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Internationales Anti-Piraterie-Abkommens ACTA |
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erstellt am
23. 02. 12
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Köstinger:
EuGH soll ACTA prüfen
ÖVP im Europaparlament begrüßt Rechtsprüfung durch Europäischen
Gerichtshof vor ACTA-Ratifizierung
Brüssel (övp-pd) - Die Außenhandelssprecherin der ÖVP im EU-Parlament, Elisabeth Köstinger,
begrüßt die Prüfung des internationalen Anti- Piraterie-Abkommens ACTA durch den Europäischen
Gerichtshof (EuGH). "Die Ängste und Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger müssen
ernst genommen werden. Um Fiktionen von Fakten zu trennen bedarf es einer breiten öffentlichen Debatte. Wir
müssen eindeutig klären, dass ACTA das bestehende Urheber- und Datenschutzrecht in der EU nicht verändert
und dass es mit der EU- Grundrechtecharta vereinbar ist", fordert Köstinger am 23.02. "Zwei Gutachten
des Rechtsdienstes des Europäischen Parlaments haben einen Teil der Bedenken zu ACTA bereits zerstreut. Sollte
der EuGH ein positives Urteil über ACTA ausstellen, dann liegen alle Fakten auf dem Tisch und ACTA kann zugestimmt
werden", betont Köstinger.
Der Hauptkritikpunkt von ACTA, dass Internetprovider durch das Abkommen verpflichtet würden, den Internetverkehr
zu kontrollieren und gegebenenfalls zu sperren, ist bereits im November 2011 durch den EuGH entkräftet worden.
Der Gerichtshof hat eindeutig festgestellt, dass das dauerhafte Filtern des Internetverkehrs ausdrücklich
verboten ist. Im Februar dieses Jahres folgte ein weiteres Urteil, das Nutzer von sozialen Plattformen wie Facebook
vor Eingriffen in ihre Privatsphäre schützt.
Köstinger wundert sich über die Positionen der anderen österreichischen Parteien im Europäischen
Parlament: "Die SPÖ, die in Wien als Regierungsmitglied ACTA mitverhandelt hat sowie die Grünen
scheinen ihr Urteil bereits gefällt zu haben. Anstatt sich an der Debatte zu beteiligen, wollen sie blind
gegen ACTA stimmen. Die Schädigung der heimischen Wirtschaft, der Verlust von Arbeitsplätzen und die
Gefährdung der Gesundheit durch gefälschte Medikamente spielen anscheinend keine Rolle", so Köstinger.
Das Grundprinzip von ACTA ist der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums außerhalb der EU von vielen kleinen
und mittleren Unternehmen, die immerhin 99 Prozent der europäischen Wirtschaft ausmachen. "Es geht um
nachgemachte Markenkleidung, um gefälschte Medikamente, um die Rechte von Autoren, Journalisten, Musikern
und kleinen Unternehmern an ihren Ideen", so Köstinger. Der europäischen Wirtschaft gehen nach Angaben
der Europäischen Kommission jedes Jahr 8 Milliarden Euro durch Produktpiraterie verloren. Im Jahr 2010 wurden
an den EU-Außengrenzen 100 Millionen gefälschte Waren beschlagnahmt. |
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Lichtenberger: Überprüfung des ACTA-Abkommens schon lange überfällig
EU-Kommission gesteht mit heutiger Entscheidung Zweifel an Rechtmäßigkeit von
ACTA ein
Wien (grüne) - Zur Entscheidung der Europäischen Kommission, das umstrittene ACTA-Abkommen dem
Europäischen Gerichtshof vorlegen zu wollen, erklärt Eva Lichtenberger, Abgeordnete der Grünen im
Europaparlament: "Die Kommission gesteht mit der heutigen Entscheidung Zweifel an der Rechtmäßigkeit
von ACTA ein. Endlich schließt sie sich der seit langem bestehenden Forderung der Grünen nach einer
Überprüfung des umstrittenen ACTA-Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof an. Eine solche Überprüfung
des Abkommens auf die Vereinbarkeit mit geltenden EU-Grundrechten war schon lange überfällig.
