Internationales Anti-Piraterie-Abkommens ACTA  

erstellt am
23. 02. 12

 Köstinger: EuGH soll ACTA prüfen
ÖVP im Europaparlament begrüßt Rechtsprüfung durch Europäischen Gerichtshof vor ACTA-Ratifizierung
Brüssel (övp-pd) - Die Außenhandelssprecherin der ÖVP im EU-Parlament, Elisabeth Köstinger, begrüßt die Prüfung des internationalen Anti- Piraterie-Abkommens ACTA durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). "Die Ängste und Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger müssen ernst genommen werden. Um Fiktionen von Fakten zu trennen bedarf es einer breiten öffentlichen Debatte. Wir müssen eindeutig klären, dass ACTA das bestehende Urheber- und Datenschutzrecht in der EU nicht verändert und dass es mit der EU- Grundrechtecharta vereinbar ist", fordert Köstinger am 23.02. "Zwei Gutachten des Rechtsdienstes des Europäischen Parlaments haben einen Teil der Bedenken zu ACTA bereits zerstreut. Sollte der EuGH ein positives Urteil über ACTA ausstellen, dann liegen alle Fakten auf dem Tisch und ACTA kann zugestimmt werden", betont Köstinger.

Der Hauptkritikpunkt von ACTA, dass Internetprovider durch das Abkommen verpflichtet würden, den Internetverkehr zu kontrollieren und gegebenenfalls zu sperren, ist bereits im November 2011 durch den EuGH entkräftet worden. Der Gerichtshof hat eindeutig festgestellt, dass das dauerhafte Filtern des Internetverkehrs ausdrücklich verboten ist. Im Februar dieses Jahres folgte ein weiteres Urteil, das Nutzer von sozialen Plattformen wie Facebook vor Eingriffen in ihre Privatsphäre schützt.

Köstinger wundert sich über die Positionen der anderen österreichischen Parteien im Europäischen Parlament: "Die SPÖ, die in Wien als Regierungsmitglied ACTA mitverhandelt hat sowie die Grünen scheinen ihr Urteil bereits gefällt zu haben. Anstatt sich an der Debatte zu beteiligen, wollen sie blind gegen ACTA stimmen. Die Schädigung der heimischen Wirtschaft, der Verlust von Arbeitsplätzen und die Gefährdung der Gesundheit durch gefälschte Medikamente spielen anscheinend keine Rolle", so Köstinger. Das Grundprinzip von ACTA ist der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums außerhalb der EU von vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die immerhin 99 Prozent der europäischen Wirtschaft ausmachen. "Es geht um nachgemachte Markenkleidung, um gefälschte Medikamente, um die Rechte von Autoren, Journalisten, Musikern und kleinen Unternehmern an ihren Ideen", so Köstinger. Der europäischen Wirtschaft gehen nach Angaben der Europäischen Kommission jedes Jahr 8 Milliarden Euro durch Produktpiraterie verloren. Im Jahr 2010 wurden an den EU-Außengrenzen 100 Millionen gefälschte Waren beschlagnahmt.

 

 Lichtenberger: Überprüfung des ACTA-Abkommens schon lange überfällig
EU-Kommission gesteht mit heutiger Entscheidung Zweifel an Rechtmäßigkeit von ACTA ein
Wien (grüne) - Zur Entscheidung der Europäischen Kommission, das umstrittene ACTA-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof vorlegen zu wollen, erklärt Eva Lichtenberger, Abgeordnete der Grünen im Europaparlament: "Die Kommission gesteht mit der heutigen Entscheidung Zweifel an der Rechtmäßigkeit von ACTA ein. Endlich schließt sie sich der seit langem bestehenden Forderung der Grünen nach einer Überprüfung des umstrittenen ACTA-Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof an. Eine solche Überprüfung des Abkommens auf die Vereinbarkeit mit geltenden EU-Grundrechten war schon lange überfällig.

