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Justiz |
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erstellt am
15. 02. 12
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Karl:
Verwaltungsreform Justiz bringt mehr an Qualität, Service und Sicherheit
Strukturoptimierung bei Bezirksgerichten
Wien (bmj) - In einer Pressekonferenz stellte Justizministerin Beatrix Karl am 15.02. ihre Reformpläne
für die Bezirksgerichte vor. "Für die Justiz der Zukunft ist es wichtig Effizienz zu steigern, Kosten
zu sparen, gleichzeitig dem Bürger einen erstklassigen Service und natürlich vor allem anderen höchste
Qualität zu bieten. Eine moderne Justiz braucht auch moderne Strukturen. Deshalb habe ich mich entschlossen,
eine Strukturoptimierung bei den Bezirksgerichten in die Wege zu leiten", so Karl.
Als zentrale Ziele ihrer Verwaltungsreform, die Teil des Gesamtsparpaketes der Regierung ist, nennt Karl verbessertes
Bürgerservice an den einzelnen Standorten, noch höhere Qualität der Leistungen und erhöhte
Sicherheit.
"Es geht mir vor allem um Qualitäts- und Effizienzsteigerungen", betont die Justizministerin. An
größeren Einheiten gibt es bessere Spezialisierungsmöglichkeit in den immer schwierigeren Rechtsmaterien.
"Es gibt wohl kaum mehr einen Rechtsanwalt, der nicht auf einen oder einige wenige Fachbereiche spezialisiert
ist. Auch für unsere Richter ist diese Spezialisierungsmöglichkeit eine Hilfe. Und für den Bürger
bringt sie noch höhere Qualität." Dieses Mehr an Bürgerservice beinhaltet zudem die Optimierung
der Standorte durch Anhebung der Streitgrenzwerte in Zivilsachen auf 25.000 Euro (bislang 10.000 Euro). Damit wird
die Kompetenz der vergrößerten Bezirksgerichte aufgewertet.
"Mit dieser Verwaltungsreform erreichen wir zudem ein klares Plus an Sicherheit. Mit derzeit 141 Bezirksgerichten
ist es geradezu unmöglich, eine lückenlose Sicherheitskontrolle zu garantieren. Mit dem vorliegenden
Konzept kann diese für Bedienstete und Bürger an allen Gerichtsstandorten gewährleistet werden",
so Karl.
"Wir setzen in der Justiz eine wirkliche Strukturreform um. Diese Reform wirkt nachhaltig und bringt deutliche
Verbesserungen für den Bürger", betont Karl. Auf lange Sicht können durch die Strukturoptimierung
jährlich fast 6 Millionen Euro eingespart werden.
Nach einer genauen Analyse der Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung auch des internationalen Vergleichs
hat sich gezeigt, dass ein Gerichtsstandort zumindest 4 Richter haben sollte, um die gewünschten Effekte zu
erreichen. Legt man den Minimalmaßstab mit 4 Stellen an so ergibt sich bundesweit eine Optimierung der Standorte
auf eine Zahl deutlich unter 100. Die Landeshauptleute, die über ein Veto-Recht verfügen, sind bereits
informiert, die angestrebte Struktur soll in allen Bundesländern zu einer gleich dichten Versorgung mit Standorten
führen. "Diese Verwaltungsreform wird die gesamte Justiz voranbringen und ist auch im Interesse der Bevölkerung
in den Ländern - ich gehe daher davon aus, dass wir rasch zu einer gemeinsamen Lösung kommen werden",
so Karl, die schon ab nächster Woche Gespräche mit den Ländern führen wird.
Weiteres Spar- und Optimierungspotential soll im Zuge dieser Reform gleich mit gehoben werden. Die Gerichtstage
werden kaum mehr genutzt und sollen daher aufgelassen werden, um Richter für ihre Kernaufgaben freizusetzen.
Das Grundbuch NEU soll durch technische Verbesserungen um ca. 80% niedrigere Kosten für den IT-Betrieb bringen.