Eine juristische Überprüfung ersetzt eine politische Bewertung des Abkommens und seiner weitereichenden
Folgen nicht. Diese muss durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente auch weiterhin vorgenommen
werden. Selbst wenn der EuGH die Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht erklärt, ist ACTA immer noch ein politischer
Fehler und wir Grünen werden uns im Europaparlament weiterhin für eine Ablehnung einsetzen." "Die
massiven Proteste der europäischen Bürgerinnen und Bürger in den letzten Wochen haben eines verdeutlicht:
Das bestehende Urheberrecht steckt in einer Akzeptanzkrise. Es hält mit den Herausforderungen durch Internet
und Digitalisierung nicht mehr Schritt.
Das ACTA-Abkommen würde ein in Teilen überholtes Urheberrecht auf Jahre zementieren und eine dringend
benötigte Reform so unnötig blockieren. Durch eine rein repressive Durchsetzung des bestehenden Urheberrechts
wird es jedoch nicht gelingen, einen praktikablen und fairen Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten herzustellen.
Die Modernisierung des Urheberrechts ist eine der drängendsten Herausforderungen der modernen Wissens- und
Informationsgesellschaft. Von der EU-Kommission erwarten wir nun, dass die für Herbst geplante Verschärfung
der Urheberrechtsdurchsetzung (IPRED-2) auf Eis gelegt wird, bis der Europäische Gerichtshof über ACTA
entschieden hat. Die gewonnene Zeit muss genutzt werden, um eine breite Debatte über ein zukunftstaugliches
Urheberrecht zu führen. Als Grüne haben wir Eckpunkte einer möglichen Urheberrechtsreform vorgelegt",
erläutert Lichtenberger. |
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AK begrüßt ACTA-Aufschub…
…aber unabhängig davon soll sich Regierung auch selbst für die Rechte der Internet-User
stark machen
Wien (ak) - "Dass ACTA vorerst nicht kommt, begrüßen wir", sagt Silvia Angelo,
Leiterin der AK Abteilung für Wirtschaftspolitik, zur Meldung des Innenministeriums. Österreich wird
demnach das umstrittenen Handelsabkommen ACTA vorerst nicht ratifizieren. Man will die Entscheidungen des Europäischen
Gerichtshofs und des EU-Parlaments abwarten. "Die jetzt geplante Prüfung durch den Europäischen
Gerichtshof ist juristisch sinnvoll. Schließlich geht es bei ACTA um Fragen, die auch eine Verletzung von
Grundrechten betreffen können." Aber: Die aktuelle EU-Politik bewertet generell und das nicht nur mit
ACTA den Schutz von Urheberrechtsinteressen deutlich höher als jenen von KonsumentInnen. Dieses Problem bleibt
nach wie vor bestehen. Angelo: "Das ist eine politische, keine juristische Frage. Damit muss sich die österreichische
Regierung unabhängig von EU-Entscheidungen auseinandersetzen."
Die Arbeiterkammer hat sich bereits kritisch zum sogenannten "Anti-Piraterie"-Abkommen ACTA geäußert.
Das Abkommen festigt aus Sicht der AK zu einseitig die Interessen der Urheberrechte-InhaberInnen. Das geht zu Lasten
der KonsumentInnen, die nun verunsichert über die Rechtslage sind.
Die AK befürwortet deshalb, dass die Prüfung von ACTA durch den Europäischen Gerichtshof. Die Abstimmung
des EU-Parlament, die für den 12. Juni geplant war, könnte sich nun um Jahre verzögern. Angelo betont
aber: "Sich auf diese Verzögerung zu berufen und abzuwarten ist zu wenig." Die AK fordert daher
weiterhin, dass die österreichische Bundesregierung sich mit jenen Regierungen berät, die derzeit von
einer Unterzeichnung absehen - wie etwa Deutschland - und dieses Thema auch auf EU-Ebene nochmals auf die politische
Agenda bringen. Außerdem fordert die AK nach wie vor innerösterreichisch eine Klärung der Frage,
welche Umsetzungsbedarf sich nach den österreichischen Gesetzen ergeben wird, um eine breite Information der
Öffentlichkeit sicherzustellen. |
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