Kindermiteintragungen im Reisepass der Eltern werden heuer ungültig   

erstellt am
14. 02. 12

Ab 15. Juni 2012 brauchen Kinder für Auslandsreisen einen Reisepass oder Personalausweis
Wien (bmi) - Am 15. Juni 2012 werden noch bestehende Kindermiteintragungen im Pass der Eltern von Gesetzes wegen ungültig. Jedes Kind benötigt dann für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Auch dann nicht, wenn der Pass noch länger gültig sein sollte.

Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ wurde von der Europäischen Union unter anderem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt. Ein Reisepass kann – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Bezirkshauptmannschaft und etlichen Gemeinde-/Stadtämtern (siehe Liste im Anhang) beantragt werden. Wird ein Reisepass beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke erfasst.

Die Gültigkeitsstufen von Reisepässen für Kinder bleiben gleich: Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zweiten Geburtstag wird ein Reisepass mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für jeweils zehn Jahre ausgestellt. Der Reisepass für Minderjährige ist bis einschließlich des zweiten Geburtstags bei Erstausstellung (ausgenommen Expresszustellungen) gebührenfrei, kostet danach 30 Euro und ab dem zwölften Geburtstag 75,90 Euro.

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