesgesetzen fehlt die Verpflichtung überhaupt. "Die Inserate
der Universitäten, des Bundes und der ausgegliederter Bundesunternehmen umfasst, müssen das Einkommen
aber genauso angeben wie private Unternehmen", sagt Tumpel.
- Onlinejob-Börsen: 80 Prozent der untersuchten Inserate sind gesetzeskonform. Tumpel bedauert
aber, "dass gerade bei den Stellen in Leitungsfunktionen die Bereitschaft das Einkommen anzugeben deutlich
geringer ist als bei den Jobangeboten für kaufmännische Assistenz."
Seit 1. März 2011 ist in den Gleichstellungsgesetzen des Bundes und für private Unternehmen gesetzlich
verankert, dass in jedem Stellenangebot stehen muss, wie viel man mindestens verdienen kann. Die AK berichtete
bereits über mehrfachen Nutzen dieser Offenheit in Sachen Bezahlung: Menschen auf Jobsuche können verschiedene
Stellen-Angebote auch in punkto Bezahlung miteinander vergleichen. Für jene mit einem Job bieten die Inserate
zusätzliche Argumente für Gehaltsverhandlungen. Junge Mädchen und Burschen erhalten einen Überblick
über den Verdienst in den verschiedenen Berufen und können das bei der Berufswahl berücksichtigen.
Seit Jänner 2012 drohen den Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz halten, erst eine Mahnung - und ab dem
zweiten Versäumnis eine Geldstrafe von bis zu 360 Euro.
Die AK will aber mehr:
- Alle Unternehmen sollen sich künftig an die gesetzlichen Vorschriften halten.
- Das Recht auf Information über das Einkommen bei Stelleninseraten muss für alle Unternehmen gelten.
Die AK fordert daher, dass es zusätzlich zu den Gesetzen für die Privatunternehmen und den Bund auch
in den Gleichbehandlungsgesetzen der Länder die Verpflichtung zur Angabe des Einkommens bei Stellenausschreibungen
gibt.
- Bei Privatunternehmen gilt die Verpflichtung zur Gehaltstransparenz nur für Unternehmen mit Kollektivvertrag
oder gesetzlichem Gehaltsschema. Das ist ungerecht. Die AK fordert daher, dass die Einkommenstransparenz auch für
Unternehmen gilt, die keinem Kollektivvertrag unterliegen.
- Außerdem sollten die Regelungen auch für freie DienstnehmerInnen gelten.
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