Burgstaller für konsequente Umsetzung des Landtagsauftrages
Salzburg (lk) - "Die Salzburger Schulen bekommen mehr Autonomie und damit Handlungsspielraum
für pädagogische Schwerpunktsetzungen. Das ist eine positive Entwicklung, die von Schulleitern und Lehrern
durchwegs begrüßt wird", erklärte Bildungsreferentin Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller
am 02.03. zur geplanten Änderung des Schulorganisationsgesetzes. Die Landeshauptfrau spricht sich für
eine rasche Umsetzung des entsprechenden Landtagsauftrags aus.
Bei der Änderung des Schulorganisationsgesetzes geht es im Wesentlichen um die Stärkung der Schulautonomie
im Sinn eines flexibleren Einsatzes der zur Verfügung stehenden Stunden. Die Änderungen sollen den schulautonomen
Gestaltungsspielraum erhöhen. Je nach Bedarf des Schulstandortes können demnach die verfügbaren
Ressourcen am Schulstandort eingesetzt werden, erläuterte Burgstaller weiter.
"Der Einsatz der Stunden soll damit stärker als bisher unter pädagogischen Gesichtspunkten erfolgen
und wird mit dem Schulforum beschlossen. Damit wird nicht zuletzt die Schulpartnerschaft gestärkt, Eltern
erhalten ein Mitspracherecht und aktive Gestaltungsmöglichkeit", ergänzte die Bildungsreferentin.
Ein zweiter Teil der Änderungen des Schulorganisations-Ausführungsgesetzes betrifft die Absenkung der
Gruppenteilungszahlen in der schulischen Tagesbetreuung von 30 Schülern auf 25 Schüler. Das heißt,
eine Teilung in zwei Gruppen soll künftig ab 26 Schülern durchgeführt werden.
"Aktuelle Gespräche zeigen, dass SPÖ, Grüne und FPÖ die Änderung des Schulorganisationsgesetzes
mittragen, die ÖVP hat Bedenken angemeldet. Mit diesem Schritt hin zu mehr Schulautonomie und einer Stärkung
der Schulpartnerschaft aus Direktoren, Lehrern, Eltern und Schülern machen wir einen echten Schritt hin zu
einer zeitgemäßen Schule des 21. Jahrhunderts", betonte die Landeshauptfrau. Kritik übte Burgstaller
an Personalvertretern der Pflichtschullehrer, die "die Zeichen der Zeit und längst überfällige
Modernisierungsschritte nicht erkannt haben. Das Schüren von Verunsicherung unter den Landeslehrern trägt
jedenfalls nicht zu einer gelebten Schulpartnerschaft bei".
Die Änderung des Schulorganisationsgesetzes geht auf einen von allen Fraktionen einstimmig beschlossenen Auftrag
des Landtags zurück. Mit der Vorbereitung der Gesetzesänderung war eine Arbeitsgruppe beauftragt, in
der neben der Schulabteilung und der Schulaufsicht auch die Arbeitsgemeinschaft Direktoren der Pflichtschulen und
weitere Experten vertreten waren. Die Personalvertretung der Pflichtschullehrer wurde übrigens ebenfalls zur
Arbeitsgruppe eingeladen, hat aber trotz mehrfachen Ersuchens keinen Vertreter zur Mitarbeit entsandt. |