Bozen (lpa) - In gleich vier Punkten ficht die Landesregierung das erste Reformpaket der Regierung Monti
an. So wehrt man sich gegen das Exklusivrecht des Staates auf Sondersteuern, gegen die Regelung der neuen Immobiliensteuer
IMU, gegen das fehlende Einvernehmen bei der Festlegung des Sparbeitrags Südtirols sowie gegen das Diktat,
die Verwaltungsräte in öffentlichen Betrieben zu verkleinern.
Nach einer eingehenden Analyse des ersten Reformpakets der Regierung unter Ministerpräsident Mario Monti hat
sich die Landesregierung am 13.02. dazu entschlossen, das Dekret (später umgewandelt in Gesetz) in vier Punkten
vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Der erste strittige Punkt betrifft dabei das Exklusivrecht, das sich der
Staat auf die Einnahmen aus Sondersteuern zuschreibt. Oder anders: Rom schreibt mit dem Reformpaket vor, dass Einnahmen
aus Steuern, die einzig zum Zweck der Haushaltssanierung eingeführt werden, allein in den Staatssäckel
zu fließen haben. "Diese Regelung widerspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass neun Zehntel aller in
Südtirol eingehobenen Steuern auch wieder nach Südtirol fließen", so Landeshauptmann Luis
Durnwalder heute. Es gehe nicht an, dass der Staat das Land zur Kasse bitte, indem Einnahmen gestrichen sowie höhere
Abgaben vorgeschrieben würden, und gleichzeitig das Land nicht einmal von den Sondersteuern profitiere. Dies
auch, weil diese Sondersteuern oft an die Stelle gestrichener Steuern gesetzt würden.
Zweiter strittiger Punkt ist die Immobiliensteuer IMU. So verlangt der Staat, dass ihm die Gemeinden die Hälfte
aller Einnahmen abtreten, die bei Anwendung des IMU-Mindestsatzes möglich seien. "Nachdem wir in Südtirol
für die Finanzierung der Gemeinden zuständig sind, werden wir hier doppelt zur Kasse gebeten, weil wir
als Land ein eventuelles Loch auszugleichen hätten", so der Landeshauptmann.
Zur Wehr setzt sich die Landesregierung darüber hinaus gegen die einseitig dekretierte Beteiligung an der
Haushaltssanierung durch die autonomen Regionen. Sie müssten - laut Verfügung der Regierung Monti - 860
Millionen Euro zur Sanierung beitragen. "Südtirol würde es dabei mit 120 bis 130 Millionen Euro
treffen, obwohl keiner mit uns verhandelt hat und schon gar kein Einvernehmen vorliegt, wie dies allerdings vom
Statut vorgesehen wäre", so Durnwalder, der auf die Einhaltung dieses statutarischen Rechts pocht.
Punkt Nummer vier ist schließlich einer, der weniger inhaltlich, als vielmehr juridisch von Belang ist. So
verlangt die Regierung Monti, dass Verwaltungsräte öffentlicher Körperschaften und Betriebe gestutzt
werden. "Das ist ein Ziel, das auch wir uns unabhängig vom Staat auf unsere Fahnen geschrieben haben,
wo immer eine Kürzung der Verwaltungsratsposten sinnvoll ist", so der Landeshauptmann. Es gehe allerdings
nicht an, dass eine solche Kürzung vom Staat vorgeschrieben werde, zumal die Besetzung der Verwaltungsräte
allein in die Zuständigkeit des Landes falle. |