Eine juristische Überprüfung ersetzt eine politische Bewertung des Abkommens und seiner weitereichenden Folgen nicht. Diese muss durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente auch weiterhin vorgenommen werden. Selbst wenn der EuGH die Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht erklärt, ist ACTA immer noch ein politischer Fehler und wir Grünen werden uns im Europaparlament weiterhin für eine Ablehnung einsetzen." "Die massiven Proteste der europäischen Bürgerinnen und Bürger in den letzten Wochen haben eines verdeutlicht: Das bestehende Urheberrecht steckt in einer Akzeptanzkrise. Es hält mit den Herausforderungen durch Internet und Digitalisierung nicht mehr Schritt.

Das ACTA-Abkommen würde ein in Teilen überholtes Urheberrecht auf Jahre zementieren und eine dringend benötigte Reform so unnötig blockieren. Durch eine rein repressive Durchsetzung des bestehenden Urheberrechts wird es jedoch nicht gelingen, einen praktikablen und fairen Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten herzustellen. Die Modernisierung des Urheberrechts ist eine der drängendsten Herausforderungen der modernen Wissens- und Informationsgesellschaft. Von der EU-Kommission erwarten wir nun, dass die für Herbst geplante Verschärfung der Urheberrechtsdurchsetzung (IPRED-2) auf Eis gelegt wird, bis der Europäische Gerichtshof über ACTA entschieden hat. Die gewonnene Zeit muss genutzt werden, um eine breite Debatte über ein zukunftstaugliches Urheberrecht zu führen. Als Grüne haben wir Eckpunkte einer möglichen Urheberrechtsreform vorgelegt", erläutert Lichtenberger.

 

 AK begrüßt ACTA-Aufschub…
…aber unabhängig davon soll sich Regierung auch selbst für die Rechte der Internet-User stark machen
Wien (ak) - "Dass ACTA vorerst nicht kommt, begrüßen wir", sagt Silvia Angelo, Leiterin der AK Abteilung für Wirtschaftspolitik, zur Meldung des Innenministeriums. Österreich wird demnach das umstrittenen Handelsabkommen ACTA vorerst nicht ratifizieren. Man will die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des EU-Parlaments abwarten. "Die jetzt geplante Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof ist juristisch sinnvoll. Schließlich geht es bei ACTA um Fragen, die auch eine Verletzung von Grundrechten betreffen können." Aber: Die aktuelle EU-Politik bewertet generell und das nicht nur mit ACTA den Schutz von Urheberrechtsinteressen deutlich höher als jenen von KonsumentInnen. Dieses Problem bleibt nach wie vor bestehen. Angelo: "Das ist eine politische, keine juristische Frage. Damit muss sich die österreichische Regierung unabhängig von EU-Entscheidungen auseinandersetzen."

Die Arbeiterkammer hat sich bereits kritisch zum sogenannten "Anti-Piraterie"-Abkommen ACTA geäußert. Das Abkommen festigt aus Sicht der AK zu einseitig die Interessen der Urheberrechte-InhaberInnen. Das geht zu Lasten der KonsumentInnen, die nun verunsichert über die Rechtslage sind.

Die AK befürwortet deshalb, dass die Prüfung von ACTA durch den Europäischen Gerichtshof. Die Abstimmung des EU-Parlament, die für den 12. Juni geplant war, könnte sich nun um Jahre verzögern. Angelo betont aber: "Sich auf diese Verzögerung zu berufen und abzuwarten ist zu wenig." Die AK fordert daher weiterhin, dass die österreichische Bundesregierung sich mit jenen Regierungen berät, die derzeit von einer Unterzeichnung absehen - wie etwa Deutschland - und dieses Thema auch auf EU-Ebene nochmals auf die politische Agenda bringen. Außerdem fordert die AK nach wie vor innerösterreichisch eine Klärung der Frage, welche Umsetzungsbedarf sich nach den österreichischen Gesetzen ergeben wird, um eine breite Information der Öffentlichkeit sicherzustellen.
     

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen.

Die Verantwortung der Inhalte liegt bei den Aussendern. Die Redaktion.

 
zurück