Ostermayer:
Volksgruppengesetz mit breiter Zustimmung aller Volksgruppen
Entwurf in Begutachtung, sechs Wochen Zeit für Stellungnahmen
Wien (bpd) - Erfreut zeigte sich Staatssekretär Josef Ostermayer, dass die Novelle zum Volksgruppengesetz
nach vielen Arbeitssitzungen und Verhandlungen am 01.03. in Begutachtung geschickt werden konnte. "Mit der
Novelle werden wir gemeinsam mit den Betroffenen – nach der Lösung der Ortstafelfrage in Kärnten – einen
weiteren Modernisierungsschritt im österreichischen Volksgruppenrecht setzen", so Ostermayer und weiter:
"Die Novelle ermöglicht den Volksgruppen sowohl ein Mehr an Autonomie als auch die Stärkung ihrer
Selbstbestimmung".
Wie wichtig der partizipative Prozess wie etwa der Informationsaustausch in den Arbeitsgruppen "Recht und
Struktur", "Bildung und Sprache" sowie "Regionalpolitik" war, zeigt der vorliegende Entwurf,
der von allen Volksgruppen mitgetragen werden kann. "Es freut mich, dass die zahlreichen Gesprächsrunden
mit den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der sechs Volksgruppenbeiräte derart konstruktiv waren,
dass die Novelle nun in Begutachtung gehen, bald schon den parlamentarischen Fahrplan durchlaufen und hoffentlich
ehest als Gesetz – im Sinne und zum Wohle der Volksgruppen – in Kraft treten kann", zeigte sich der Staatssekretär
optimistisch.
Das Volksgruppengesetz dient der Förderung und Sicherung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Österreich,
die durch sechs autochthone Volksgruppen gekennzeichnet ist: Roma im Burgenland, Tschechen, Ungarn, Slowaken, Burgenlandkroaten
und Slowenen in Kärnten und in der Steiermark. "Darüber hinaus", so Ostermayer, "geht
es auch um eine sprachliche Modernisierung wie etwa der Verwendung der Ausdrücke 'Sprache und Kultur' anstatt
von 'Volkstum', sowie um eine Anpassung an das europäische Minderheitenrecht".
Die Neuerungen im Detail (ein Auszug):
- Neugestaltung bei der Bestellung der Volksgruppenbeiräte; demnach sollen hinkünftig drei Viertel
von repräsentativen Organisationen vorgeschlagen werden, das verbleibende Viertel setzt sich aus Experten
aus dem Bereich des Volksgruppenwesens zusammen. Die Ernennung der Beiräte erfolgt durch die Bundesregierung.
- Schaffung eines Forums der Volksgruppenbeiräte; diesem gehören jeweils die Vorsitzenden und Stellvertreter
jedes Beirats an, außerdem – mit beratender Stimme – je ein Mitglied jeder politischen Partei mit ähnlichen
Rechten wie die jeweiligen Beiräte.
- Fördervergabe NEU: Die Volksgruppenbeiräte legen dem Bundeskanzleramt einen Plan über zu fördernde
Maßnahmen vor. Das Bundeskanzleramt teilt dem Beiratsforum die zur Verfügung stehenden Mittel mit und
schlägt eine Aufteilung vor, das Forum kann einen davon abweichenden Vorschlag erstellen. Auf dieser Basis
werden die Mittel festgelegt.
- Erweitere Anhörungs- und Stellungnahmerechte für Forum und Beiräte.
- Schaffung eines spezifischen Diskriminierungsverbotes für Volksgruppenangehörige. Demnach können
hinkünftig Volksgruppenorganisationen – wenn es um Privatpersonen geht – diesem Verfahren förmlich beitreten
und die Beschwerdeführer unterstützen.
Abschließend bedankte sich Staatssekretär Ostermayer bei den Vertretern der Volksgruppen sowie dem Verfassungsdienst
im Bundeskanzleramt für die konstruktive Zusammenarbeit und meinte: "Bedauerlicherweise hat sich der
Koalitionspartner dem Gesetz inhaltlich nicht angeschlossen, sodass wir es ohne die inhaltliche Zustimmung der
ÖVP in Begutachtung schicken mussten. Da die Volksgruppen für die vorliegende Novelle breite Zustimmung
signalisiert haben, geht es jetzt darum, das Gesetz so rasch als möglich im Parlament zu behandeln."