Durch die Etablierung der Chefarztpflicht im Strafvollzug wird sichergestellt, dass die medizinische Betreuung
im Vollzug effektiver und kostengünstiger gestaltet wird. Ein weiteres "Insourcing" von Maßnahmenpatienten
("Asten 2"), die derzeit in allgemeinen Krankenhäusern untergebracht sind, wird ebenso Einsparungen
bringen. Die Betreuung in eigenen Zentren - nach dem Vorbild von Asten bei Linz - ist für die Justiz deutlich
kostengünstiger als die Unterbringung in Kliniken. Durch gezielte Optimierungen beim Behördenbrief und
bei Sammelzustellungen werden spürbare Kostenersparnisse und Effizienzsteigerungen in der Höhe von mehreren
Millionen Euro erreicht. Schließlich greift die Justizministerin Kritik von GRECO und Rechnungshof auf, die
eine effizientere Vorgehensweise bei der Verwertung und Vollstreckung von vermögensrechtlichen Anordnungen
gefordert hatten. Beschlagnahmte Gegenstände können damit, wie auch international üblich, leichter
verwertet werden, was Lagerkosten und Wertverfall vermeidet. Beatrix Karl abschließend: "Mit dieser
ambitionierten Strukturoptimierung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsreform." |
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Burgstaller: Keine Blankozustimmung zur Bezirksgerichte-Schließungsliste
Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller lädt Gemeinden und Justiz ein, an Salzburger
Verhandlungsposition mitzuarbeiten
Salzburg (lk) - Justizministerin Dr. Beatrix Karl hat in Wien ihre Pläne für "Strukturoptimierungen
in der Gerichtsorganisation" vorgestellt. In Salzburg sollen nach diesem Plan von neun Bezirksgerichten sechs
geschlossen werden. "Es ist klar, dass in Zeiten knapper Kassen Reformen in der Verwaltung und bei Behörden
notwendig sind, wenn sie einen sinnvollen Beitrag zur Senkung von Ausgaben bringen. In diesem Sinn ist Salzburg
bereit, einen Beitrag zu Reformen zu leisten. Es wird aus Salzburg jedoch auf keinen Fall eine Blankozustimmung
zur heute vorgelegten Schließungsliste geben", hält Salzburgs Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller
in einer ersten Reaktion fest.
Landeshauptfrau Burgstaller hat die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und Vertreter der Salzburger Justiz
unverzüglich über die Pläne des Justizministeriums informiert und zu einem Gespräch eingeladen.
Ziel ist laut Burgstaller die Ausarbeitung einer Salzburger Verhandlungsposition. Hintergrund: Die Salzburger Landesregierung
hat für den Fall der Änderung von Bezirksgerichtssprengeln ein Zustimmungsrecht, das im Übergangsgesetz
von 1920 verankert ist.
"Das Justizministerium wird die Schließung von Bezirksgerichten also nicht einfach von oben verordnen
können, sondern mit Salzburg verhandeln müssen. Aus Salzburger Sicht müssen bei einer Reform der
Bezirksgerichte die Interessen der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden.
Ebenso sollen die Positionen der betroffenen Gemeinden und Bezirke so weit wie möglich in die geplanten Änderungen
der Gerichtsstruktur einfließen", sagte Landeshauptfrau Burgstaller weiter. Aus Salzburger Sicht gebe
es verschiedene Überlegungen für eine Strukturänderung. Laut Burgstaller soll es aber möglichst
in jedem Bezirk ein Bezirksgericht geben. "Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger werden wir einen
völligen Kahlschlag nicht hinnehmen", betonte die Landeshauptfrau.
Burgstaller erinnerte daran, dass Salzburg bereits bei der letzten Strukturänderung einen großen Beitrag
zu einer Modernisierung der Gerichtsstruktur geleistet hat. So wurden mit 31. De-zember 2002 die Bezirksgerichte
Abtenau, Gastein, St. Gilgen, Taxenbach und Werfen und mit 31. Dezember 2004 die Bezirksgerichte Mittersill und
Radstadt aufgelöst. Zurzeit gibt es mit Salzburg, Zell am See, Saalfelden, St. Johann im Pongau, Tamsweg,
Oberndorf, Thalgau, Neumarkt am Wallersee und Hallein im Bundesland Salzburg noch neun Bezirksgerichte. Nach den
heute vorgelegten Plänen des Justizministeriums würden die Bezirksgerichte Saalfelden, Tamsweg, Oberndorf,
Thalgau, Neumarkt und Hallein geschlossen werden.
Der tatsächliche Einsparungseffekt der vorgeschlagenen Strukturreform wird in Salzburg übrigens kritisch
gesehen. So geht man im Justizministerium davon aus, in Summe, also österreichweit, jährlich eine Budgetentlastung
von 5,84 Millionen Euro zu erreichen. Gleichzeitig sei für "Optimierungen der Standorte" eine "einmalig
notwendige bauliche Investitionssumme von 131,3 Millionen Euro" notwendig. Diese Investitionssumme würde
sich nach 22,5 Jahren amortisieren, wie es im Papier des Justizministeriums heißt. "Die Verhältnismäßigkeit
ist problematisch", sagt dazu Landeshauptfrau Burgstaller.
Positiv hebt Salzburgs Landeshauptfrau hervor, dass Bundesministerin Karl im Sinn eines fairen Umgangs mit den
Bundesländern transparente Informationen übermittelt und auch von sich aus bereits ein Gespräch
angeboten hat. |
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