Neues Gesetz soll mehr Autonomie für Salzburgs Schulen bringen   

erstellt am
02. 03. 12

Burgstaller für konsequente Umsetzung des Landtagsauftrages
Salzburg (lk) - "Die Salzburger Schulen bekommen mehr Autonomie und damit Handlungsspielraum für pädagogische Schwerpunktsetzungen. Das ist eine positive Entwicklung, die von Schulleitern und Lehrern durchwegs begrüßt wird", erklärte Bildungsreferentin Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller am 02.03. zur geplanten Änderung des Schulorganisationsgesetzes. Die Landeshauptfrau spricht sich für eine rasche Umsetzung des entsprechenden Landtagsauftrags aus.

Bei der Änderung des Schulorganisationsgesetzes geht es im Wesentlichen um die Stärkung der Schulautonomie im Sinn eines flexibleren Einsatzes der zur Verfügung stehenden Stunden. Die Änderungen sollen den schulautonomen Gestaltungsspielraum erhöhen. Je nach Bedarf des Schulstandortes können demnach die verfügbaren Ressourcen am Schulstandort eingesetzt werden, erläuterte Burgstaller weiter.

"Der Einsatz der Stunden soll damit stärker als bisher unter pädagogischen Gesichtspunkten erfolgen und wird mit dem Schulforum beschlossen. Damit wird nicht zuletzt die Schulpartnerschaft gestärkt, Eltern erhalten ein Mitspracherecht und aktive Gestaltungsmöglichkeit", ergänzte die Bildungsreferentin.

Ein zweiter Teil der Änderungen des Schulorganisations-Ausführungsgesetzes betrifft die Absenkung der Gruppenteilungszahlen in der schulischen Tagesbetreuung von 30 Schülern auf 25 Schüler. Das heißt, eine Teilung in zwei Gruppen soll künftig ab 26 Schülern durchgeführt werden.

"Aktuelle Gespräche zeigen, dass SPÖ, Grüne und FPÖ die Änderung des Schulorganisationsgesetzes mittragen, die ÖVP hat Bedenken angemeldet. Mit diesem Schritt hin zu mehr Schulautonomie und einer Stärkung der Schulpartnerschaft aus Direktoren, Lehrern, Eltern und Schülern machen wir einen echten Schritt hin zu einer zeitgemäßen Schule des 21. Jahrhunderts", betonte die Landeshauptfrau. Kritik übte Burgstaller an Personalvertretern der Pflichtschullehrer, die "die Zeichen der Zeit und längst überfällige Modernisierungsschritte nicht erkannt haben. Das Schüren von Verunsicherung unter den Landeslehrern trägt jedenfalls nicht zu einer gelebten Schulpartnerschaft bei".

Die Änderung des Schulorganisationsgesetzes geht auf einen von allen Fraktionen einstimmig beschlossenen Auftrag des Landtags zurück. Mit der Vorbereitung der Gesetzesänderung war eine Arbeitsgruppe beauftragt, in der neben der Schulabteilung und der Schulaufsicht auch die Arbeitsgemeinschaft Direktoren der Pflichtschulen und weitere Experten vertreten waren. Die Personalvertretung der Pflichtschullehrer wurde übrigens ebenfalls zur Arbeitsgruppe eingeladen, hat aber trotz mehrfachen Ersuchens keinen Vertreter zur Mitarbeit entsandt.
     
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