Verfassungsausschuss stimmt auch für Änderung des ORF-Gesetzes
Wien (rk) - Abseits des Hearings zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat sich der Verfassungsausschuss
des Nationalrats am 15.02. auch mit medienrechtlichen Fragen befasst und eine Änderung des ORF-Gesetzes und
des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes auf Schiene gebracht. Zum einen wollen die Abgeordneten Josef Cap (S)
und Wolfgang Gerstl (V) damit präzisieren, welche Sportbewerbe der ORF in seinem Sport-Spartenprogramm übertragen
darf, zum anderen sollen die Sendebeschränkungen für Privat-TV-Anbieter gelockert werden.
So fällt etwa die bisherige strikte Vorgabe, wonach ein Medienverbund maximal zwei terrestrische Fernsehprogramme
anbieten darf. Stattdessen wird künftig auf die an einem Ort empfangbare Palette an TV-Programmen abgestellt.
Zudem sind in Hinkunft auch regionale Überschneidungen von TV-Sendern einer Person bzw. einer Personengesellschaft
bis zu einem gewissen Ausmaß zulässig. Begründet wird dieser Schritt damit, dass Regelungen, die
früher wegen knapper analoger Frequenzen zur Sicherung der Meinungsvielfalt gerechtfertigt waren, im Zeitalter
der digitalen Terrestrik nicht länger aufrecht zu erhalten seien.
Grundlage für die Gesetzesänderungen bildet ein rein formaler Initiativantrag der Koalitionsparteien
zur Beseitigung eines Redaktionsversehens im ORF-Gesetz, zu dem in der heutigen Sitzung ein Abänderungsantrag
und ein zweiter Gesetzesantrag eingebracht wurden.
Ausschussobmann Peter Wittmann (S) erläuterte den Teil der Gesetzesänderung, der den Sport betrifft,
und stellte klar, Sinn der im Detail sehr komplexen Regelung sei es, eine breitere Übertragung und TV-Präsenz
v.a. auch bei den Privatsendern für möglichst alle Sportarten sicherzustellen. Angesichts der bevorstehenden
Eishockey-B-WM und der Olympischen Sommerspiele sei eine rasche Klärung notwendig gewesen.
Abgeordneter Dieter Brosz (G) unterstützte zwar die Stoßrichtung der Initiative, meldete aber demokratiepolitische
Bedenken hinsichtlich der Art der Einbringung in letzter Minute an. Als zu wenig erläutert und parlamentarisch
abgesprochen lehnte Abgeordneter Gerhard Huber (B) den Vorstoß der Koalition ab.
Die Anträge wurden mit S-V-G-Mehrheit angenommen |