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Zinggl: Ein modernes Volksgruppengesetz sieht anders aus
Neuerliche Novellierung des Volksgruppengesetzes kehrt zur alten, uninspirierten Praxis
zurück
Wien (grüne) - "Nach den Ortstafelgesetzen im Sommer ist die Luft raus und das Interesse an einem
wirklich modernen Volksgruppengesetz weg", kritisiert Wolfgang Zinggl, Kultursprecher der Grünen, den
nun in Begutachtung gegangenen Gesetzesentwurf. "Kaum ist das mediale Interesse erloschen, werden die Volksgruppen
wieder untergebuttert und ihre langjährigen Anliegen ignoriert. Die Vorgehensweise schließt lückenlos
an eine österreichische Praxis seit 1955 an: Zermürbung statt generöser Begegnung. In den Verhandlungen
um eine Ortstafellösung wurde beispielsweise noch ein Verbandsklagerecht für die nächste Novellierung
in Aussicht gestellt, mit dem die Rechte der Volksgruppen leichter durchgesetzt werden könnten. Die Rechte
einer Gruppe müssen von dieser verteidigt und eingeklagt werden dürfen", fordert Zinggl. "Auch
die Beschwörung von sprachlicher Vielfalt bleibt eine Floskel, solange an den Baustellen Minderheitenschulwesen
und Zweisprachigkeit nichts weiter geht. Nach diesem unrühmlichen Abschluss der Novellierungen heißt
es für die Volksgruppen jetzt wohl wieder warten bis zum St. Nimmerleinstag," sagt Zinggl. |
Strutz: Unklare Regelungen öffnen dem Missbrauch Tür und Tor
FPK lehnt Volksgruppengesetznovelle von Ostermayer entschieden ab!
Klagenfurt (fpk) - Der stellvertretende Klubobmann der Freiheitlichen im Parlament, Dr. Martin Strutz,
teilt mit, dass die Freiheitlichen der Novelle zum Volksgruppengesetz in der vorliegenden Form auf keinen Fall
im Parlament die Zustimmung geben werden. Die neuen Regelungen seien so unklar und missverständlich formuliert,
dass bewusst oder unbewusst eine absolute Ungleichbehandlung zwischen Minderheiten und Mehrheitsbevölkerung
in Kärnten droht und durch diese unklaren Regelungen wieder einmal der Weg zu den Höchstgerichten für
die streitbaren Slowenenorganisationen geebnet wird.
"Die Freiheitlichen verlangen daher ebenso wie die Volksgruppe Verhandlungen mit Staatssekretär Ostermayer,
jedoch aus völlig anderen Gründen. Insbesondere im Bereich der Vergabe von Förderungen, der Frage
der möglichen Ausweitung von zusätzlichen Ortstafeln und Hinweisschildern sowie das Mitspracherecht der
politisch legitimierten Parteien in Kärnten gäbe es noch akuten Gesprächsbedarf, damit das konstruktive
Klima das durch die Ortstafellösung in Kärnten sichergestellt wurde, durch dieses Gesetz nicht gefährdet
wird", sagt Strutz.
Die geplante Novelle zum Volksgruppengesetz würde die historische Ortstafellösung 2011 wieder in Frage
stellen und die im Vorjahr im Verfassungsrang festgeschriebenen Bestimmungen zur Topografie und zur Amtssprache
völlig negieren. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Memorandums vom 26. April 2011 zugesichert, dass diese
Lösung umfassend und endgültig sei. Die geplante Novelle sieht nun die Implementierung einer "Öffnungsklausel"
über Umwege vor und widerspricht klar dieser Vereinbarung.
Nachdem auch die ÖVP auf Bundesebene der Novelle bisher ihre Zustimmung versagt, hat Ostermayer dringenden
Handlungsbedarf. Strutz stellt fest, dass mit den maßlosen Forderungen der Slowenenvertreter, die zuletzt
in der Forderung der slowenischen Ministerin nach noch mehr zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten gipfelte,
ein für alle Mal Schluss sein müsse. Man dürfe die Kärntnerinnen und Kärntner nicht überfordern.
Der Salami-Taktik - immer mehr zu verlangen - müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Wenn Ostermayer dies nicht
erkennt, werde er mit seinem Volksgruppengesetz im Parlament Schiffbruch erleiden, stellte der stellvertretende
freiheitliche Klubobmann Strutz heute klar. |